Rechtsanwalt Dr. Schneehain beantwortet die wichtigsten Fragen
Abofallen-FAQ: Der Rechtsexperte klärt auf
Sascha Hottes
Jeden Tag erreichen uns zahlreiche Zuschriften von Internetnutzern, die angeblich ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen. Von "Was soll ich machen?" bis "Mein minderjähriges Kind hat sich angemeldet..." finden sich tagtäglich die gleichen Fragen im Posteingang der netzwelt-Redaktion. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und netzwelt-Rechtsexperte Dr. Alexander Schneehain um Aufklärung gebeten.
Der Artikel ist auch eine Zusammenfassung der beiden speziellen Artikel "simsen Ratgeber: So reagieren Sie richtig", "Ratgeber probino-Post: So reagieren Sie richtig" und "Ratgeber Probenbutler und Oxeo: So reagieren Sie richtig!".
Inhalt
- Generelle Fragen zu Abofallen
- Ich habe die Webseite nie besucht, bekomme aber Mahnungen. Soll ich zahlen?
- Ich war zwar auf der Webseite, habe mich aber nicht angemeldet. Muss ich zahlen?
- Ist eine IP-Adresse eine digitale Signatur?
- Ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten und wusste nicht, dass es ein Abodienst ist. Muss ich trotzdem bezahlen?
- Wie muss ich den Vertrag widerrufen?
- Ich habe widerrufen, aber die Firma XYZ antwortet nicht auf mein Schreiben. Was soll ich machen?
- Kann ich den Vertrag einfach kündigen?
- Kann ich den Vertrag vor Gericht anfechten?
- Welche Beweise sollte ich sichern, um im Zweifel vor Gericht die richtigen Argumente zu haben?
- Netzwelt sagt, dass ich zahlen muss. Gilt das auch für die Inkassokosten?
- Welches Recht gilt, wenn die Firma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat?
- Ich habe mich eingetragen, keine Widerrufsbelehrung aber Proben erhalten. Muss ich jetzt zahlen?
- SMS-Dienst spezifische Fragen
- Was ist mit Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?
- Was gilt für Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?
- Was ist mit Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS (falls es 100 Frei-SMS gab) verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?
- Kinder in der Abofalle
- Mein minderjähriges Kind hat sich angemeldet, muss ich zahlen?
- Was ist, wenn mein Kind falsche Daten angegeben hat?
Generelle Fragen zu Abodiensten
Ich habe die Webseite nie besucht, bekomme aber Mahnungen. Soll ich zahlen?
Nein, auf keinen Fall. Unberechtigte Forderungen können vor keinem Gericht geltend gemacht werden.
Ich war zwar auf der Webseite, habe mich aber nicht angemeldet. Muss ich zahlen?
Ebenfalls nicht zahlen. Der Besuch einer Website ist noch lange kein Vertragsschluss, auch wenn das so mancher Anbieter gerne anders sieht.
Ist eine IP-Adresse eine digitale Signatur?
Nein, totaler Unsinn ist der immer wiederkehrende Hinweis: "Wir haben Ihre IP Daten". Das nutzt dem Anbieter reichlich wenig, er muss den Vertragsschluss nachweisen, dafür reicht nicht die IP aus.
Ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten und wusste nicht, dass es ein Abodienst ist. Muss ich trotzdem bezahlen?
Kommt drauf an, ob der Dienst in Anspruch genommen wurde. Wenn ja, besteht eine Zahlungspflicht. Wenn nein, sollten Sie per Einwurfeinschreiben widerrufen.
Wie muss ich den Vertrag widerrufen?
Per E-Mail oder besser: per Einwurfeinschreiben.
Ich habe widerrufen, aber die Firma XYZ antwortet nicht auf mein Schreiben. Was soll ich machen?
Nichts, die Angriffslast liegt bei der Gegenseite.
Kann ich den Vertrag einfach kündigen?
Ja, aber nur innerhalb der jeweiligen Kündigungsfrist.
Kann ich den Vertrag vor Gericht anfechten?
Grundsätzlich wohl nicht.
