Public Domain: Gratisfilme aus dem Netz

Zusammenfassung und Fazit

Vom Angebot her sind die Public-Domain-Seiten vor allem für Fans von Hollywood-Klassikern und B-Movies interessant. Das Internet Archive bietet hierbei eine riesige Auswahl mit der besten Bildqualität der vorgestellten Webprojekte. Das Angebot des Free Movie Entertainment Magazine greift auf den Datenbestand des Internet Archive zurück, bietet zwar nicht die höchste Qualitätstufe an, ist dafür jedoch etwas übersichtlicher gestaltet.

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Fans von Eastern sollten sich einmal die "Cult Classics" beim Online-Projekt Veoh anschauen. Nach einem Log-In und dem Download einer speziellen Software lässt Bruce Lee die Fäuste fliegen.

Vorsicht ist geboten beim Public Domain-Download per Tauschbörse. Durch das gleichzeitige Bereitstellen von bereits heruntergeladenen Dateiteilen kann eine Urheberrechtsverletzung entstehen.

Doch auch der reine Download von Public Domain-Filmen könnte zukünftig zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Christian Solmecke weiß: "Die Rechtslage bei der nächsten Reform des Urheberrechts soll verändert werden. Dann soll nicht nur darauf abgestellt werden, ob ein Download aus dem Internet offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist, sondern auch darauf, ob das Werk offensichtlich rechtswidrig verbreitet worden ist. Wenn diese Gesetzesvorlage tatsächlich in deutsches Recht umgesetzt wird, ist auch der Download von aktuellen DVDs strafbar." Auch das Herunterladen von Public Domain-Filmen, dessen Urheber noch keine 70 Jahre unter der Erde ist, wäre dann strafbar. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, können Fans der Klassiker die DSL-Leitungen jedoch zum Qualmen bringen...

Eine Auswahl einiger kostenloser Filme finden sie in dem Artikel Gratis-Downloads: Filmklassiker legal und kostenlos.

Forum

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 6 Beiträge

Duerfte man auch diese filme neu verfilmen gebuehrenfrei? und ist es moeglich diese filme wieder zu lizensieren???

Die Filme sind lizenzfrei: Das heißt jeder kann damit im Prinzip machen, was er will...

frage: wenn so ein film legal runtergeladen werden darf, darf er dann auch legal, öffentlich vorgeführt werden, z.b. mit neuer life-vertonung?

Dürfte man die Filme dann (auch in Deutschland) theoretisch öffentlich vorführen, d.h. sie z.B. in einem Offenen Kanal oder woanders zeigen ?

Und wie sieht das mit Filmen / Serien aus, welche schon im Fernsehen liefen? Wenn man sich z.B. divx-codierte TV-Karten - Mitschnitte per p2p holt (und diese dann natürlich auch wieder freigibt)? Dürfte doch...

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