Franzis Verlag muss Kopiersoftware vom Markt nehmen
Napster: Sieg vor Gericht gegen "analoge Lücke"
Der Franzis Verlag muss seine Software "Napster DirectCut" nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom Markt nehmen. Das Programm ist in der Lage, DRM-geschützte Musikdateien, die mit Napster heruntergeladen und abgespielt werden, analog aufzuzeichnen und damit das Digital Rights Management zu umgehen.
Dies ist grundsätzlich jedoch nicht verboten, was das Frankfurter Gericht bereits Ende Mai auch bestätigte. Laut dem Magazin "heise online" sieht das Gericht grundsätzlich keinen Verstoß solcher Software-Programme gegen das Urheberrechtsgesetz. Zwar wird das DRM-System durch eine analoge Kopie indirekt umgangen, dabei wird jedoch nicht versucht, den DRM-Schutz aktiv auszuhebeln. Ein DRM-System sei keine wirksame technische Maßnahme gegen eine analoge Kopie, so das Gericht. Lediglich digitale Kopien können mit dem Rechtemanagement verhindert werden.
"Napster DirectCut" verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Dass der Franzis Verlag sein Programm trotzdem vom Markt nehmen muss, hat einen anderen Grund: Das Gericht sieht in "Napster DirectCut" eine gezielte Behinderung Napsters, da die lediglich gemieteten Napster-Songs mit Hilfe der Franzis-Software den Kunden auch nach dem Ende des Abos noch zur Verfügung stehen. Damit verstößt der Franzis Verlag gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem werden die Napster-Kunden so indirekt zum Vertragsbruch aufgerufen.
Jedoch ist "Napster DirectCut" nicht die einzige Software, die analoge Kopien von DRM-geschützten Songs erstellen kann. Programme wie Tunebite versprechen ebenfalls, ein Musikstück an der Soundkarte abgreifen zu können, um den Song später in einer neuen Datei zu speichern. Anders als "Napster DirectCut" zielt Tunebite jedoch nicht ausschließlich auf Napster ab, sondern bietet ein Rundum-Sorglos-Paket mit dem auch Musicload- oder iTunes-Nutzer ihr DRM per analoge Kopie umgehen können.
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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Musikdienst hier.

Einen sieg gegen die "analoge Lücke" wird es nicht geben, jedenfalls nicht solange wir Musik mit unseren Ohren hören. Erst wenn jeder mit dem Chip im Kopf/Ohr rumläuft ist DRM perfekt. Wollen wir...
Die Überschrift ist irreführend. So weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass die analoge Kopie kein Verstoß gegen das Urheberrecht sei. Begründung: Napster zielt mit seinem DRM-System nicht...
Moin, bleibt abzuwarten, ob die auch gegen Tunebite vorgehen wollen... War natürlich auch etwas naiv, sich schon in der Produktbenamung als Napster-Killer auszugeben, das schreit ja nach Exzempel...