Abgelaufenes Copyright bei Hollywood-Streifen

Public Domain: Gratisfilme aus dem Netz

Wer in Deutschland einen Film dreht, profitiert automatisch vom Urheberrechtsgesetz. Wird das fertige Werk veröffentlicht und bringt Geld ein, hat der Urheber das Recht auf entsprechende Tantiemen. Zudem ist das Werk geschützt. Nur mit der Zustimmung des Urhebers darf ein Film vervielfältigt werden. Sogar dessen Erben profitieren noch davon: Lebt beispielsweise der Regisseur eines Films nicht mehr, können die Rechte an seinem Werk vererbt werden.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1US-Copyright vs. deutsches Urheberrecht
  2. 2Public-Domain-Download kein Problem
  3. 3Vorsicht beim Hochladen
  4. 4Zusammenfassung und Fazit

Die bucklige Verwandschaft darf sich dann noch einige Jahre über mehr oder weniger hohe Einnahmen freuen. Doch irgendwann ist Schluss mit dem Geld scheffeln: Spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden seine Filme gemeinfrei (engl. Public Domain). Die Erben bekommen dann keine Tantiemen mehr und - besonders wichtig für die Netzgemeinde - die Filme des Regisseurs dürfen frei kopiert und verteilt werden.

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Das Angebot besteht natürlich ausschließlich aus alten Schinken - Fans von Klassikern wie "Nosferatu" von 1922 oder "Night of the Living Dead" von 1968 kommen hier auf ihre Kosten. Auch stehen einige Folgen von Flash Gordon von 1940 oder Popeye the Sailor auf dem Programm. Der größte Teil des Angebotes setzt sich jedoch aus eher unbekannteren B-Movies zusammen - alle Filme im englischen Originalton versteht sich. Insgesamt stehen knapp 660 Streifen zum Download bereit.

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