Rechtsanwalt Dr. Schneehain beantwortet die wichtigsten Fragen

Abofallen-FAQ: Der Rechtsexperte klärt auf

Jeden Tag erreichen uns zahlreiche Zuschriften von Internetnutzern, die angeblich ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen. Von "Was soll ich machen?" bis "Mein minderjähriges Kind hat sich angemeldet..." finden sich tagtäglich die gleichen Fragen im Posteingang der netzwelt-Redaktion. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und netzwelt-Rechtsexperte Dr. Alexander Schneehain um Aufklärung gebeten.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Generelle Fragen zu Abodiensten
  2. 2Ich habe die Webseite nie besucht, bekomme aber Mahnungen. Soll ich zahlen?
  3. 3Ich war zwar auf der Webseite, habe mich aber nicht angemeldet. Muss ich zahlen?
  4. 4Ist eine IP-Adresse eine digitale Signatur?
  5. 5Ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten und wusste nicht, dass es ein Abodienst ist. Muss ich trotzdem bezahlen?
  6. 6Wie muss ich den Vertrag widerrufen?
  7. 7Ich habe widerrufen, aber die Firma XYZ antwortet nicht auf mein Schreiben. Was soll ich machen?
  8. 8Kann ich den Vertrag einfach kündigen?
  9. 9Kann ich den Vertrag vor Gericht anfechten?
  10. 10Welche Beweise sollte ich sichern, um im Zweifel vor Gericht die richtigen Argumente zu haben?
  11. ...aufklappen
  12. 11Netzwelt sagt, dass ich zahlen muss. Gilt das auch für die Inkassokosten?
  13. 12Welches Recht gilt, wenn die Firma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat?
  14. 13Ich habe mich eingetragen, keine Widerrufsbelehrung aber Proben erhalten. Muss ich jetzt zahlen?
  15. 14Was gilt für Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?
  16. 15Was ist mit Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS (falls es 100 Frei-SMS gab) verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben?
  17. 16Kinder in der Abofalle
  18. 17Mein minderjähriges Kind hat sich angemeldet, muss ich zahlen?
  19. 18Was ist, wenn mein Kind falsche Daten angegeben hat?
Werbung

Der Artikel ist auch eine Zusammenfassung der beiden speziellen Artikel "simsen Ratgeber: So reagieren Sie richtig", "Ratgeber probino-Post: So reagieren Sie richtig" und "Ratgeber Probenbutler und Oxeo: So reagieren Sie richtig!".

Inhalt

Generelle Fragen zu Abodiensten

Ich habe die Webseite nie besucht, bekomme aber Mahnungen. Soll ich zahlen?

Nein, auf keinen Fall. Unberechtigte Forderungen können vor keinem Gericht geltend gemacht werden.

Ich war zwar auf der Webseite, habe mich aber nicht angemeldet. Muss ich zahlen?

Ebenfalls nicht zahlen. Der Besuch einer Website ist noch lange kein Vertragsschluss, auch wenn das so mancher Anbieter gerne anders sieht.

Ist eine IP-Adresse eine digitale Signatur?

Nein, totaler Unsinn ist der immer wiederkehrende Hinweis: "Wir haben Ihre IP Daten". Das nutzt dem Anbieter reichlich wenig, er muss den Vertragsschluss nachweisen, dafür reicht nicht die IP aus.

Ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten und wusste nicht, dass es ein Abodienst ist. Muss ich trotzdem bezahlen?

Kommt drauf an, ob der Dienst in Anspruch genommen wurde. Wenn ja, besteht eine Zahlungspflicht. Wenn nein, sollten Sie per Einwurfeinschreiben widerrufen.

Wie muss ich den Vertrag widerrufen?

Per E-Mail oder besser: per Einwurfeinschreiben.

Ich habe widerrufen, aber die Firma XYZ antwortet nicht auf mein Schreiben. Was soll ich machen?

Nichts, die Angriffslast liegt bei der Gegenseite.

Kann ich den Vertrag einfach kündigen?

Ja, aber nur innerhalb der jeweiligen Kündigungsfrist.

Kann ich den Vertrag vor Gericht anfechten?

Grundsätzlich wohl nicht.

Welche Beweise sollte ich sichern, um im Zweifel vor Gericht die richtigen Argumente zu haben?

Die Gegenseite muss beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen haben. Nicht umgekehrt. Aber am besten den Mailverkehr geordnet (!) aufheben.

Netzwelt sagt, dass ich zahlen muss. Gilt das auch für die Inkassokosten?

Nein, diese werden von den meisten Gerichten nicht anerkannt.

Welches Recht gilt, wenn die Firma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat?

Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs jedenfalls das für den Verbraucher günstigste Recht, hier das deutsche.

Ich habe mich eingetragen, keine Widerrufsbelehrung aber Proben erhalten. Muss ich jetzt zahlen?

Wohl ja.

Forum

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 33 Beiträge

klar das dubiose firmen kein chance haben. ich würd web.de eher zu denn standard sachen zählen nicht kriminell oder so

Hallo VIOLATOR. hab hier mal ein bisschen im IE rumgeschaut und hab das gefunden,ich hoffe ich konnte ein wenig zu Aufklärung deines Problems helfen Eine IP-Adresse ist so etwas...

aber werden die versuchen über meine ip adresse meine adresse etc rauszubekommen oder geht den das am a.. vorbei. oder drohen die nur über e-mail.

Zitat: können die irgendwie meine ip-adresse rausbekommen und damit auch meine richtige adresse oder nehmen die das mehr oder weniger einfach hin?? Das schon angeschimmelte...

die abmahnanwälte können dies ja auch. nur die frage ist wie web.de dahinter hakt. ich werd vorsichtshalber einfach mal montag bei web.de anrufen und versuchen nur das nötigste preiszugeben.

Eigenen Kommentar schreiben