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10.04.2006
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Netzwelt-Anwalt Dr. Schneehain verrät wie's geht...

Ratgeber Probenbutler und Oxeo: So reagieren Sie richtig!

Alex Leinhos

Unverhofft kommt Post. Rechnung, Mahnung oder Inkasso-Schreiben von obigen "Kollegen" erhalten? Und dabei abgezockt gefühlt? - Unser Rechtsratgeber sagt Ihnen, was Sie jetzt unternehmen sollten.

Nennen wir sie die Saar-Connection. Jenes Duo Infantile, jenes berühmte Homburger Zweigestirn aus Proben-Prinz Sebastian und seinem Faktotum Philip, einem für seine Bonmots und Sinnsprüche gewiss auch übers Saarland hinaus bekannten Aphoristiker und wortgewaltigen Sätzeschmied, der das Internet mit so Schönheiten bereicherte wie (Achtung, Tusch!) "Der Beschiss liegt darin, dass man Scheiß kauft!".

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Dr. Alexander SchneehainDr. Alexander Schneehain ist unser Rechtsexperte rund um das Thema ebay und Verbraucherschutz. Der promovierte Jurist ist Dozent auf den von ebay durchgeführten "ebay Workshops" und "ebay Universities". Bundesweit schult er so u.a. Powerseller und Existenzgründer.

Suchen Sie einen kompetenten Anwalt zum Thema Verbraucherschutz im Internet? Mehr Informationen zu Dr. Schneehain und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.schneehain.de.

Nun denn, Scherz beiseite - denn eben jene beiden erfreuen sich bis auf ihre Aufsehen erregenden Bekenntnisse im Netz nicht gerade größter Beliebtheit. Die Beschwerden von Kunden wider Willen, die Post aus Homburg bekamen, nehmen zu. Und immer wieder taucht die Frage auf: Muss ich jetzt zahlen? - Grund genug für netzwelt, auch hierzu einen Rechtsratgeber zum richtigen Verhalten herauszubringen. Netzwelt-Anwalt Dr. Alexander Schneehain fasst die Sachverhalte kurz zusammen und steht Rede und Antwort…

Rechtsratgeber - das rät Dr. Schneehain
Zunächst einmal müssen wir die Betroffenen in verschiedene Gruppen unterteilen. Je nachdem, was diese veranlasst und erlebt haben, sind deren Handlungen und Erlebnisse rechtlich unterschiedlich zu beurteilen. Also fangen wir an…

Erste Gruppe: Nie auf einer der Seiten eingetragen
Personen, die sich tatsächlich nie auf probenbutler.de oder oxeo.de eingetragen haben und dennoch Rechnungen, Mahnungen und/oder Inkasso-Schreiben erhielten.

Zahlen Sie nicht! - Hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Machern von oxeo.de und probenbutler.de. Aufgrund dessen haben diese auch keine Ansprüche gegen Sie. Gleiches gilt für mit Geldeintreibung beauftragte Inkasso-Büros und Rechtsanwälte. Wer auch immer im Namen oxeos oder probenbutlers Geld von Ihnen will: Schicken Sie ihm ein kurzes Schreiben per Post.


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Daniel Sommer, am 11.04.2006 14:08

Vielen Dank, werde Ihre Tipps bei der nächsten Mahnung beachten


Schnücker, am 11.04.2006 14:57

Sie schreiben, das man denen einen Brief schicken soll, ja genau das habe ich versucht. Egal welche Adresse ich benutze (es gibt 3 die immer wieder im Impressum auftauchen) der Brief kommt zurück mit "Adresse nicht ermittelbar" Was kann man da tun? Ich habe es dann per Mail geschickt, aber ob diese nun angekommen sind weiß ich nicht, die Mahnungen gehen weiter..


Unregistriert, am 22.04.2006 15:01

Es wäre noch gut zu wissen wofür man die so anzeigen kann und was man überhaupt in so eine Widerrufserklärung reinschreiben muss damit die wirksam ist. gibts da irgendwo Musterbriefe für?


Unregistriert, am 22.04.2006 17:06

Die verstecken sich, dass keine Post ankommt. Ob das Amtsgericht Mayen oder der Gerichtsvollzieher die Blase findet ???


dfh504, am 02.05.2006 20:54

achtung neue Firma von p.Konz auch in homburg talstr 21 nennt sich bodeo.de


anonym, am 02.05.2006 21:07

meinte er P.Klinz.
die webseite oxeo.de gibt es nicht mehr dafür bodeo.de ist das selbe wie oxeo.de


King W., am 03.05.2006 01:14

@ alle Betroffenen:

Es wäre zu überlegen, ob nicht auch der Tatbestand des Wuchers erfüllt ist:

Zitat:

§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wann Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.