Unser Rechtsexperte
Dr. Alexander Schneehain ist unser Rechtsexperte rund um das Thema ebay und Verbraucherschutz. Der promovierte Jurist ist Dozent auf den von ebay durchgeführten "ebay Workshops" und "ebay Universities". Bundesweit schult er so u.a. Powerseller und Existenzgründer.
Suchen Sie einen kompetenten Anwalt zum Thema Verbraucherschutz im Internet? Mehr Informationen zu Dr. Schneehain und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.schneehain.de.
Welche Beweise sollte ich sichern, um im Zweifel vor Gericht die richtigen Argumente zu haben?Die Gegenseite muss beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen haben. Nicht umgekehrt. Aber am besten den Mailverkehr geordnet (!) aufheben.
Netzwelt sagt, dass ich zahlen muss. Gilt das auch für die Inkassokosten?
Nein, diese werden von den meisten Gerichten nicht anerkannt.
Welches Recht gilt, wenn die Firma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat?
Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs jedenfalls das für den Verbraucher günstigste Recht, hier das deutsche.
Ich habe mich eingetragen, keine Widerrufsbelehrung aber Proben erhalten. Muss ich jetzt zahlen?
Wohl ja.
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Ich denke mal, dieser Thread sollte eine Weile gepinnt werden, da er sehr vielen Leuten helfen kann, bevor er auf die nächsten Seiten zurückfällt.
also könnte ein Kind wirklich zur Rechenschafft gezogen werden, dies würde doch dann aber nur für Kinder über 14 Jahren gelten, oder?
das kann man so einfach nicht beantworten. in jedem fall ist es nicht pauschal so, wie viele denken: "ich bin kind, mir kann nichts passieren"
Zitat:
Ich glaube hier ist alles sehr gut beschrieben.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex80004.html
Zitat:
Leider habe ich hier auch noch eine wichtige Frage.
Habe von web.de eine außergerichtliche Mahnung erhalten über 37,50 die leider nicht ernst genommen hatte weil ich nicht wußte wofür und nun vom Inkasso über 85,91.
Hab da mal eine e-mail adresse die ich llange nicht mehr benutze.
Hab da nun angerufen, die sagten mir ich hätte angeblich ein Geburtstagslink geöffnet und dann den Club für 5,- im Monat in anspruch genommen.
Ich bin mir sicher für keine Kosten meine Adresse abgegeben zu haben.
Was kann ich da jetzt machen? Ich dachte bei web.de gibt es keine Fallen...
Ist mir sehr wichtig
Zitat:
Habe von web.de eine außergerichtliche Mahnung erhalten über 37,50 die ich leider nicht ernst genommen hatte ,weil ich nicht wußte wofür und nun vom Inkasso über 85,91.
Hab da mal eine e-mail adresse eingerichtet, die ich lange nicht mehr benutze.
Hab da nun angerufen, die sagten mir ich hätte angeblich ein Geburtstagslink geöffnet und dann den Club für 5,- im Monat in anspruch genommen.
Ich bin mir sicher für keine Kosten meine Adresse abgegeben zu haben.
Was kann ich da jetzt machen? Ich dachte bei web.de gibt es keine Fallen...
Ist mir sehr wichtig
hallo
so was ähnliches ist mir bei web auch vor ca. 1,5 jahren passiert! hatte dort auch ausversehen auf einem link geklickt, dachte nix böses und irgendwann kam die rechnung!!! hatte noch etwas ärger mit denen und hab denn letztendlich bezahlt (was ich aber bei 1sms NICHT machen werde, :-)!) ! oh man, alles abzock*** hier!!! wo sind wir denn noch sicher im internet???
gruß
**Ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten und wusste nicht, dass es ein Abodienst ist. Muss ich trotzdem bezahlen?
