Legal gekaufte CDs und Download-Songs weiterverkaufen
Musik weiterverkaufen: Erlaubt vs. verboten
Jahrelang staubte sie in aller Ruhe vor sich hin. Doch beim Entrümpeln des Dachbodens fällt sie einem plötzlich wieder in die Hände: Die alte CD-Sammlung aus Teenagertagen. Längst hatte man versucht, die peinlichen Silberscheiben der Backstreet Boys, Vanilla Ice oder Mr. President aus dem Gedächtnis zu löschen. Umso heftiger der Schock, die Jugendsünden jetzt wieder in den Händen zu halten.
"Ja", bestätigt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael in Gevelsberg. "Wenn eine Musik-CD bereits auf dem Markt war und man diese legal gekauft oder geschenkt bekommen hat, darf eine solche CD frei weiterverkauft werden. Dies gilt übrigens auch für Film-DVDs oder CDs und DVDs, die Computer-Software enthalten." Der Anwalt weiter: "Der Grund dafür, dass solche Inhalte frei weiterverkauft werden dürfen, liegt im so genannten Erschöpfungsgrundsatz, § 17 UrhG . Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass die Weiterverbreitung eines Werkes, das bereits mit Zustimmung des Urhebers auf den Markt gebracht wurde, zulässig ist. Der Urheber verdient somit nur einmal an dem Verkauf seines Werkes."
Das gilt jedoch nur für die Originale. Wer Kopien einer Musik-CD, einer DVD oder eines Computerspiels verkaufen will, braucht dazu die Erlaubnis des Urhebers. "Innerhalb des § 53 UrhG, dies ist die so genannte Privatkopieschranke, dürfen Musik-CDs kopiert und unentgeltlich an Freunde und Familienangehörge weitergegeben werden. Der Verkauf von kopierten Inhalten, etwa bei eBay, ist jedoch per Gesetz verboten", so Christian Solmecke.
Weiterverkauf von Download-Musik
Der langjährige Musikfan hat jedoch nicht nur CDs im Regal, die er vielleicht nicht mehr hört, sondern sammelt seit einigen Jahren auch fleißig Download-Musik. Egal ob bei Musicload, dem iTunes Music Store oder bei Napster: Wer legale Musik aus dem Netz herunterladen will, muss in der Regel dafür bezahlen. Warum soll man also nicht auch die gekaufte Download-Musik, die man ohnehin nicht mehr hört, weiterverkaufen können? Bei originalen Musik-CDs geht dies doch auch.







Beiträge
insgesamt 5 BeiträgeZitat: ....von daher kann der Shop da reinschreiben..... falsch - schreibt er widerrechtliche Sachen rein, kann er sogar befürchten, dass sämtliche AGB's ungültig sind...
AGBs haben keine Gesetzeskraft, von daher kann der Shop da reinschreiben, was er will. Im Artikel wurde darauf hingewiesen, daß die Rechtslage noch ungeklärt ist. Sie klärt sich aber bestimmt nicht, nur weil die...
Mal abgesehen davon, dass es schon Verschwendung von Rohlingen wäre, diese minderqualitativen Audio-Files der DRM-Shops auf CD zu brennen.... Es ist eindeutig geregelt, dass KOPIEN nicht weiterverkauft...
Da hat mich mein Gedächtnis doch nicht getäuscht. Ich war mir auch sicher, das eBayer ärger mit CD Verkäufen hatten. Aber der Beitrag zeigt, das man es doch darf
Da fällt mir aber diese Abmahnwelle von Anwälten gegen eBay-User ein, die CDs (Originale) von Jose Carreras und Placido Domingo verkauft haben. Begründet wurde das nicht mit dem Urhebergesetz, sondern mit...