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23.04.2006
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Cyberstalking im Web nimmt zu

Cyberstalking: Wenn Stalker das Netz missbrauchen

Christian Rentrop

Jeder Internet-Nutzer schleift Datenspuren hinter sich her. Von Namen und E-Mail über Wohnadressen, ja sogar Telefon-, Handy- und Faxnummern, bis hin zu persönlichen Angaben über Aussehen und Finanzstatus. Dieser Informationen bedienen sich so genannte Cyberstalker - Menschen, die andere Menschen mit Hilfe der neuen Medien in Misskredit bringen möchten.

Früchte der Wut

Wer hat nicht schon einmal Zorn gehabt: Arbeitskollegen, Prominente und Ex-Freundin sind in der Regel die dankbarsten Opfer von Wutanfällen, dicht gefolgt von Freunden, Verwandten, Schulkameraden oder abweisenden Angebeteten. In solchen Wutausbrüchen möchte so mancher der Zielperson der Aggressionen Schaden zufügen. Das Internet bietet für solche Machenschaften die ideale Plattform, kann man hier doch weitestgehend anonym bei einem großen Publikum Missgunst erzeugen.

Cyberstalking, so lautet der Name einer nicht ganz neuen, aber bisher wenig beachteten Gefahr im Internet. Stalking, das ist das englische Wort für "Anpirschen", und genau das ist es auch, worum es geht: Der Stalker ist eine Art Jäger, er verfolgt sein Opfer, um es irgendwann zur Strecke zu bringen. So wird Popstar Robbie Williams von einigen besonders "treuen" Fans gestalkt, die ihm in jeder nur erdenklichen Situation auflauern und ihn nach allen Regeln der Kunst belästigen. Beliebte Stalking-Opfer sind auch Frauen, die einen Verehrer abgewiesen haben. Die Liebe in ihrer krankhaftesten Form ist es, die Menschen zu Stalkern werden lässt.

Verschärfter Psychoterror

Das Cyberstalking ist eine verschärfte Form des Stalkings: Hier werden Personen nicht mehr persönlich, sondern über die neuen Medien verfolgt. Cyberstalking ist eine einfache Methode, um jemanden in den Wahnsinn zu treiben: Einfach die Kontaktadresse, Namen, Telefonnummern und E-Mail anonym auf einschlägigen Seiten im Web posten, dazu ein zwei- oder sogar eindeutiger Text und schon kann man sicher sein, dass allerlei perverses Gesindel sich an der Einweisung des Opfers in die geschlossene Psychatrie beteiligt, Stichwort Verfolgungswahn, Schlafentzug und Psychoterror.

Ein Beispiel: Eine Frau verlässt ihren Freund, möglicherweise grundlos. Der probiert mit allen Mitteln, ihre Liebe zurückzugewinnen, schenkt ihr Blumen, lauert ihr an der Bushaltestelle auf, bekommt jedoch bei jeder Gelegenheit einen Korb. Irgendwann platzt ihm der Kragen. Die dumme Kuh kann ihm gestohlen bleiben, erklärt er, doch erst, nachdem er ihr ein kleines Abschiedsgeschenk hinterlassen hat: In einem Sex-Forum hat er anonym ihr Foto samt Telefonnummer und einem schmierigen Text hinterlassen, "junge Frau sucht Hengst für gemeinsame Ausritte mit dem Hund und den Kindern" oder Ähnliches.

Begehrlichkeiten im Schattenreich menschlicher Perversion

Die Anzeige weckt natürlich Begehrlichkeiten. Eine Frau, die mit Hunden und Kindern "ausreitet"? Das lässt sich mancher Sodomist oder Kinderschänder nicht zweimal sagen, zumal diese suspekte Bevölkerungsgruppe doch in aller Regel Schwierigkeiten hat, einen Partner zu finden. So wird angerufen, ins Telefon gelechzt und gesabbert und zu jeder Zeit ein Gespräch mit der vermeintlichen Gesinnungsgenossin gesucht. Obendrein wird noch das Postfach zugemüllt. Das Cyberstalking hat begonnen, der Urheber ist klar, aber kaum verfolgbar und der Nervenzusammenbruch des Opfers rückt binnen weniger Tage - oder sogar Stunden - in greifbare Nähe.


