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22.03.2006
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Raubkopien prinzipiell strafbar

Bericht: Zypries streicht Bagatellklausel

Sascha Hottes

"Raubkopierer sind Verbrecher". Glaubt man einem Bericht des Handelsblatts, dann wird der Slogan der IFPI demnächst mehr zutreffen als vielen von uns lieb ist. Die so genannte Bagatellklausel soll ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Offenbar hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Druck der Rechteinhaber nachgegeben und will künftig Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen.

Die Bagatellklausel war ursprünglich geplant, um "kleinere" Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen. "Die Schulhöfe sollten nicht kriminalisiert werden", hieß es als Begründung, an der Zypries lange festhielt. Die Musik- und Filmindustrie beklagten sich darüber und sorgten für Druck. Unterstützung bekamen die Rechteinhaber dabei vom Koalitionspartner der SPD, der Union, weil die Regelung einen "rechtsfreien Raum" schaffen würde. "Das Mitschneiden eines Films im Kinosaal wäre in vielen Fällen zwar rechtswidrig, aber keine Straftat", nennt das Handelsblatt als Beispiel.

Der Gesetzentwurf soll heute im Kabinett verabschiedet werden. Allerdings bedeutet das Ende der Bagatellklausel nicht automatisch eine Bestrafung. Die Staatsanwaltschaften kann solche Verfahren immer noch wegen Geringfügigkeit einstellen.


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Helmutk, am 22.03.2006 12:38

Wieviel hat das die Musikindustrie gekostet?


ralf, am 22.03.2006 13:01

Ich denke, dass die schon was tiefer in die Tasche gegriffen haben.
Dumm ist nur das man jetzt für seine eigene Privatkopie ebenfalls tief in die Tasche greifen wird. Als wenn die Herren nicht schon genug Geld hätten.


GreasySpoon, am 22.03.2006 13:13

sehe ich genaus. schade, dass nach den ganzen novellen und vorschlägen und gesprächen für den konsumenten nichts mehr übrig geblieben ist. fassen wir zusammen:
- wir haben zwar noch ein recht auf privatkopien
- dürfen aber keinen kopierschutz umgehen
- keine anleitungen oder ähnliches dazu anbieten
- keine dateien herunterladen
- werden schon verklagt, wenn es nur wenige dateien waren
-...

sogar kleinigkeiten wie diese bagatellreglung, die sache mit der "offensichtlich rechtswidrigen quelle" und andere wortglaubereien wurden nach gezanke von frau zypries IMMER zu gunsten der medienindustrie geändert. schade. schade, dass der verbraucher keine lobby hat, die interessen genauso gut an den mann (oder in dem fall an frau zypries) bringen kann...


Oxx, am 22.03.2006 15:03

Zum Thema Lobbyarbeit habe ich einen interessanten Bericht im (ich glaube) ZDF gesehen.
Kein Industrieland der Welt hat diese Art des Lobbyismus wie es Deutschland hat !
Klar gibt es auch in anderen Ländern Interessenverbände, die bestimmte Themen beeinflussen (wollen).
Ein US-Prof. hat Deutseland ;) mit einem Dritte Welt Land verglichen wenn es um das Thema Lobbyarbeit geht.
Kein anderer Personenkreis ist so nah und so eng mit unseren Politikern verbunden wie die Lobbyisten.
Als Beispiel wurde u.a. die Tabakindustrie genannt die es in Deutschalnd geschafft hat das ein EU-Werbeverbot für Tabakprodukte nicht durchgesetzt wurde.
Persönlich bin ich der Meinung das Lobbyarbeit oft nützlich ist
- nur kostet diese Lobbyarbeit Geld, viel Geld -
Geld welches "normale" Instutitionen nicht haben und nur Großindustrien diesen Vorteil nutzen können.
Welche seltsamen Blüten diese Art "einseitiger" Lobbyarbeit treiben, sehen wir am aktuellen Beispiel.

Solche Gesetzesentwürfe sind am Bürger vorbei entschieden worden und Fr Zypries sollte sich Gedanken machen WEN Sie vertritt ! und besonder WER sie gewählt hat (zumindestens Ihre Partei)

Letztendlich sind wir es , die solchen Bullshit überhaupt erst möglich machen.
Bei den nächsten Wahlen ist alles vergessen und der Großteil der Bevölkerung ist nicht fähig (oder gewillt) sich an solche Dinge zu erinnern


immorb, am 22.03.2006 17:57

Zitat:

Privatkopien weiter erlaubt

Das Bundeskabinett hat ein neues Urhe-
berrecht beschlossen.