Ausbeuten ist das bewusste Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich.

Wucher ist in Deutschland unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Wer den ganzen Artikel lesen will, mag hier nachsehen.


Anonym, am 10.05.2006 19:45

in der Talstr. 21 ist auch angeblich OXEO


anonym, am 13.05.2006 06:17

das stimmt OXEO ist jetzt auch in der Talstr.21


kein registrierter Benutzer, am 14.05.2006 13:34

Hallo!

Eins beschäftigt mich in diesen Zusammenhängen schon lange:

Wenn man aus irgendwelchen Gründen (z.B. aus Recherchezwecken), Seiten wie ProbenFuchs, Probenblitz und wie sie alle heißen, besucht, kann es dann schon passieren, ohne dass man sich dort einträgt und z.B. nur ins Impressum schaut um den Anbieter der Seite herauszufinden, dass man hinterher Rechnungen etc. erhält?

Gruß,

Matthias


King W., am 14.05.2006 13:56

Zitat:


Hallo!

Eins beschäftigt mich in diesen Zusammenhängen schon lange:

Wenn man aus irgendwelchen Gründen (z.B. aus Recherchezwecken), Seiten wie ProbenFuchs, Probenblitz und wie sie alle heißen, besucht, kann es dann schon passieren, ohne dass man sich dort einträgt und z.B. nur ins Impressum schaut um den Anbieter der Seite herauszufinden, dass man hinterher Rechnungen etc. erhält?

Gruß,

********



Sehr theoretisch - ja.

Die müßten dann, anhand deiner IP dich ausfindig machen. Die IP kann man mitloggen. Dann müßten sie einen richterlichen Beschluß bekommen, der deinen Provider zwingt, anhand der IP deine Daten herauszugeben. Danach könnten sie dir eine Rechnung schicken.

Wie gesagt - sehr theoretisch, das Ganze. Normalerweise ist die IP wertlos und dient nur zum Identifizieren des Computers im Netz. Bei jedem Einloggen hast du eine andere.

IP-Verfolgung wird auch nur bei schweren Straftaten gemacht (so ab Kinderpornografie aufwärts).

Das so etwas mal praktisch im Zusammenhang mit Abodiensten vorgekommen sein soll, ist hier noch nie bekannt geworden. Wird auch nicht passieren.


Mucho, am 14.05.2006 13:56

Zitat:


Wenn man aus irgendwelchen Gründen (z.B. aus Recherchezwecken), Seiten wie ProbenFuchs, Probenblitz und wie sie alle heißen, besucht, kann es dann schon passieren, ohne dass man sich dort einträgt und z.B. nur ins Impressum schaut um den Anbieter der Seite herauszufinden, dass man hinterher Rechnungen etc. erhält?


Naja, dann hätten sie aber weder deinen Namen, deine Adresse, deine email oder deine Handynummer. Womit sollten sie denn Kontakt mit dir aufnehmen oder gegebenenfalls beweisen, dass da ein Vertrag zustande kam?


kein registrierter Benutzer, am 14.05.2006 16:52

Für die Antwort bedanke ich mich.
Und dennoch verstehe ich nicht, warum denn diesen Firmen nicht endlich mal das Handwerk gelegt wird.
Das Herausdrehen-durch-eine-AGB-Hintertür-Prinzip sollte rechtlich verboten werden.
Die Zusatzkosten sollten deutlich genannt werden, min. in Schriftgrad 12 .
Und die Polizei sollte endlich mal vernünftig ermitteln. Hausbesuch beim Klinz@home, oder vielleicht bei Pir****, oder S.? Da blickt ja sowieso keiner mehr durch.
Der Sebastian...und dann noch ne Website erstellen mit der eigenen Hausanschrift, privat. Mein Gott wie schlau...
Bei mir war der Vertrag von vornherein nichtig, da ich noch minderjährig bin und der Erziehungsberechtigte Widerspruch eingelegt hat.
Dennoch habe ich mittlerweile schon die 2. aussergerichtliche Mahnung erhalten.
Könnte schwer werden für den Gerichtsvollzieher wenn in dem Haus, in dem ich wohne, nichts mir gehört, aber ich habe mich beim Mayener Amtsgericht bereits erkundigt, dieses hat für KUP (K. und Partner) noch keinen einzigen Mahnbescheid ausgegeben.
Dann habe ich mich beim Finanzamt erkundigt. Die "Firma" (ja ist es nun ne OHG, GbR, GmbH, Ltd., Inc., Corp., KG oder was ist es denn nun ;) ) hat keine Steuernummer.
Kein eingetragenes Gewerbe?
Dennoch hat ja der Herr K. (mein Gott warum ist eigentlich immer diese Namensverstümmelung notwendig, noch nicht mal meinen Vornamen darf ich preisgeben) ja anscheinend n neues Büro. Schon schön die Talstraße:

