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23.07.2006
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Legal gekaufte CDs und Download-Songs weiterverkaufen

Musik weiterverkaufen: Erlaubt vs. verboten

Music Markt

Jahrelang staubte sie in aller Ruhe vor sich hin. Doch beim Entrümpeln des Dachbodens fällt sie einem plötzlich wieder in die Hände: Die alte CD-Sammlung aus Teenagertagen. Längst hatte man versucht, die peinlichen Silberscheiben der Backstreet Boys, Vanilla Ice oder Mr. President aus dem Gedächtnis zu löschen. Umso heftiger der Schock, die Jugendsünden jetzt wieder in den Händen zu halten.

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Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Christian SolmeckeRechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.


Sofort beherrscht ein einziger Gedanke des komplette Bewusstsein: Weg mit dem Zeug! Aber wohin? In die Mülltonne? Das bringt man mit den Zeugnissen seiner Jugend dann doch nicht übers Herz. Immerhin könnte sich bei eBay ja irgendein Sammler (mit richtig schlechtem Geschmack) finden, der Interesse an den alten CDs zeigt. Doch ist der Verkauf der alten Scheiben bei eBay oder auf dem Flohmarkt überhaupt legal?

"Ja", bestätigt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael in Gevelsberg. "Wenn eine Musik-CD bereits auf dem Markt war und man diese legal gekauft oder geschenkt bekommen hat, darf eine solche CD frei weiterverkauft werden. Dies gilt übrigens auch für Film-DVDs oder CDs und DVDs, die Computer-Software enthalten." Der Anwalt weiter: "Der Grund dafür, dass solche Inhalte frei weiterverkauft werden dürfen, liegt im so genannten Erschöpfungsgrundsatz, § 17 UrhG . Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass die Weiterverbreitung eines Werkes, das bereits mit Zustimmung des Urhebers auf den Markt gebracht wurde, zulässig ist. Der Urheber verdient somit nur einmal an dem Verkauf seines Werkes."

Das gilt jedoch nur für die Originale. Wer Kopien einer Musik-CD, einer DVD oder eines Computerspiels verkaufen will, braucht dazu die Erlaubnis des Urhebers. "Innerhalb des § 53 UrhG, dies ist die so genannte Privatkopieschranke, dürfen Musik-CDs kopiert und unentgeltlich an Freunde und Familienangehörge weitergegeben werden. Der Verkauf von kopierten Inhalten, etwa bei eBay, ist jedoch per Gesetz verboten", so Christian Solmecke.

Weiterverkauf von Download-Musik

Der langjährige Musikfan hat jedoch nicht nur CDs im Regal, die er vielleicht nicht mehr hört, sondern sammelt seit einigen Jahren auch fleißig Download-Musik. Egal ob bei Musicload, dem iTunes Music Store oder bei Napster: Wer legale Musik aus dem Netz herunterladen will, muss in der Regel dafür bezahlen. Warum soll man also nicht auch die gekaufte Download-Musik, die man ohnehin nicht mehr hört, weiterverkaufen können? Bei originalen Musik-CDs geht dies doch auch.

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Pixel, am 24.07.2006 15:58

Da fällt mir aber diese Abmahnwelle von Anwälten gegen eBay-User ein, die CDs (Originale) von Jose Carreras und Placido Domingo verkauft haben. Begründet wurde das nicht mit dem Urhebergesetz, sondern mit Verstößen gegen das Markenrecht. Sicherlich, legal ist diese Aktion nicht, aber interessant in diesem Zusammenhang.

Mehr unter http://www.at-mix.de/news/1342.html


Sascha Gütebier, am 24.07.2006 20:44

Da hat mich mein Gedächtnis doch nicht getäuscht. Ich war mir auch sicher, das eBayer ärger mit CD Verkäufen hatten. Aber der Beitrag zeigt, das man es doch darf


Dirk Schober, am 27.07.2006 23:20

Mal abgesehen davon, dass es schon Verschwendung von Rohlingen wäre, diese minderqualitativen Audio-Files der DRM-Shops auf CD zu brennen....

Es ist eindeutig geregelt, dass KOPIEN nicht weiterverkauft werden dürfen, sondern nur Originale!
Mit dem Kauf einer CD erwirbt man auch das Recht bzw. die legale Möglichkeit auf private Kopien! Trotzdem darf man diese Kopien nicht bei Ebay und Co verkaufen. Genauso wenig darf ich Kopien von Audiofiles weiterverkaufen.
Das gleiche gilt für Software, welche kein ´physisches Medium´ hat...dort sind bereits mehrere Urteile draussen, dass "gebrauchte Lizenzen" nicht weiterverkauft werden dürfen!

Hätte der gute Anwalt mal die AGBs der DRM-Shops gelese, hätte er auch gesehen, dass man ausschliesslich ein RECHT AUF NUTZUNG "kauft", welche für den privaten Gebrauch von Musik(bei Software schon) im Übrigen gar nicht nötig wäre!!

Desweiteren wird in den ABGs ausdrücklich die "Nichtübertragbarkeit" des Nutzungsrechtes erwähnt!

ABGs:

Der Kunde erhält ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht zur vertraglich vorgesehenen Nutzung der
erworbenen Musikfiles. Im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung
ist das Brennen der Musiktitel auf CD-Rohlinge sowie die Übertragung
auf Abspielgeräte des Nutzers ausschließlich zum persönlichen
Gebrauch gestattet. Die Brennbarkeit und/oder Übertragbarkeit der
Musiktitel wird ausdrücklich nicht gewährleistet.


Desweiteren sollte noch erwähnt werden, dass man Softwareprodukte nicht ohne weiteres bzw ohne Vorsicht verkaufen darf. Diese sind oft an Hardware gekoppelt und wenn auch nur mit dieser legal weiterzuverkaufen.
Auch wenn dieses nicht der Fall ist, muss zwingend diverses "Zubehör" der Software mitverkauft werden. Der Verkauf einer ´losen´ Software-CD/-DVD ohne orig. Verpackung und Sicherheitsmerkmalen führt schnell zu einer teuren Abmahnung.


Viele Grüsse

Dirk Schober
....der sich manchmal fragt, warum er das Ganze studiert hat, wenn er sowas liesst.


Anonym, am 16.08.2006 21:00

AGBs haben keine Gesetzeskraft, von daher kann der Shop da reinschreiben, was er will. Im Artikel wurde darauf hingewiesen, daß die Rechtslage noch ungeklärt ist. Sie klärt sich aber bestimmt nicht, nur weil die Musikindustrie irgendwelche windigen Bestimmungen in ihre Download-AGBs schreibt.

Abgesehen davon: Software und Musik sind schon von Gesetz her unterschiedlich behandelt.


Skynet77, am 23.08.2006 16:33

Zitat:

....von daher kann der Shop da reinschreiben.....


falsch - schreibt er widerrechtliche Sachen rein, kann er sogar befürchten, dass sämtliche AGB's ungültig sind...


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