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26.03.2006
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Der Unterschied zwischen legalen und illegalen Privatkopien

Urheberrecht: Was darf eigentlich der Verbraucher?

Sascha Hottes

Urheberrecht: Was darf eigentlich der Verbraucher?

"Die Privatkopie bleibt bestehen!" So heißt es immer wieder von offizieller Seite, wenn Verbraucherschützer das modernisierte Urheberrecht anprangern. Tatsächlich gibt es ein Recht auf Privatkopie - generell. Allerdings kann der Rechteinhaber dieses Recht "aufheben", indem er einen Kopierschutz auf seine CDs und DVDs packt. Dann wiegt das Recht des Rechteinhabers höher und der Verbraucher darf den Kopierschutz nicht umgehen, um eine Sicherungskopie zu erstellen.

Audio-CDs

Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Audio-CDs mit oder ohne Kopierschutz. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten. Demnach ist erlaubt, Kopien von Audio-CDs ohne Kopierschutz zu erstellen und diese auch an enge Freunde oder Verwandte zu verteilen. Einige Rechtsexperten gehen davon aus, dass bis zu sieben Kopien erlaubt sind.

Bei Audio-CDs mit Kopierschutz sieht das anders aus. Hier dürfen keine digitalen Kopien (beispielsweise im MP3-Format) erstellt werden, weil man dafür den Kopierschutz umgehen müsste. Erlaubt ist aber eine analoge Kopie, also beispielsweise das Abfangen des Sounds über die Computer-Soundkarte. Ärgerlich für die Verbraucher: Die Qualität ist schlechter als bei einer digitalen Kopie. Dennoch gibt es Rechteinhaber, die diese Form der Kopie gerne streichen würden.

Erlaubt sind auch Privatkopien von Kopien, die von Audio-CDs erstellt wurden. Allerdings nur, wenn die Quelle offensichtlich nicht illegal war und die Originale keinen Kopierschutz haben. Generell verboten sind der Verkauf und das Anbieten von Privatkopien in Tauschbörsen ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

Unser Rechtsexperte Till Kreutzer

Rechtsexperte: Till KreutzerTill Kreutzer ist Rechtsanwalt und Partner von i.e., dem Büro für informationsrechtliche Expertise in Hamburg. Kreutzer ist assoziiertes Mitglied des Hans-Bredow- Instituts für Medien- forschung und Dozent an der Hamburg Media School für Wettbe- werbs-, Marken- und Urheberrecht. Es ist zudem Redakteur von iRights.info, dem Internetportal zum Urheberrecht in der digitalen Welt.

Till Kreutzer ist Autor verschiedener Publikationen zum Urheberrecht im Umfeld neuer Medien. Er war als Sachverständiger im Bundestag an der Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" beteiligt und ist Mitglied der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum "2. Korb" des Reformgesetzes sowie Leiter des Referates Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

Video-DVDs

Ähnlich wie bei den Audio-CDs sieht es bei den Video-DVDs aus. So sind Kopien von Video-DVDs erlaubt, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird. Dann dürfen die Werke auch an Freunde oder Verwandte weitergegeben werden. DVDs mit Kopierschutz können nur analog kopiert werden, eine digitale Kopie darf nicht erstellt werden.

Erlaubt sind auch Privatkopien von Kopien, die von Video-DVDs erstellt wurden. Allerdings nur, wenn die Quelle offensichtlich nicht illegal war und die Originale keinen Kopierschutz haben. Generell verboten sind der Verkauf und das Anbieten von Privatkopien in Tauschbörsen ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

Legal erworbene (Musik-)Dateien mit Kopierschutz

Mit dem Thema haben sich bisher sehr wenige Juristen beschäftigt. Netzwelt befragte Rechtsanwalt Till Kreutzer, Experte auf dem Gebiet des Urheberrechts. "Hier dürfte das Gleiche wie oben gelten. Es ist in der Rechtswissenschaft nahezu unbestritten, dass mit einer analogen Kopie ein digitaler Kopierschutz nicht umgangen wird", erklärt Kreutzer und sieht Parallelen zu allen bisher genannten Fällen. "Denn die analoge Kopie kann erstellt werden, ohne dass hierbei auf den Kopierschutz eingewirkt würde. Vielmehr wirkt ein solcher Schutz gar nicht bei rein analogen Kopien, er muss daher auch nicht in diesem Sinne 'umgangen' werden." Seiner Meinung nach greift genau hier der feine Unterschied im Urheberrecht: "Man könnte daher sagen, dass der digitale Kopierschutz im Zusammenhang mit analogen Kopien schlicht nicht 'wirksam' ist", so Kreutzer.

