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24.03.2006
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"Kriminalisierung der Massen"

Urheberrecht: Stimmen zur gefallenen Bagatellklausel

Kopierschutz

Die Bagatellklausel hält Müller allein deshalb schon für wichtig, weil der Verbraucher kein juristischer Fachmann ist. "Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar", betonte Edda Müller. Da Unwissenheit aber bekanntlich nicht vor Strafe schützt, sieht Müller "eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden" auf uns zukommen.

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Fairsharing: "Millionen Menschen werden kriminalisiert."

Die für eine Kulturflatrate und Legalisierung von Filesharing eintretende Gruppe "Fairsharing" kritisiert den neuen Vorschlag gegenüber Spiegel Online. "Durch den Wegfall der Bagatellklausel werden Millionen Menschen in Deutschland kriminalisiert, besonders junge Menschen sind davon stark betroffen", so Aktivist Malte Spitz.

Jörg Tauss (SPD): "Erheblicher Nachbesserungsbedarf"

Kritik muss sich Justizministerin Zypries auch aus den eigenen Reihen gefallen lassen. Der bildungspolitische Fraktionssprecher der SPD, Jörg Tauss, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt. "Es gibt im parlamentarischen Verfahren noch erheblichen Nachbesserungsbedarf", so Tauss. Tauss forderte, den digitalen Zugriff auf Schulbuch- und Wissenschaftsinhalte zu erleichtern. Nicht nur Bibliotheken und Museen, sondern auch Schulen müssten Online-Leseplätze einrichten dürfen. Zudem soll die ursprünglich geplante Bagatellklause wieder ins Gesetz aufgenommen werden.

Grüne: "Geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie."

In einer Mitteilung auf der Webseite der Grünen Bundestagsfraktion äußern sich Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, über den beschlossenen Urheberechtsentwurf. Demnach hat Bundesjustizministerin Zypries ihr erklärtes Ziel verfehlt: "Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft keinen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse an freiem Informationszugang und dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Vorschlag ist geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt."

Deutscher Kulturrat: "Dem deutschen Recht fremde Bagatellklausel."

Neben den vielen Kritikern gibt es Zustimmung aus der Wirtschaft von einigen Verbänden. Der Deutsche Kulturrat ist zufrieden mit der Streichung der Bagatellklausel. Der Deutsche Kulturrat bezeichnetete die Bagatellklausel schon vorab als "dem deutschen Recht fremde Bagatellklausel" und hoffte, dass diese aus dem Referentenentwurf entfernt wird und "für das geistige Eigentum die gleichen Grundsätze gelten wie für das materielle Eigentum".

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Das ist eine gute Nachricht für die Schöpfer"

Lob gibt es auch vom politschen Gegner. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lobt den Wegfall der Bagatellklausel. "Das ist eine gute Nachricht für die Schöpfer und die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke. Zugleich ist es eine herbe Niederlage für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bis zum Schluss hartnäckig an dieser verfehlten Bestimmung festhalten wollte."

CDU: "Für den Schutz des geistigen Eigentums."

Ähnlich zufrieden zeigt sich der große Koalitionspartner der SPD. "Die Bundesregierung hat heute eine für den Schutz des geistigen Eigentums wesentliche Entscheidung getroffen: Die hoch umstrittene so genannte Bagatellklausel, die Privatkopien straffrei stellen sollte, hat nun doch keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. So können jetzt auch Privatkopierer den Kopierschutz auf CDs nicht mehr umgehen, ohne sich strafbar zu machen", heißt es ein wenig irreführend von der CDU-CSU-Fraktion, die den Anschein erweckt, dass Privatkopien generell strafbar waren und nun gestrichen sind.

Herbert Mertin (SPD): "Es gibt auch keinen straflosen Ladendiebstahl"

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat sich gegen Bestrebungen der Grünen und Teilen der SPD-Fraktion im Bundestag gewandt, Raubkopien von kopiergeschützten CDs in so genannten "Bagatellfällen" nicht unter Strafe zu stellen. "Genauso wenig wie ein 'bisschen Ladendiebstahl' dürfen auch 'ein paar Raubkopien' nicht erlaubt werden. Der Gesetzgeber muss jungen Menschen Werte vermitteln. Was anderen gehört, darf man nicht einfach klauen."


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