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09.06.2006
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Wenn Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Musikstücken erlöschen

Abgelaufenes Copyright: Kostenloser Song-Download erlaubt?

Christoph Scholl

Abgelaufenes Copyright: Kostenloser Song-Download erlaubt?

Bereits 2004 geisterten erste Meldungen durch die Medien, dass bei alten Songs von Elvis Presley, Bill Haley, den Beatles und anderen bekannten Künstlern ab 2005 nach und nach die Urheberrechte verfallen. Oft wollte man glauben, die Songs könnten in dem Fall kostenlos und völlig legal aus dem Internet - beispielsweise aus einer Tauschbörse - geladen werden.

In der Realität sieht dies jedoch etwas anders aus. Was es mit den Urheberrechten auf sich hat, was Leistungsschutzrechte sind und was Musikfans nach Ablauf dieser Rechte mit den Songs machen dürfen, hat netzwelt einmal zusammengefasst.

Urheberrecht: Komponisten und Texter wollen auch ihr Geld

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Christian SolmeckeRechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.


Wer heute einen Song im CD-Laden oder im Internet kauft, sorgt damit nicht nur dafür, dass die Plattenbosse und Rockstars immer genug Butter auf dem Brot haben. Der Preis für einen Download-Song oder eine Maxi-CD setzt sich vielmehr aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammen - unter anderem auch den Tantiemen für die Komponisten und Texter des Songs.

Diese sind schließlich nicht immer mit den Interpreten gleichzusetzen. Wenn Robbie Williams zum Beispiel mal wieder einen Hit in den Charts hat, verdient nicht nur der Frauenschwarm an den CD-Verkäufen, sondern unter anderem auch dessen Songwriter Stephen Duffy. Dessen Rechte an den von ihm komponierten Songs sind im Urheberrecht festgehalten.

In Deutschland ist automatisch jeder komponierte Song (genauso wie jedes Foto, Gemälde oder Buch) urheberrechtlich geschützt. Ein besonderer Antrag zum Schutz der Musik oder des Textes muss nicht gestellt werden. Durch das Urheberrecht geschützt ist zunächst einmal die komponierte Musik und der Text des Songs. So kann sich Stephen Duffy sicher sein, dass er an allen Robbie Williams-Songs, die er geschrieben hat und die in Deutschland verkauft werden, etwas mitverdient.


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pixel, am 09.06.2006 12:53

Es gibt Seiten, wo man alte Filme, die mittlerweile Public Domain sind, legal runterladen kann: http://publicdomaintorrents.com und http://www.archive.org
Die sind auf jeden Fall einen näheren Blick wert, wenn man solch Klassiker wie Metropolis, Night of the living dead, Plan 9 from outa space, usw. gut findet - in englisch natürlich!

Mal ne Frage an die Rechtsberatung: Ist es in Deutschland legal, diese Sachen runterzuladen? Schließlich gibt es in Dtl. kein Public Domain und die Urheber sind meistens auch noch nicht 70 Jahre tot (Filme sind teilweise auch aus den 70igern). Weiß da jemand was?


RA Solmecke, am 09.06.2006 14:28

Hallo,

in Deutschland gibt es Werke im "public domain" sehr wohl. Public Domain bedeutet nichts anderes als gemeinfrei. Gemeinfrei ist ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

In Amerika wurde diese Frist, die einmal bei 50 Jahren lag sukkzessive verlängert. Dort wird es das Micky-Mouse Gesetz genannt. Immer wenn die Figur Micky-Mouse drohte ins public domain zu Fallen, wurde die Schutzdauer - auf Druck des Disney Konzerns - von der US-Regierung wieder angepasst.

Metropolis darf zu privaten Zwecken selbstverständlich heruntergeladen werden. So lange diesbezüglich aber noch Urheberrechte in Deutschland existieren, darf der Film von Deutschland aus nicht angeboten werden. In Amerika anbieten und in Deutschland herunterladen kann in solchen Fällen klappen ;-)

RA Christian Solmecke
http://www.rae-michael.de


pixel, am 10.06.2006 14:34

Danke für die schnelle Antwort. Ich war mir nämlich nicht ganz sicher, wie die unterschiedlichen Urheberrechtsgesetze weltweit im Internet interpretiert werden.

Auf Wikipedia las ich:
Zitat:

In Deutschland wie in Österreich ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG [D] bzw. § 19 UrhG [Ö] abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Public Domain durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, sodass es von jedermann frei veränderbar ist.


Und somit bleibt die Frage, warum ich einen Public Domain Film in den USA runterladen kann, während in Deutschland noch das Urheberrecht gilt (Urheber noch keine 70 Jahre tot)? Ich meine das insbesondere in Bezug auf aktuelle Filme (eindeutig illegal), die ich z.B. von russischen oder chinesischen Servern laden, wenn dort ein anderes Urheberrecht herrscht. Das ist doch dann trotzdem illegal! Oder bleiben wir am Beispiel AllOfMP3: In Russland legal, in Deutschland illegal. Wenn ich da was kaufe/runterlade, mach ich mich strafbar. Oder?

Und noch ein anderer Punkt: Was ist, wenn die Urheberrecht bei einem Verlag/Konzern liegen, der quasi nicht sterben kann? Geht sowas überhaupt oder sind Urheberrechte grundsätzlich an Personen gebunden?

Und wenn Sie gerade das Beispiel von Mickey Mouse einbringen: Gilt da die Erstveröffentlichung? Ich meine, da kommen doch immer wieder neue Geschichten raus. Woran macht man da die 50 Jahre fest? Nach dem Tod von Walt Disney? Aber was ist mit dem Disney-Konzern?

Für eine Klärung meiner mittlerweile noch mehr gestiegenden Verwirrung wäre ich sehr dankbar :-)


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