Generell verboten sind der Verkauf und das Anbieten von solch erstellten Privatkopien in Tauschbörsen ohne Zustimmung der Rechteinhaber.


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Tolle Welt, wir sind alle Verbrecher oder kennt je, am 26.03.2006 15:37

Die Privatkopie ist ZERSTÖRT !!! das ist hoffentlich jedem klar und er glaubt nicht der Propaganda von bestechlichen Politikern und den Bestechern !!

"Ich mache mich möglicherweise einer rechtswidrigen Umgehung schuldig, wenn ich einen solchen Schutz versuche auszuhebeln, weil er auf meinem Rechner Funktionsstörungen hervorruft"

Nein wie schlimm, ich schütze mich vor Viren und soll dafür rechtsbruch begehen ??

HAHAHAHAHA morgen verklage ich alle Anti Viren Programme hersteller das wird mir einen menge geld einbringen, das ich dann in den grössenwahn der Musikmafia und dem Kampf gegen unsere eigenen Kinder gesteckt werden kann....


pixel, am 26.03.2006 16:15

Da fallen mir doch glatt ein paar fragen ein:
Zitat:

Einige Rechtsexperten gehen davon aus, dass bis zu sieben Kopien erlaubt sind.

"gehen davon aus"... na super, zum glück weiß man jetzt, was man machen darf. blöde nur, wenn in einem anderen fall der staatsanwalt und richter anderer meinung sind und dich schon wegen einer kopie verdonnern.

Zitat:
Erlaubt ist aber eine analoge Kopie, also beispielsweise das Abfangen des Sounds über die Computer-Soundkarte.

das ist ja mal total schwach... kopie sollte doch eigentlich kopie sein. oder? und wenn ich einen klang mit meiner soundkarte in 0 und 1 umwandel, dann nehme ich digital auf. und damit hab ich eine digitale kopie - kein 1:1-kopie, aber eine digitale kopie. und eine 1:1-kopie ist es ja bei mp3 sowieso nicht. noch schlimmer wird's, wenn ich über einen SPDIF-ein- und -ausgang gehe.

Zitat:
So sind Kopien von Video-DVDs erlaubt, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird.

wie soll man als privater noob wissen, ob man einen kopierschutz umgeht? ich habe den autostart deaktiviert, weil mich das nervt und damit schonmal min. 30% aller kopierschutze ausgehebelt. außerdem kopiere ich meine DVDs mit DVDShrink und meine audio-cds mit EAC, weil die besonders benutzerfreundlich und kostenlos sind. auf der anderen seite entfernen sie einfach den kopierschutz - woher soll ich das wissen, es funktioniert ja einfach?

Zitat:
Erlaubt sind auch Privatkopien von Kopien, die von Video-DVDs erstellt wurden. Allerdings nur, wenn die Quelle offensichtlich nicht illegal war und die Originale keinen Kopierschutz haben.

hier ebenso! woher soll man das wissen, ob das original mit kopierschutz ist/war? es gibt doch nirgendwo öffentliche und offiziellen listen, wo CDs und DVDs mit kopierschutz aufgelistet sind, und vor allem eine liste von programmen, deren benutzung verboten ist. ich bin ein normaler bürger, der keine c't liesst, nicht täglich sich die IT-news von golem.de reinzieht... ich benutze meinen pc einfach so. ein bekannter gab mir vor jahren mal die tools. mittlerweile sind sie illegal erklärt wurden. woher soll ich das wissen?

Zitat:
"Hier dürfte das Gleiche wie oben gelten. Es ist in der Rechtswissenschaft nahezu unbestritten, dass mit einer analogen Kopie ein digitaler Kopierschutz nicht umgangen wird," erklärt Kreutzer und sieht Parallelen zu allen bisher genannten Fällen.

das ist doch logischer quatsch! ich mach doch extra eine analoge kopie, weil die digitale durch DRM/kopierschutz nicht ohne weiteres funktioniert. eine analoge kopie ist das umgehen des kopierschutzes in reinstform. genauso gut könnte ich die DRM-dateien auf CD brennen lassen und danach direkt in mp3 umwandelt. damit hab ich nach dam rechtsverständnis auch den kopierschutz nicht umgangen. und da brauch ich nichtmal den umweg über ein kabel nehmen.

