Urge: MTVs Download-Dienst im Test
Fazit: Saubere Lösung mit schalem Nachgeschmack
Ziemlich eintönig sind denn auch die in Urge integrierten Blogs. Dort schreiben Urge-Mitarbeiter mehr oder weniger regelmäßig über bestimmte Genres - und das war's auch schon. Kommentarmöglichkeiten, die Blogs ja sonst so interessant machen, fehlen vollkommen. Über die Autoren erfährt man auch nichts weiter, was die ganze Angelegenheit ziemlich anonym und langweilig macht.
Wie Napster & Co. bietet auch Urge die Möglichkeit, einzelne Songs oder ganze Alben als permanente Downloads zu kaufen und anschließend auf Audio-CDs zu brennen. Das funktioniert auch einwandfrei. Vielleicht fast ein wenig zu glatt: Sind die Kreditkartendaten erst einmal eingegeben, muss nur noch zweimal der Kaufen-Button geklickt werden, und schon ist Urge ein paar Dollar reicher. Bei der Konkurrenz gibt's hier wenigstens noch Pop-Ups. Urge lässt uns unbehelligt Geld ausgeben. Prima für Leute, die es gern einfach haben. Teenager mit Kreditkarte der Eltern zum Beispiel.
Urge ist ein bisschen wie MTV selbst: Alles sehr schick und professionell - aber mit schalem Nachgeschmack. Was Shop wie Sender fehlt, ist Interaktion. Die Möglichkeit, sich auch selbst einzubringen und nicht nur vorgefertigte Inhalte abzurufen. Doch an Stelle von Publikumsbeteiligung vertraut Urge auf die gute, alte Verwertungskette und präsentiert uns die Musik zur Sendung zum längst vergangenen Jahrzehnt. Typisches Fernsehmacher-Denken.
Trotzdem sollte man Urge ernst nehmen. Die enge Einbindung in Microsofts Windows Media Player könnte dafür sorgen, dass hier bald ein wichtiger Konkurrent für Napster & Co. heranwächst. Apple hat wegen der fehlenden iPod-Kompatibilität wohl erst einmal nichts zu fürchten.
Bleibt zu hoffen, dass MTV bis zu einer möglichen Europa-Premiere von Urge noch ein bisschen in Sachen Interaktivität nachbessert. Und wenn sie schon dabei sind, können sie auch gleich die Endnutzer-Verträge überarbeiten. Nutzer wollen keine 40 Seiten trockenes Vertragswerk lesen, und Spyware-würdige Rundum-Bevollmächtigungen haben darin schon gar nichts zu suchen.

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