Zypries im Interview: "Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt"

"Der Verbraucher hat kein Recht, sich von kopiergeschützten CDs Sicherungskopien anzufertigen"

netzwelt: Der Nutzer hat zwar noch das Recht einer Privatkopie, das Kopierschutz-Umgehungsverbot verbietet das aber de facto. Wo sehen Sie die Rechte der Verbraucher gewahrt? Folgendes Beispiel: Ein Verbraucher kauft eine CD, die einen Kopierschutz besitzt. Die CD hat schon einen Kratzer und kann deshalb nicht auf dem CD-Player abgespielt werden, das CD-Laufwerk im PC kann die CD allerdings noch lesen. Theoretisch könnte sich der Verbraucher diese CD sichern, indem er den Kopierschutz umgeht und sich Sicherungskopien anlegt. Wie soll der Verbraucher handeln? Wie kann er sein erworbenes Gut schützen?

Zypries: Auch das ist seit drei Jahren geltendes Recht und keine Neuregelung des jetzigen Gesetzentwurfs. Dahinter steht die Wertentscheidung des Gesetzgebers, der beim Zusammentreffen von Privatkopie und technischen Sicherungsmaßnahmen dem Rechtsinhaber den Vorrang gibt. Aus guten Gründen wie ich meine, denn den Rechtsinhabern muss die Möglichkeit belassen werden, ihr geistiges Eigentum vor ungewollten Verwertungen zu schützen.

Werbung

Zu Ihrem konkreten Fall: Der Käufer hat nur diese eine CD erworben, nicht das darauf gespeicherte Werk an sich. Das dürfen Sie nicht übersehen. Wie Sie mit diesem erworbenen Gut umgehen, ist Ihrer eigenen Sorgfalt überlassen - so wie das bei anderem Eigentum auch der Fall ist. Wenn Sie versehentlich eine Seite aus einem gekauften Buch herausreißen oder Ihren Wohnzimmertisch verkratzen, haben Sie ja auch keinen Anspruch auf Ersatz. Nur wenn ein Mangel von Anfang an da war, können Sie die CD umtauschen.

Der Verbraucher hat kein Recht, sich von kopiergeschützten CDs Sicherungskopien anzufertigen, das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Der Verbraucher darf nur unter den im Gesetz festgelegten Voraussetzungen Privatkopien anfertigen - das ist rechtlich etwas anderes -, und die Privatkopie findet ihre Grenze eben dort, wo das Werk mit einem Kopierschutz belegt ist.

netzwelt: Viele Verbraucher sind der Meinung, dass ausschließlich die Rechte der Industrie berücksichtigt wurden, der Konsument wurde bei der Gesetzgebung nicht befragt, er hat keine starke Lobby wie etwa die Musikindustrie, die sich teilweise über einzelne Wörter lautstark beklagt hatte. Stimmen Sie dem zu?

Zypries: Dem muss ich energisch widersprechen. Die Vertreter der Verbraucherinteressen und der Internet-Community waren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs selbstverständlich ebenso beteiligt wie alle anderen betroffenen Gruppen auch.

Alle Probleme des Gesetzentwurfs wurden über Monate mit allen beteiligten Kreisen in themenbezogenen Arbeitsgruppen in einer Weise diskutiert, die wirklich beispielhaft war und weit über das hinausging, was bei der Vorbereitung von Gesetzen üblich ist. Dass im Ergebnis ein Ausgleich der Interessen gefunden werden muss, der zwangsläufig für jede Seite Abstriche mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache.

Sie sollten im Übrigen sehen, wie lautstark sich die Industrie und die Verwertungsgesellschaften beschweren, dass ihre Interessen bei dem Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. So schlecht können wir also nicht liegen.

Weitere Themen zum Urheberrecht:
Zypries streicht Bagatellklausel
Stimmen zur gefallenen Bagatellklausel
Urheberrecht: Was darf eigentlich der Verbraucher?

Forum

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge

Frau Zypris stellt einen falschen Vergleich an. Erstens ist eine kopiergeschützte (richtiger: beschädigte) CD schon beim Kauf mangelhaft, da der "Kopierschutz" aus absichtlich eingefügten "Kratzern"...

Wann begreifen die, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, irgendwann durch irgendein Urteil oder eine so überaus tolle "Dienstanweisung für Staatsanwälte"...

Ich finds klasse Musik mit Möbelstücken zu vergleichen. Ich kaufe mir einen Schrank, um etwas hineinzulegen, ist ein Kratzer drauf, kann ich ihn trotzdem noch nutzen.....Bei Musik CDs oder DVDs, bei denen...

ja, das ist es. es klingt nach "es ändert sich doch gar nichts, es steht halt nur nicht mehr schwarz auf weiß im gesetz". und in den ohren der verbraucher schallt es "jetzt fällt auch noch das weg, jetzt haben wir...

so, wie das jetzt hier steht, klingt das seltsamer weise doch alles sehr vernünftig. aber warum bleibt dann ein fader nachgeschmack? vielleicht weil mir zwar das recht zur privatkopie erteilt wird, es praktisch aber...

Eigenen Kommentar schreiben