Zitat:
"Ich mache mich möglicherweise einer rechtswidrigen Umgehung schuldig, wenn ich einen solchen Schutz versuche auszuhebeln, weil er auf meinem Rechner Funktionsstörungen hervorruft," erklärt Kreutzer.

nochmal zum verständnis: eine firma bringt einen "kopierschutz" raus, der sich wie ein virus verhält, die funktionsfähigkeit meines rechners sehr einschränkt und die stabilität des systems angreift, und ich darf diesen nicht entfernen? das ist doch entweder totaler quatsch oder das oberkrasseste, was es gibt. das bedeutet doch, dass ein unternehmen computer-sabotage machen kann, ohne dafür verklagt werden zu können, so lange sie sich auf das urheberrecht beziehen! und dann wird in den virus einfach ein bild mit eingepackt, das es gilt, urheberrechtlich zu schützen und fertig ist DAS virus, dass man nichtmal deinstallieren darf. und wer's doch macht, der wird wegen urheberrechtsverletzungen o.ä. verklagt. super geldmaschine!


GreasySpoon, am 26.03.2006 16:42

Zitat:

das ist doch logischer quatsch! ich mach doch extra eine analoge kopie, weil die digitale durch DRM/kopierschutz nicht ohne weiteres funktioniert. eine analoge kopie ist das umgehen des kopierschutzes in reinstform. genauso gut könnte ich die DRM-dateien auf CD brennen lassen und danach direkt in mp3 umwandelt. damit hab ich nach dam rechtsverständnis auch den kopierschutz nicht umgangen. und da brauch ich nichtmal den umweg über ein kabel nehmen.


ja, es ist haarspalterei. man muss aber dazu sagen, dass das so sicher nicht von der industrie gewollt ist. die würden solche tools auch gerne verbieten lassen. irgendwie scheint sich die politik noch nicht an das thema getraut zu haben. dem bürger werden so wenigstens einige rechte vorgegaukelt, die er unterm strich gar nicht mehr hat.

warum die gesetzgebung so komisch zwischen analoger und digitaler kopie unterscheidet ist mir auch unverständlich. unterm strich bringt es nichts - außer einer kopie in einer schlechteren qualität.

Zitat:
nochmal zum verständnis: eine firma bringt einen "kopierschutz" raus, der sich wie ein virus verhält, die funktionsfähigkeit meines rechners sehr einschränkt und die stabilität des systems angreift, und ich darf diesen nicht entfernen? das ist doch entweder totaler quatsch oder das oberkrasseste, was es gibt. das bedeutet doch, dass ein unternehmen computer-sabotage machen kann, ohne dafür verklagt werden zu können, so lange sie sich auf das urheberrecht beziehen! und dann wird in den virus einfach ein bild mit eingepackt, das es gilt, urheberrechtlich zu schützen und fertig ist DAS virus, dass man nichtmal deinstallieren darf. und wer's doch macht, der wird wegen urheberrechtsverletzungen o.ä. verklagt. super geldmaschine!


das ist eine theoretische frage im text gewesen und auch eine theoretische antwort. ich denke, dass dort viele richter anders entscheiden würden. zumal sony sicher einen teufel tun wird, um den verbraucher zu verklagen, der das rootkit tötet.

so oder so: letztlich straft die industrie nur die unwissenden. in deutschland ist das anbieten von kopierschutzknackender software illegal - im internet aber nur einen mausklick entfernt. wer das weiß, der lacht über solche juristischen feinheiten. wer das nicht weiß und einfach nur sein eigentum vor der zerstörung schützen will, der hat pech gehabt...


abc, am 26.03.2006 23:17

was, wenn ich es schaffe, eine digitale kopie von drm files ohne umgehen des kopierschutzes zu erstellen, z.b. weil ich eine situation schaffen kann, in der er irkungslos ist. wäre doch dann zulässig oder?


abc, am 26.03.2006 23:28

hmm mal was andres, die ganzen drm files, kann man die einfach so aufnehmen? hab leider keine zum testen da. und wie wäre da die rechtliche situation? zwar digital, aber ich umgehe doch keinen kopierschutz, is ne ganz normale aufnahme...


pc-murkser, am 27.03.2006 08:28

analoge kopie von video erlaubt? Laut ct ist das soweit ich es verstanden habe auch nicht erlaubt, weil dabei makrovision als schutz zum tragen kommt.
Der ist zwar uralt aber meistens vorhanden.


