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19.07.2006
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Franzis Verlag muss Kopiersoftware vom Markt nehmen

Napster: Sieg vor Gericht gegen "analoge Lücke"

Christoph Scholl

Der Franzis Verlag muss seine Software "Napster DirectCut" nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom Markt nehmen. Das Programm ist in der Lage, DRM-geschützte Musikdateien, die mit Napster heruntergeladen und abgespielt werden, analog aufzuzeichnen und damit das Digital Rights Management zu umgehen.

Dies ist grundsätzlich jedoch nicht verboten, was das Frankfurter Gericht bereits Ende Mai auch bestätigte. Laut dem Magazin "heise online" sieht das Gericht grundsätzlich keinen Verstoß solcher Software-Programme gegen das Urheberrechtsgesetz. Zwar wird das DRM-System durch eine analoge Kopie indirekt umgangen, dabei wird jedoch nicht versucht, den DRM-Schutz aktiv auszuhebeln. Ein DRM-System sei keine wirksame technische Maßnahme gegen eine analoge Kopie, so das Gericht. Lediglich digitale Kopien können mit dem Rechtemanagement verhindert werden.

"Napster DirectCut" verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Dass der Franzis Verlag sein Programm trotzdem vom Markt nehmen muss, hat einen anderen Grund: Das Gericht sieht in "Napster DirectCut" eine gezielte Behinderung Napsters, da die lediglich gemieteten Napster-Songs mit Hilfe der Franzis-Software den Kunden auch nach dem Ende des Abos noch zur Verfügung stehen. Damit verstößt der Franzis Verlag gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem werden die Napster-Kunden so indirekt zum Vertragsbruch aufgerufen.

Jedoch ist "Napster DirectCut" nicht die einzige Software, die analoge Kopien von DRM-geschützten Songs erstellen kann. Programme wie Tunebite versprechen ebenfalls, ein Musikstück an der Soundkarte abgreifen zu können, um den Song später in einer neuen Datei zu speichern. Anders als "Napster DirectCut" zielt Tunebite jedoch nicht ausschließlich auf Napster ab, sondern bietet ein Rundum-Sorglos-Paket mit dem auch Musicload- oder iTunes-Nutzer ihr DRM per analoge Kopie umgehen können.


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FreewareGuide, am 19.07.2006 19:31

Moin,

bleibt abzuwarten, ob die auch gegen Tunebite vorgehen wollen... War natürlich auch etwas naiv, sich schon in der Produktbenamung als Napster-Killer auszugeben, das schreit ja nach Exzempel statuieren.

Grüße,
Thorsten


Anonym, am 20.07.2006 11:51

Die Überschrift ist irreführend.
So weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass die analoge Kopie kein Verstoß gegen das Urheberrecht sei.
Begründung: Napster zielt mit seinem DRM-System nicht darauf ab, analoge Kopien zu verhindern.
Das Urteil richtet sich lediglich gegen die Art u. Weise, WIE das Produkt beworben wurde. Das ist nach Auffassung des Gerichtes wettbewerbswidrig, da es sich gezielt gegen die Firma Napster u. deren Geschäftsmodell richtet. Im Urteil wurden daher die Werbeaussagen von Franzis herangezogen.

Die Tatsache, dass analoge Aufnahmen von digitalen Vorlagen ermöglicht werden, wird vom Gericht zwar aufgegriffen, aber in der Urteilsbegründung ausgeklammert - gerade weil die geltende Urheberrechtslage durch dieses Urteil nicht ausgehebelt werden soll.

Damit dürfte tunebite auch nach diesem Urteil zunächst (...) außen vor bleiben (es sei denn, jetzt springen alle auf das "Analoge Kopie verboten..." an).
Das ganze ist zu vergleichen mit dem Kauf eines Küchenmessers:
Die einen werben damit, dass man damit ein Butterbrot streichen kann, die anderen weisen darauf hin, dass man das spitze Ende auch in andre Leute stecken kann.
Letzteres ist Pfui bah und daher verboten. Die Nutzung des Küchenmessers an sich jedoch nicht - auch wenn es nach wie vor die Möglichkeit bietet, Pfui bah zu machen.

[mo]


gast0815, am 21.07.2006 12:36

Einen sieg gegen die "analoge Lücke" wird es nicht geben, jedenfalls nicht solange wir Musik mit unseren Ohren hören.
Erst wenn jeder mit dem Chip im Kopf/Ohr rumläuft ist DRM perfekt.
Wollen wir hoffen und was tun, dass es nie soweit kommt.


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