Angebliche Patentrechtverletzung führt zu Klage gegen iPod und Co.
Burst vs. Apple: Gut geklagt ist halb verdient
Nicht nur, dass sich Steve Jobs gerade mit der Plattenfirma der Beatles um die Rechte seines Firmennamens ärgern muss - jetzt will ein anderes US-amerikanisches Unternehmen auch noch an seinen erfolgreichsten Artikeln mitverdienen. Die Musiksoftware iTunes, der MP3-Player iPod sowie das Video-Format Quicktime verletzen angeblich mehrere US-Patente der Firma Burst.com.
Diese hatte sich im Laufe der 1980er und 1990er in einigen gewagten Gedankenspielen vorgestellt, dass es doch eigentlich ganz nett wäre, Musik- und Video-Dateien über ein Computernetzwerk zu versenden - vielleicht sogar in Echtzeit! Während sich Unternehmen wie Real, Microsoft oder eben Apple längst mit der Umsetzung einer solchen Technik beschäftigten, beschloss man bei Burst, die eigene geistige Höchstleistung erst einmal in mehreren US-Patenten festzuhalten. Papier ist schließlich geduldig.
In den nächsten Jahren beschäftigten sich die Kalifornier damit, einige mehr schlechte als rechte Lösungen zum Streamen von Audio- und Video-Inhalten auf die Beine zu stellen. Diese blieben in der Verbreitung jedoch weit hinter den Microsoft-, Real- und Apple-Pendants zurück. Als sich der finanzielle Erfolg nicht so recht einstellen wollte, besann man sich bei Burst.com der Patente von vor einigen Jahren - mit Erfolg.
Microsoft wurde als Erster gemolken
Bereits im letzten Jahr wurde Bill Gates zur Ader gelassen: Microsoft einigte sich mit den Kaliforniern nach einer Klage außergerichtlich auf eine Zahlung von 60 Millionen US-Dollar. Kritiker bemängelten damals schon, dass die Burst-Patente lediglich eine Idee, nicht jedoch ein konkretes Produkt oder eine Entwicklung abdeckten.
Burst.com störte dies allerdings nicht im Geringsten. Fleißig wollten die selbst ernannten Streaming-Pioniere jetzt bei Steve Jobs weitermachen, wo sie bei Bill Gates Anfang vergangenen Jahres aufgehört hatten. So sollte Apple beispielsweise von seinem gesamten iTunes-Umsatz zwei Prozent an Burst zahlen. Der Biss in Jobs Apfel erwies sich jedoch als ziemlich sauer: Die Umsatzforderung wollte sich Apple nicht gefallen lassen und ging vor Gericht.
Als neueste Reaktion darauf nun die Gegenklage Bursts. Welches der beiden Unternehmen sich letztlich durchsetzen wird, ist derzeit offen. Apple hat zumindest schon Erfahrung mit Nutznießern: In einem ähnlichen Fall hatte ein Instrumenten-Verkäufer aus den USA gegen das Unternehmen geklagt, weil Apple angeblich das iTunes-iPod-Konzept bei seiner Software für E-Pianos abgeschaut habe...

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