Vier Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel
Zypries im Interview: "Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt"
Im Interview mit netzwelt beantwortet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vier Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel, wer dafür verantwortlich ist, was sich ändert und was nicht.
netzwelt: Auf wessen Druck wurde die Bagatellklausel gestrichen? Welche Begründung gibt es für den Wegfall der Bagatellklausel?
Zypries: Mit der so genannten Bagatellklausel sollte ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass sich nicht strafbar macht, wer nur in geringem Umfang für den privaten Gebrauch illegale Vervielfältigungen anfertigt. Die Bagatellklausel wurde auf Druck der CDU gestrichen. Der Koalitionspartner sah darin ein falsches rechtspolitisches Signal, da hierdurch suggeriert würde, dass Urheberrechtsverletzungen im kleinen Umfang erlaubt seien.
Dies ist natürlich nicht der Fall. Und dies hätte die Bagatellklausel auch nicht bedeutet, weil derjenige, der Urheberrechte verletzt, zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, auch wenn er für die Rechtsverletzung nicht bestraft wird. Aber es stimmt schon, dass es vielleicht zu Missverständnissen gekommen wäre. In der Sache ändert sich durch den Verzicht auf die Bagatellklausel nichts, die Rechtslage bleibt einfach unverändert.
"Die Bagatellklausel wurde auf Druck der CDU gestrichen"
Wir führen - anders als es häufig in den letzten Tagen zu lesen war - keine neue Strafbarkeit für Kleinkriminelle ein. Die Wahrheit ist: Sie waren schon immer strafbar, und dabei bleibt es auch. Und es bleibt auch dabei, dass die Staatsanwaltschaften Bagatellverfahren - sofern sie überhaupt zur Anzeige gebracht werden - wegen Geringfügigkeit einstellen, hierfür gibt es Dienstanweisungen, die gewährleisten, dass die Staatsanwälte gleiche Fälle auch gleich behandeln. Niemand wird also der Willkür von Strafverfolgungsorganen ausgeliefert, wie es so oft behauptet wird.
netzwelt: Fürchten Sie Klagewellen gegen Verbraucher und die "Kriminalisierung des Schulhofs", die eigentlich verhindert werden sollte?
Zypries: Eine Kriminalisierung der Schulhöfe wird in Zukunft ebenso wenig eintreten wie bisher. Wie gesagt: An der bisherigen Gesetzeslage und der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, Bagatellfälle nicht zu verfolgen, ändert sich nichts. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass es auch der Film- und der Musikindustrie nicht darum geht, den einzelnen Endverbraucher zu belangen. Ihnen ist es wichtig, diejenigen zu belangen, die mit der Einstellung von Dateien in Tauschbörsen die illegale Verwertungskette ins Rollen bringen.
Ich weiß allerdings, dass bestimmte Anwaltskanzleien auch einzelne Nutzer mit Schadensersatzforderungen zu überziehen versuchen. Dieses Phänomen beobachten wir aber schon nach dem geltenden Recht; das hat nichts mit dem Zweiten Korb zu tun. Unsere Rechtsordnung hält die Mittel bereit, um sich gegen überhöhte Forderungen und Gebühren zur Wehr zu setzen.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge
Frau Zypris stellt einen falschen Vergleich an. Erstens ist eine kopiergeschützte (richtiger: beschädigte) CD schon beim Kauf mangelhaft, da der "Kopierschutz" aus absichtlich eingefügten "Kratzern"...
Wann begreifen die, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, irgendwann durch irgendein Urteil oder eine so überaus tolle "Dienstanweisung für Staatsanwälte"...
Ich finds klasse Musik mit Möbelstücken zu vergleichen. Ich kaufe mir einen Schrank, um etwas hineinzulegen, ist ein Kratzer drauf, kann ich ihn trotzdem noch nutzen.....Bei Musik CDs oder DVDs, bei denen...
ja, das ist es. es klingt nach "es ändert sich doch gar nichts, es steht halt nur nicht mehr schwarz auf weiß im gesetz". und in den ohren der verbraucher schallt es "jetzt fällt auch noch das weg, jetzt haben wir...
so, wie das jetzt hier steht, klingt das seltsamer weise doch alles sehr vernünftig. aber warum bleibt dann ein fader nachgeschmack? vielleicht weil mir zwar das recht zur privatkopie erteilt wird, es praktisch aber...