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gast, am 23.04.2006 15:18

Zitat:

Um dieses Problem zu vermeiden, hat die Bundesregierung die Rechtslage angepasst. Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2005 besagt, dass "das geltende Straf- und Strafverfahrensrecht gegen die Erscheinungsformen des "Stalking" nur eingeschränkten Schutz" biete. Daraufhin wurden entsprechende Änderungen im im Bürgerlichen Gesetzbuch erlassen. Stalkern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nein! Dieses Gesetz gibt es noch nicht, die Bundesregierung tut bislang gar nichts, außer dem (mehrfach in diversen Ausschüssen modifizierten und angepassten, per Ländermehrheit beschlossenen) Gesetzentwurf des Bundesrates stur einen relativ untauglichen eigenen Entwurf entgegenzuhalten. Dem Stalker droht gar nichts! Außer den unzulänglichen Möglichkeiten per Zivilgericht, die das Gewaltschutzgesetz bietet, welches im Übrigen im BGB verankert ist. Das Stalking-Bekämpfungs-Gesetz, sollte es denn in welcher Version auch immer, irgendwann in ferner Zukunft verabschiedet werden, wird ein Strafrecht-Paragraph sein und demzufolge im Strafrecht und nicht im Bürgerlichen Recht Einzug finden.


equilibrium, am 24.04.2006 12:27

Seit wann werden enthält das BGB Strafvorschriften!?!?!

Das "Bürgerliche Gesetzbuch" regelt den Rechtsstand von Personen (juristischen und natürlichen) gegenüber dem Gesetz und untereinander (Schuldverhältnisse, Erbrecht, Personenstandsrecht,...), sofern dieses nicht bereits anderweitig geregelt ist. Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein Grundrecht und somit im GG garantiert. Die Begriffe "Stalking" und auch "Mobbing" bezeichnen im wesentlichen Angriffe gegen die seelische und körperliche Unversehrtheit, welche zur Zeit durch das Strafgesetzbuch abgestraft werden. Grundsätzlich kann jede Art von "Psychoterror" schon jetzt als Körperverletzung angesehen und abgestraft werden. Meines Wissens ist selbst der seelische Schmerz der Angehörigen durch den Unfalltod eines Kindes beim Verursacher des Unfalles strafrechtlich in Erscheinung getreten. Jedoch ist mit dem "Stalking" in seiner extremeren Form oft auch ein wirtschaftlicher Schaden verbunden (Kosten für Fangschaltung, Verlust des Arbeitsplatzes,...) außerdem kann die Weitergabe personenbezogener Daten auch als Eingriff in den persönlichen Geheimbereich gesehen werden. Dementsprechend schwer tut sich der Gesetzgeber auch mit der Würdigung der zu schützenden Rechtsgüter. Wer hier auf den Gesetzgeber schimpft sollte selbst einmal versuchen den Begriff "Stalking" eindeutig(!) und ohne Zuhilfenahme anderer unbestimmter soziolektischer ("neudeutscher")Bezeichnungen zu definieren, schließlich soll eine bestimmte Handlung(!) in einem Paragarphen unter Strafe gestellt werden. Vielleicht könnte der Gesetzgeber hier gleich jede Art von "Psychoterror" (also auch "Mobbing", vorsetzliche Musikberieselug durch Nachbarn, besonders schwere Fälle der Beleidigung,...) unter Strafe stellen. Wie bei jeder Straftat steht natürlich auch hier der Nachweis der Schuld vor der Verurteilung. Die aus der Tat folgenden Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche werden natürlich durch das BGB geregelt. Einen besonder Paragraph ist hierzu vollkommen überflüssig.

Immerhin könnte schon einiges erreicht werden, wenn betroffenen Personen die Einrichtung einer Fangschaltung zunächst kostenfrei ermöglicht wird (TKG). Wenn die belästigenden Anrufe wirklich nachweislich von verschmähten Liebhabern stammen, so können diese ohne viel Aufhebens (am besten direkt vom Telefondienstanbieter) zur Kasse gebeten werden.