Kommt drauf an, ob der Dienst in Anspruch genommen wurde. Wenn ja, besteht eine Zahlungspflicht. Wenn nein, sollten Sie per Einwurfeinschreiben widerrufen.**
sorry, aber mit dieser antwort vom experten kann ich mich nicht so anfreunden!
darum geht ES ja: die meisten wußten nicht, dass es ein abodienst ist und das die sms NICHT gratis sind, obwohl damit geworben wird! so ähnlich ist es bei mir. habe KEINE belehrung erhalten und wußte ja auch nicht, worum es sich im nachhinein handelt und hatte an meinem anmeldedatum nur 1 !! sms verschickt. sonst nix. trotzdem sehe ich nicht ein zu zahlen, da ich KEIN abo wollte, sondern nur 1 sms gratis verschicken!!!!
ist eh etwas komisch: einige rechtsexperten sagen* auf keinen fall zahlen!* und dieser hier wiederum sagt fast das gegenteil bei gleichen fällen! wat soll man denn nun glauben?
Zitat:
Kommt drauf an, ob der Dienst in Anspruch genommen wurde. Wenn ja, besteht eine Zahlungspflicht. Wenn nein, sollten Sie per Einwurfeinschreiben widerrufen.**
sorry, aber mit dieser antwort vom experten kann ich mich nicht so anfreunden!
darum geht ES ja: die meisten wußten nicht, dass es ein abodienst ist und das die sms NICHT gratis sind, obwohl damit geworben wird! so ähnlich ist es bei mir. habe KEINE belehrung erhalten und wußte ja auch nicht, worum es sich im nachhinein handelt und hatte an meinem anmeldedatum nur 1 !! sms verschickt. sonst nix. trotzdem sehe ich nicht ein zu zahlen, da ich KEIN abo wollte, sondern nur 1 sms gratis verschicken!!!!
ist eh etwas komisch: einige rechtsexperten sagen* auf keinen fall zahlen!* und dieser hier wiederum sagt fast das gegenteil bei gleichen fällen! wat soll man denn nun glauben?
Lese dir mal den Link durch. Da steht das auch mit der Widerrufsbelehrung.
unter: Wie lang ist die Widerrufsfrist bei Internetverträgen?
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/2005804.html#absatz4
Zitat:
Kommt drauf an, ob der Dienst in Anspruch genommen wurde. Wenn ja, besteht eine Zahlungspflicht. Wenn nein, sollten Sie per Einwurfeinschreiben widerrufen.**
sorry, aber mit dieser antwort vom experten kann ich mich nicht so anfreunden!
darum geht ES ja: die meisten wußten nicht, dass es ein abodienst ist und das die sms NICHT gratis sind, obwohl damit geworben wird! so ähnlich ist es bei mir. habe KEINE belehrung erhalten und wußte ja auch nicht, worum es sich im nachhinein handelt und hatte an meinem anmeldedatum nur 1 !! sms verschickt. sonst nix. trotzdem sehe ich nicht ein zu zahlen, da ich KEIN abo wollte, sondern nur 1 sms gratis verschicken!!!!
ist eh etwas komisch: einige rechtsexperten sagen* auf keinen fall zahlen!* und dieser hier wiederum sagt fast das gegenteil bei gleichen fällen! wat soll man denn nun glauben?
ich glaub, da hast du was missinterpretiert..da du den eigentlich dienst ja erst in anspruch nimmst, nachdem du die 100 gratissms-verbraten hast und die 14 tage "gratiszeit" rumsind! solange du ausserhalb dieses rahmens nix gemacht hast, hast sogesehen, den dienst nicht in anspruch genommen
Zitat:
ups, kann gut sein das ich langsam schon etwas verwirrt bin mit der ganzen scheiß**;-) denn frag ich mich, warum die geld von mir haben wollen? habe echt nur 1 sms am 1. tag versendet (1sms.de!!!!) , weil handy plötzlich leer war!! das ich diesen angeblichen vertrag innerhalb der 14-tägigen (oder gar 8 tage??wechselt ja immer) frist nicht gekündigt habe, liegt ja ganz einfach daran das ich von dem abo nix wußte bzw. keine belehrung erhalten habe (wie schon erwähnt)! man, was ist das bloß alles für mist!