http://i17.photobucket.com/albums/b91/mime-movies/Talstrasse.jpg

Warte immer noch darauf, dass OXEO ganz weg ist, dafür bodeo auf einmal voll da.
Ohne die Zusammenarbeit mit pw-interactive würden ja gar keine Kunden darauf reinfallen, das belegen der Abmeldelinks mit Bestätigungs-Verknüpfungen das ist wahrer Betrug.
Aber der ehrenwerte Herr S. hat ja auch schon mit dem Gedanken der Urkundenfälschung gespielt, sprich: Schwärzen der Namen in Gerichtsurteilen.
Auf ein Gerichtsverfahren würde ich mich ja freuen, aber die Herren wollen ja anscheinend keines einleiten. Wenn eines da wäre, könnte ich endlich an meiner Video-Doku weitermachen und außerdem würde der ganze Laden immer transparenter und somit auch interessanter für die KRIPO.
Falls denn wirklich was aus Mayen kommen sollte werde ich natürlich ausführend darüber berichten.

Gruß,

[der, der seinen Vornamen nicht schreiben darf - "Feind hört mit"]


Ps2spieler, am 14.05.2006 19:38

Zitat:

Naja, dann hätten sie aber weder deinen Namen, deine Adresse, deine email oder deine Handynummer. Womit sollten sie denn Kontakt mit dir aufnehmen oder gegebenenfalls beweisen, dass da ein Vertrag zustande kam?


Genau das hat ja Oxeo von mir. Beweisen können sie es nicht das sie mit mir Vertrag gemacht haben drum zahle ich nicht. Aber ich war davor nie auf dieser Seite die sidn über Adresshändler oder angebliches Gewinnspiel was keines war an Daten gekommen.


musy, am 15.05.2006 01:00

Zitat:


Genau das hat ja Oxeo von mir. Beweisen können sie es nicht das sie mit mir Vertrag gemacht haben drum zahle ich nicht. Aber ich war davor nie auf dieser Seite die sidn über Adresshändler oder angebliches Gewinnspiel was keines war an Daten gekommen.


Da blickt sowieso keiner mehr durch. Ich glaube die nehmen die daten ausm telefonbuch oder vom adressenhändler aber nicht von richtiger anmeldung. Alles betr***r diese bande.

Edit: So darf man die erst nennen, wenn sie rechtskräftig deswegen verurteilt worden sind. - W.


Schwuuups, am 16.05.2006 15:45

Ich hab's getan!!!!!!!!!

Heute war ich bei der Polizei, und habe P. Klinz wegen versuchten Betruges angezeigt!!!!! Yes! *stolzaufmichbin*
Ich danke Euch allen fuer Eure Infos, Berichte, Diskussionen, etc. - die haben mir erst geholfen, den Schritt zur Polizei zu gehen.
Ich habe im Februar die Oxeo-Rechnung bekommen, im Maerz die Mahnung, im April die letzte aussergerichtliche Mahnung, und im Mai dann noch eine letzte aussergerichtliche Mahnung. *grins* Die Kollegen bei der Polizei waren ganz Ohr, und bestaetigten, dass bereits eine Ermittlung wegen Betruges laeuft.
Der Polizist grinste bloss, als ich meinte, dass ich am liebsten nach Homburg fahren und der kleinen kaum volljaehrigen Rotznase am liebsten den A*** versohlen wuerde....

Also: lasst Euch nicht entmutigen! Zeigt diese Sauhunde an! Andernfalls bekommt vielleicht Ihr die naechste Post. Wir shaffen das schon.

Glueckliche Gruesse-
Schwuuups


Unregistriert, am 16.05.2006 20:39

Federführend bei den Ermittlungen gegen Klinz & Partner ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Am besten bei der Anzeigeerstattung darauf hinweisen.


anonym, am 16.05.2006 22:27

Hane heute Post bekommen vom allinkasso Gmbh München.
die sollen jetzt das geld eintreiben.


Anonym, am 17.05.2006 09:14

habe heute auch das schreiben vom inkasso büro in münchen bekommen,werde zur polizei gehen und anzeige erstatten wie ihr alle das bitte machen solltet!Bei fragen sylvie.schadwald[at]web.de


wolle, am 17.05.2006 11:02

tja guter tip mit dem kurzen anschreiben nur das diese alle zurückkommen, heute kam mahnung von einem inkasso büro "all inkasso münchen" ich habe dort angerufen und nach 1 min. aufgelegt denn der herr am telefon meinte mich zu beleidigen unfassbar, ich habe schon vor wochen anzeige erstattet und werde jetzt auch mal den verbraucherschutz einschalten, zahlen werde ich ihn keinem falll.

wolle


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