Verstehnix, am 27.03.2006 08:39

Ein Gedanke am Rande:
Ist eigentlich jemals einer von diesen Kopier-Gegnern auf die Idee gekommen, erst mal Entwickler von z. B. Webbrowsern wg. Verletzung von Urheberrechten zu belangen?
Mir fällt da spontan so ein weitverbreiteter (Er-)Forscher ein, der üblicherweise die Bestandteile einer geladenen Webseite unter ihrem Originalnamen im Cache ablegt, sodaß ein Anwender sogar i. d. R. ohne Probleme oder gar größeren Aufwand erkennen kann, um welche "Art" von Werk es sich handelt und welchen Inhalt dieses hat.
Beispiel: eine Datei im Browser-Cache heißt pnuts.gif - dann kan der Anwender wohl davon ausgehen, daß es eine Grafik ist, und daß diese entweder eine der bekannten Comicfiguren oder die Abbildung ihres natürlichen Namens"paten" zeigt ...
Aber wie heißt es doch immer so schön: "Die Kleinen werden gehenkt, die Großen läßt man laufen" ...


Tweek, am 27.03.2006 09:57

Leute, regt Euch nicht so auf:

Letztendlich bleibt alles, wie es ist. Privatanwender können durch das neue Urheberrecht theoretisch verknackt werden, sofern sie den Kopierschutz verletzt haben. Ob das PRAKTISCH allerdings machbar ist, halte ich doch für überaus fraglich!

Zumal Frau Zypries im Spiegel-Interview betont hat, dass jeder Privatanwender im Bekanntenkreis kopieren darf, SOFERN er im Besitz des Original-Datenträgers ist UND keinen Kopierschutz umgeht.

Alles andere war und ist schon immer illegal!!! Es gibt kein Recht auf Raubkopien, es gibt bestenfalls eines auf Sicherheitskopien und um ehrlich zu sein, braucht man auch die nicht, wenn man seine CDs pfleglich behandelt!!!!!!

Obendrein muss man ja auch noch erwischt werden (1. Hürde) und danach muss die Staatsanwaltschaft ein Verfahren durchziehen . Auch das ist bei Kleintätern überaus unwahrscheinlich, einfach weil es die Gerichte blockieren würde.
Sprich: Letztendlich läuft alles darauf hinaus, dass es bleibt, wie es ist, mit dem Unterschied, dass passionierte Raubkopierer schneller Ärger bekommen können.


abc, am 27.03.2006 11:17

es ist trotzdem eine unverschämtheit, dass ich mich strafbar machen muss, um die musikdateien FÜR MICH/AUF MEINEN mobilen player überspeiel zu können. die größte ironie dabei dürfte wohl sony sein, wenn ich mich nicht irre stellen die mp3 palyer und kopiergeschützte cds her.
abgesehen davon: warum zahle ich abgaben auf brenner und rohlien, wenn das kopieren doch praktisch eh nur noch verboten ist, weil praktisch jede cd nen kopierschutz hat?
und wer hat die ganzen nachteile? die käufer! wer kopiert muss sich keine dummen raubkopierer sind verbrecher spots anguckn, muss sich nicht mit irgendwelchen rootkits auf cds rumschlagen, kann "seine" dateien gleich auf den mobilen player übertragen...

das ist schlichtweg kundenverarsche, die die meisten mitmachen, da sie nicht mal wissen was n rootkit ist, keine entsprechenden news lesen und somit nichtmal mitbekommen wenn se sowas auf m pc haben. und sony hat dann noch die frechheit zu sagen, die meisten wissen doch eh nicht was das is. toll.

wenn ich ne cd für solche horrorpreise kaufe, erwarte ich auch, dass ich sie abspielen kann, auch unterwegs. und vor allem das ich nicht nachteile gegenüber denne habe, die dafür nix zahlen.