Zitat:
na denen isses doch egal...ob du den dienst in anspruch nimmst oder nich, wenn du nich widerrufen hast, haste halt nen "vertrag und musst zahlen", und das hat ja sogar schon der RA Pauly bei Simsen gesagt, bei nem zeitungsabo interessierts auch keinen, ob du die zeitung liest oder drauf schläfst.. ;)
sprich, wenn du nach den 100 sms und/oder der probezeit nix geschrieben hast, hast den dienst net in anspruch genommen...was denen erstmla egal is, da nen abo nunmal nich abhängig davon is, wie oft du es nutzt....wobei dann das zeugs mit widerrufsbelehrung usw. kommt..
Zitat:
sprich, wenn du nach den 100 sms und/oder der probezeit nix geschrieben hast, hast den dienst net in anspruch genommen...was denen erstmla egal is, da nen abo nunmal nich abhängig davon is, wie oft du es nutzt....wobei dann das zeugs mit widerrufsbelehrung usw. kommt..
nö, habe den dienst denn ja nach probezeit NICHT in anspruch genommen und hatte auch nach der rechnung gleich ein widerruf dort hin geschickt (dank der info dieses forums:-)) ! tja, die sind da überhaupt nicht drauf eingegangen...haben fleißig weiter mahnungen geschrieben und nun schon inkassofirma beauftragt! was soll man dazu noch sagen?
Zitat:
gar nix...is doch jedes wort zu schade für ;) gelle?
Oh man, wenn ich das schon höre mit mahnungen und inkasso!!! ich hab bis jetzt nur die rechnung und die hab ich innerhalb der frist widerrufen! allerdings ohne meinen LOGIN und Passwort anzugeben!!!
Aber das zählt doch auch als Widerruf!!! Oder??
Naja, nach zahlreichen emails, einem Fax habe ich da gestern meinen Widerruf per Einschreiben hingeschickt und mit meinem Anwalt gedroht!
Ich hoffe, dass die das ernst nehmen und mir die Mahnungen und so weiter ersparen!!!
Uff, Internet ist zwar ne recht gute Erfindung gewesen, aber manchmal könnte man echt gut drauf verzichten!!!!
Zitat:
Aber das zählt doch auch als Widerruf!!! Oder??
Naja, nach zahlreichen emails, einem Fax habe ich da gestern meinen Widerruf per Einschreiben hingeschickt und mit meinem Anwalt gedroht!
Ich hoffe, dass die das ernst nehmen und mir die Mahnungen und so weiter ersparen!!!
Uff, Internet ist zwar ne recht gute Erfindung gewesen, aber manchmal könnte man echt gut drauf verzichten!!!!
Das ist schön für dich, das du bisher nur die Rechnung erhalten hast. Mahnungen und Inkassischreiben erhalten trotzdem sehr viele (hab selbst welche, kann ich dir ja zuschicken).
Dazu kommt, dass dein Beitrag eigentlich nicht hier hineingehört, da es sehr off topic ist.
greetz
Ich habe mich bei einem Gewinnspiel eingetragen und soll so ein Abo bei magolino geordert haben. Die Wiederrufsfrist soll auch bereits ablefaufen sein.
Was ist zu tun
Zitat:
Hey ;-)
um Deine "gesammelten Werke" downzuloaden sagt mei mein Programm, dass ich ein Passwort dafür benötige (????)
Welches wäre das?
Ist das auch auch SMS-Core adaptierbar?
Zitat:
um Deine "gesammelten Werke" downzuloaden sagt mei mein Programm, dass ich ein Passwort dafür benötige (????)
Welches wäre das?
Ist das auch auch SMS-Core adaptierbar?
Meinst du meinen simsen FAQ? Dort gibt es kein Passwort. Evtl musst du eine aktuelle Version des Adobe Reader installieren.
greetz sascha
Hast du inzwischen schon wieder was von denen gehört? ich bin bei den Lebensprognosen reingefallen. und habe eine Mahnung bekommen und danach gleich schriebs vom Inkassounternehmen.habe auch musterbrief abgeschickt. tja aus schaden wird man klug. will aber nicht zahlen!!!! lg angi
Zitat:
Ich glaube da bist du hier besser aufgehoben.http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=40279
Thema über Lebensprognose
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