Was das Problem des "Cyberstalking" angeht, so muß sich eigentlich jeder die Frage gefallen lassen, warum eine Information aus einem Forum oder einem Chat überhaupt glaubwürdig sein soll, jedenfalls glaubwürdiger als die Annahme, daß diese Information eigentlich eine gezielt plazierte Desinformation darstellt. Warum soll es für einen Personalchef glaubwürdig sein, daß sich eine designierte Bürokauffrau als "Hobby Hure" betätigt, wenn diese Information aus einem für jedermann zugänglichen Internetforum stammt. Nur ein sehr dummer Personalchef sollte eigentlich auf derartige Desinformationen hereinfallen. Ein immer wieder zitierter Satz lautet:" Der Größe einer Lüge kommt auch ein Maß für dessen Glaubwürdigkeit zu..." (Bezeichnenderweise stammt diese Zitat aus "Mein Kampf" von Adolf Hitler). Nach diesem Rezept funktioniert auch die Boulevardpresse. Wenn also ein verschmähter Liebhaber seine Angebetete als "Hobby Hure" ausgibt oder eine (vielleicht sogar zurecht) verlassene Ehefrau ihren noch Ehegatten als Kreditbetrüger oder Pädophilen darstellt, so erscheint dies merkwürdigerweise glaubwürdiger, als die Behauptung, die betreffende Person habe vor 30 Jahren mal an einem Joint gezogen. Auch das "Outten" von vermeintlichen oder tatsächlichen Homosexuellen ist inzwischen ziemlich "out", wie ein allseits bekannter Herr Schill inzwischen erfahren mußte. Vor 20 Jahren war dies noch etwas anders, es sei nur an den ehemaligen Bundeswehrgeneral Kießling (oder war es doch Oberst Redl?) erinnert, der dank der Boulevardpresse einen etwas derben Karriereknick hinnehmen mußte.


Tweek, am 26.04.2006 10:50

Natürlich habt Ihr Recht:

Natürlich wurde das Strafgesetz geändert, nicht das BGB. Verzeiht mir diesen Lapsus, der Fehler wurde korrigiert.

Zitat:

Immerhin könnte schon einiges erreicht werden, wenn betroffenen Personen die Einrichtung einer Fangschaltung zunächst kostenfrei ermöglicht wird (TKG). Wenn die belästigenden Anrufe wirklich nachweislich von verschmähten Liebhabern stammen, so können diese ohne viel Aufhebens (am besten direkt vom Telefondienstanbieter) zur Kasse gebeten werden.


Naja, ich finde, dass Dinge wie Fangschaltungen schon in den Händen der Ermittlungsbehörden bleiben sollten. Dein Vorschlag, Täter per Telefondienst-Anbieter zur Kasse zu bitten, lädt ja förmlich zu Missbrauch ein :-/

Zitat:
Nur ein sehr dummer Personalchef sollte eigentlich auf derartige Desinformationen hereinfallen.

Du glaubst gar nicht, wie viele Leute alles glauben, was im Internet steht :-(
Das Wissen um die Unzuverlässigkeit des Webs hat sich noch nicht durchgesetzt...

Zitat:
" Der Größe einer Lüge kommt auch ein Maß für dessen Glaubwürdigkeit zu..." (Bezeichnenderweise stammt diese Zitat aus "Mein Kampf" von Adolf Hitler)

Im übrigen ein Buch, aus dem man ziteren sollte, wenn man eine ernsthafte Diskussion führt.

Zitat:
Wenn also ein verschmähter Liebhaber seine Angebetete als "Hobby ****" ausgibt oder eine (vielleicht sogar zurecht) verlassene Ehefrau ihren noch Ehegatten als Kreditbetrüger oder Pädophilen darstellt, so erscheint dies merkwürdigerweise glaubwürdiger, als die Behauptung, die betreffende Person habe vor 30 Jahren mal an einem Joint gezogen.

Ersetze GLAUBWÜRDIGER durch INTERESSANTER und AKTUELLER, und Du hast den Kern des PRoblems: Der Joint ist kein Problem, war nie eines, auch nicht bei Personen im Rampenlicht. Hierzulande gilt Kiffen ja als cool...
Kinderschänder und Kreditbetrüger hingegen sind zur Zeit verständlicherweise hoch im Kurs als Buhmänner. Insofern nachvollziehbar. Irgendwelche Kühe werden immer durchs Dorf getrieben...


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