ich verstehe nicht, warum man nicht einfach einen kopierschutz verbietet und kopien für SICH SELBST erlaubt (da sich bisher so oder so jeder kopierschutz als nutzlos gezeigt hat und nur die "ehrlichen" kunden etrifft und die, die wenig ahnung vpn pcs haben). die regulung mit kopien für freunde finde ich sowieso irgendwie quatsch, warum sollen die ne cd legal kostenlos haben dürfen, nur weil ich sie hab? das is aber auch das einzige wo ich der meinung der industrie bin.
es kann nicht sein, das "raubkopierer" (das wort gehört mitsamt "killerspiel" sowieso im munde von politikern verboten, sowas ist echt reine propaganda, die wissen ja noch nichtmal wie man "killerspiele" richtig nennt, geschweige denn das sie selbst schonmal eins gespielt haben) vorteile gegenüber ehrlichen kunden haben.


Oxx, am 27.03.2006 12:16

der feine aber kleine Unterschied ist das die Staatsanwaltschaft keine Klein- und Kleinsttäter verfolgen wird, die MI/FI aber sehrwohl.
Mit dem kommenden Auskunftsgesetzt wird die MI/FI sehr schnell in der Lage sein eine große Menge an 1x Downloader zu erwischen und Zivilrechtlich denen eine Schadensersatrzklage an den Halz zu hängen.

Es ist nur ein Frage des Aufwands !

Klar muss eine strafrechliche Anzeige erstatten werden, das wird die MI/FI aber sicherlich nicht daran hinder schonmal in "vorab" ihre Kostennoten an den vermeindlichen "Täter" zu schicken.

Die Büchse der Pandorra ist geöffnet ... und Ihr redet von "es wird sich nichts ändern".


Er-Murazor, am 27.03.2006 13:39

ehem ... ich glaube ich traeume ...
gerade von jemandem mit sachkenntnis, haette ich ein etwas qualifizierteres statement erwartet!
schon den gesetzesentwurf gelesen ?
schon mal etwas ueber HD-TV gehoert ?
schon mal etwas von abgezockten ebay verkauefern gelesen ?

1) ... sofern kein kopierschutz umgangen wird!
- im prinzip reicht der simple aufdruck ... 'Diese CD / DVD / ... ist kopiergeschuetzt'
- auch ich bin der meinung analog-kopieren ist umgehung in reinkultur!

2) ... braucht man auch die nicht, wenn man seine CDs pfleglich behandelt!
- ich empfehle dringends einen besuch im presswerk deines vertrauens
und untersuche die pfleglich behandelten CDs einmal auf risse (gute lupe oder billiges
microskop), berechne danach die auf CDs wirkenden kraefte ...

gruesse


pixel, am 27.03.2006 17:27

Zitat:

warum die gesetzgebung so komisch zwischen analoger und digitaler kopie unterscheidet ist mir auch unverständlich. unterm strich bringt es nichts - außer einer kopie in einer schlechteren qualität.

schonmal eine kopie als mp3 ebenfalls eine kopie in schlechterer qualität ist! von 1:1 kann ja wohl keine rede sein.

im grundegenommen ist die antwort wohl ganz einfach: die regierung hält an der privatkopie fest, bzw. gaukelt dem volk vor, dass er weiterhin seine privatkopie anfertigen darf, so wie es im gesetz auch steht. dass das jetzt in den allermeisten fällen überhaupt nicht mehr möglich ist, läßt man einfach unter den tisch fallen. ansonsten würde es nämlich einen noch größeren aufschrei in der bevölkerung geben und man müßte die urheberrechtsabgaben auf CDs, DVDs, kopierer, usw. wegfallen lassen. so nimmt man das weiterhin ein, weil man sagt "du darfst doch eine privatkopie machen". heuchlerei und doppelmoral ohne ende...


pixel, am 27.03.2006 17:29

dann müßtest du den kopierschutz umgehen und das ist wiederum nicht erlaubt. aber mal ehrlich: wen interessiert's, was du in deinen 4 wänden machst? ;-)


pc-murkser, am 27.03.2006 19:38

Eben das wäre das erste mal in der geschichte das die ihre "rechte" nicht auch nutzen würden.


pc-murkser, am 27.03.2006 19:42

Der gute mann kann ja mal versuchen führ eine pfleglich behandelte cd ersatz beim hesteller zu kriegen.
Schon mal was von slotin laufwerken gehöhrt,da werden cds automatisch bein einzug bzw. auswurf zerkratzt.( oder wohnt ihr alle im reinraum?)


