Strafbefehls gegen Filesharer wegen 46 Songs
Filesharing: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer (Update)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen, insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch", erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen."
Heikel an der Situation: Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Ob das Gericht den Strafbefehl tatsächlich erlassen wird, ist noch fraglich. "Allein die Höhe der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe ist erschreckend", erläutert Solmecke. Der aktuelle Fall aus Augsburg macht deutlich, wie unsicher die Staatsanwälte und Richter noch im Umgang mit dem relativ neuen Medium Internet sind.
Anwalt: "Strafbare Handlung fraglich"
Der Tausch von Musik ist allerdings nicht der alleinige Grund, warum gegen den Beschuldigten Strafbefehl ergehen soll. Der Mann soll eine Bekannte um 3.000 Euro betrogen haben. Für diesen Betrug soll er acht Monate Freiheitsstrafe erhalten. Zusammen mit den 460 Tagessätzen für die MP3-Files soll sodann eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten gebildet werden. Sollte es hier tatsächlich - wie vom Staatsanwalt beantragt - zu einer Verurteilung kommen, wäre dies das härteste Urteil, das je in Deutschland gegen einen Filesharer ergangen ist.
In diesem Zusammenhang warnt Solmecke davor, hier selbst in Verhandlung mit den Gerichten oder der Musikindustrie zu treten: "Aus der anwaltlichen Praxis ist mir bekannt, dass sich viele Filesharer durch geschicktes Fragen der Polizei überlisten lassen und unvorteilhafte Aussagen tätigen. Hier sollte professionelle Hilfe zu Rat gezogen werden."
Update 21.06.2006: Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt Verfahren ein
In dem aktuellen Filesharing-Verfahren hat nun die StA Düsseldorf das Verfahren gegen einen Beschuldigten wegen geringer Schuld (§ 153 I StPO) eingestellt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, 1042 Musikfiles über die P2P-Plattform Bearshare angeboten zu haben.
Damit zeigt sich, dass die verschiedenen Staatsanwaltschaften in Deutschland illegalen Tausch von Musik sehr unterschiedlich handhaben. Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro (!) Song als angemessen angesehen.
Trotz der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung fordert die Musikindustrie im Zivilverfahren weiterhin 6000 Euro Schadensersatz.







Beiträge
insgesamt 16 BeiträgeZitat: manchmal gibts songs da quatscht einer vorher was oder nachher....das is ja dann nachdem was ich gelesen habe nicht illegal also nicht urheberrechtlich geschützt. oder von radiosendungen...
hallo, also ich hätte jetzt den gleichen gedankengang gehabt wie mein vorschrieber mit den cassetten. wenn ich mich heute vor den radio hocke und mir das teil auf ne cassette draufspiele isses ja genauso geklaut.
Zitat: Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch" typisch...
warum sollte ich mir das neuen top 10 album downloaden wenn ich alles was ich will (egal ob neueste filme oder musik) ab 1,- in unseren östlichen nachbarländern schon fix und fertig auf cd kaufen kann. die...
Da bringst du auch was durcheinander: filesharing-programme sind grunsätzlich legal in der benutzen. aber nicht alles, was du runterlädst ist legal! lädst du dir ne demo von einem spiel runter, ist es legal....