Abofallen-FAQ: Der Rechtsexperte klärt auf

Was gilt für Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?

SMS-Dienste spezifische Fragen und Antworten

Was ist mit Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?

Sie müssen nicht zahlen! - Formulieren Sie stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Die in den AGBs von simsen.de verarbeitete "Widerrufsbelehrung" enspricht in keinerlei Hinsicht der Textform-Erfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S.1 Nr. 2, 126b BGB. Der Lauf Ihrer Widerrufsfrist hat noch nicht einmal begonnen. Im Übrigen ist eine Widerrufserklärung per E-Mail zwar möglich, aber in dieser Hinsicht sollten Sie sicher gehen.

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Auch hier müssen Sie nach Ansicht von Rechtsexperte Pauly nicht zahlen! - Formulieren Sie ebenfalls stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.

Dies gilt nach Erachten von Herrn Pauly selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders - dem Betreiber.

Was ist mit Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS (falls es 100 Frei-SMS gab) verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?

Jetzt haben Sie ein Problem. Denn höchstwahrscheinlich müssen Sie zahlen. Hintergrund: Ab der 101. versandten SMS (in dem Fall) haben Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst. Ihr Widerrufsrecht ist somit erloschen. Das Verschicken einer Widerrufserklärung wäre im Zweifel vergebene Liebesmüh. Aus Ihrer persönlichen Sicht mag simsen.de Sie "hereingelegt" haben. Juristisch sind deren Verantwortliche jedoch auf der sicheren Seite. Ihnen verbleibt somit nur, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

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Sie nicht, aber eventuell bestehen strafrechtliche und Schadensersatzansprüche gegen Ihr Kind.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 33 Beiträge

klar das dubiose firmen kein chance haben. ich würd web.de eher zu denn standard sachen zählen nicht kriminell oder so

Hallo VIOLATOR. hab hier mal ein bisschen im IE rumgeschaut und hab das gefunden,ich hoffe ich konnte ein wenig zu Aufklärung deines Problems helfen Eine IP-Adresse ist so etwas...

aber werden die versuchen über meine ip adresse meine adresse etc rauszubekommen oder geht den das am a.. vorbei. oder drohen die nur über e-mail.

Zitat: können die irgendwie meine ip-adresse rausbekommen und damit auch meine richtige adresse oder nehmen die das mehr oder weniger einfach hin?? Das schon angeschimmelte...

die abmahnanwälte können dies ja auch. nur die frage ist wie web.de dahinter hakt. ich werd vorsichtshalber einfach mal montag bei web.de anrufen und versuchen nur das nötigste preiszugeben.

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