Konrad1976, am 28.03.2006 06:37

Tja... Du hast recht.

Lustig ist, ich kann mit Nero eine CD über "Tracks speichern" als .wav ablegen und der kopierschutz ist weg. Dabei ist absolut kein Qualitätsverlust vorhanden und ich hab den Kopierschutz nicht umgangen. DAS kommt raus wenn Politiker über Dinge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben und sich auch nicht die Arbeit angetan etwas darüber zu lernen. Gott sei Dank geht es hier "nur" um das Urheberrecht und nicht um wichtige Dinge wie die Pensionen oder so. Oder kann es sein, daß die davon auch keine Ahnung haben...


Tweek, am 31.03.2006 11:26

Zitat:

Die Büchse der Pandorra ist geöffnet ...


Ja, für die, die illegal runterladen und vor allem für die, die ihren selbstgerippten Kram ins Netz stellen. Zurecht, wie ich finde, denn auch, wenn viele, viele Leute da anderer Ansicht sind, sind Kopien außerhalb des Bekanntenkreises Diebstahl!

Die Argumentation der Raubkopierer ist immer die gleich: Bla-freies Netz, Bla-Musik ist scheiße, Bla-kein Geld...

Mal im Ernst: Das Netz ist nicht frei, wenn die Musik scheiße ist, muss man sie auch nicht hören (und damit nicht kopieren) und wer kein Geld hat, muss eben SPAREN! Wer Geld für riesige Festplatten, PC und MP3-Player hat, kann auch CDs kaufen!

Diese ganze alberne Diskussion um Raubkopien, DRM und Kopierschutz ist doch bescheuert, Gesetz hin oder her:

Kauft CDs und zwar solche, die keinen Kopierschutz haben. Dann habt Ihr was in der Hand, was Ihr beliebig rippen könnt und mit dem Ihr Euch keine Sorgen machen müsst, dass Euch die Staatsanwaltschaft oder die Musikindustrie einen Strick dreht.

Ältere Sachen (Alben) gibt's bei Ebay ab 1 Euro und neuere bei Amazon ab 10. Ich find' das nicht zu teuer... wohlgemerkt für GUTE Musik und nicht für Group Tekkan oder diese Superstar-Hirnis!


Anonym, am 31.03.2006 14:21

Eine klausel wurde noch nicht erwähnt: "Lass dich nicht erwischen"
Ich denke ohne Internet, lässt sich raupkopiererei schlecht kontrollieren. Wenn ich zu einem Kollegen fahre, und mir eine DVD kopiere, merkt das doch niemand. Bei downloads sieht das wohl anders aus. Achso bei emule beispielsweise lässen sich uploads gar nicht verhindern. Also ist es nicht möglich, dass programm legal zu nutzen (es sei denn, man lädt nur dokumente oder so), da sich uploads nicht unterdrücken lassen. Das programm selber ist legal


--Spatzenei--, am 31.03.2006 14:40

Zitat:

Achso bei emule beispielsweise lässen sich uploads gar nicht verhindern.


Natürlich nicht. Und nun rate mal, warum:
Wenn sich der Upload verhindern ließe, würden mindestens 80% der User (eigene Schätzung) davon Gebrauch machen und eben diesen abschalten.

Folge 1: Jeder zieht aber keiner gibt.
Folge der Folge: Das Filesharing-System bricht zusammen.


Unregistriert, am 31.03.2006 15:13

Zitat:



Da fallen mir doch glatt ein paar fragen ein:

wie soll man als privater noob wissen, ob man einen kopierschutz umgeht? ich habe den autostart deaktiviert, weil mich das nervt und damit schonmal min. 30% aller kopierschutze ausgehebelt.

woher soll man das wissen, ob das original mit kopierschutz ist/war?



Das ist ein interessanter Punkt!

Philosophische Frage:

- Jemand fertigt sich eine 1:1 Kopie an.
- Die Kopiersoftware sowie das Betriebssystem zeigen keine Fehlermeldungen an.

Woher weiß man dann, ob ein Kopierschutz umgangen worden ist?
Könnte es sich auf der Hülle/CD/DVD/etc... nicht auch um eine fehlerhafte Kennzeichnung handeln?
Also, dass tatsächlich kein Kopierschutz drauf war?


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