Nach dem von Justizministerin Zypries
vorgelegten Gesetzentwurf bleiben pri-
vate Kopien weiterhin erlaubt, sofern
die Datenträger nicht durch eine spezi-
elle Software geschützt sind. Damit
dürfen etwa Musik-CDs für Freunde und
Verwandte "im einstelligen Bereich" ge-
brannt werden, so Zypries.

Strafbar macht sich hingegen, wer nicht
kopiergeschützte Datenträger in größe-
rem Ausmaß vervielfältigt, verkauft
oder zum Download ins Internet stellt.


In dem Sinne: Gesetze werden durch und für Lobbyisten gemacht.

m.f.g.


hobbyesel, am 22.03.2006 18:24

Großartige Leistung :schild: :schild:

Die Frau hat ja wohl einen Dachschaden... dass man gegen releaser-groups vorgeht ist ja ok, auch die leute die neue filme ins p2p reinstellen... ok.

Aber sowas... :schild: :schild:

ist fürn :po: :po: :po:

deutschland bekämpft eigene bürger für die musikindustrie... ..



ich kaufe ab jetzt gar nichts. :spy:


Markus, am 22.03.2006 18:38

Na Wunderbar! Wir sind alle Verbrecher!


Lady, am 22.03.2006 18:44

Ja und wie sieht das dann bei bezahlter Musik z.B Musicload?


immorb, am 22.03.2006 19:51

Zitat:

Na Wunderbar! Wir sind alle Verbrecher!

Zitat:
Ja und wie sieht das dann bei bezahlter Musik z.B Musicload?

Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin erlaubt.
hier mal ein etwas ausführlicher Bericht>> N-TV.de


Lady, am 22.03.2006 21:39

Danke immorb,komisch nur das ich auf ARD heute was anderes gehört habe.


pc murkser, am 22.03.2006 22:36

Es wird zwar immer gesagt das man ja eh nichts dagegen tun kann, ja warun tun wir dann nichts? Soll heissen wenn wir Das volk nichts mehr kaufen keine cd und keine dvd mehr führ zb. einen monat, dann wollen wir doch mal sehen wer hier wen bezahlt.
Aber wie immer macht ja doch keiner mit.


Lady, am 22.03.2006 22:39

Doch ich.Höre dann lieber Radio oder gebe mich dem was ich habe zufrieden.


GreasySpoon, am 23.03.2006 09:01

Zitat:

Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin erlaubt.
hier mal ein etwas ausführlicher Bericht>> N-TV.de


dürfte im fall von musicload aber EBEN NICHT erlaubt sein. immerhin haben die songs einen "wirksamen kopierschutz" und der darf nicht umgangen werden. damit habe ich zwar das recht auf eine privatkopie, darf aber den kopierschutz umgehen und damit ist mein recht für die katz.

privatkopien dürfte ich von finetunes- oder emusic-songs erstellen. die haben nämlich keinen kopierschutz.

erlaubt sein dürfte auch eine analoge kopien der wma-songs. also das capturen über soundkarte.


?!?, am 23.03.2006 12:56

Wie jetzt? Ist die Privatkopie (ohne Umgehen eines Kopierschutzes) nun grundsätzlich erlaubt, oder wird sie nur nicht geahndet???

Und wie ist es eigentlich bei CDs aus Leihbüchereien?
Darf man die sich auf den Computer ziehen und legal anhören, auch wenn man die Original-CD nach Ablauf der Leihfrist wieder abgegeben hat?


Lady, am 23.03.2006 14:08

Spooni habe ich das richtig verstanden .Ich kaufe mir die Songs bei Musicload ,habe sie auf dem Rechner aber darf sie nicht brennen?.Steht nämlich immer das man sie 7 Mal brennen darf.


Anonym, am 23.03.2006 14:57

also ich bin so wie vermutlich jeder hier juristischer laie, aber folgendes fiel mir auf:

1) underscheidung analog/digital ist nirgends explizit aufgefuehrt
-> faellt also under umgehung von kopierschutz (bei strenger auslegung)
2) niemand kann mir erklaeren das "verbrechen", die mir 1 jahr haft geahndet werden, unter geringfuegig eingestuft werden
3) spaetestens mit HD-TV,HD-DVD, Blue Ray faellt so gut wie alles unter 1 und somit 2


ToSp, am 31.03.2006 00:20

Zitat:

Spooni habe ich das richtig verstanden .Ich kaufe mir die Songs bei Musicload ,habe sie auf dem Rechner aber darf sie nicht brennen?.Steht nämlich immer das man sie 7 Mal brennen darf.


Hi Rock Lady,

ja, du verstehst das Richtig.
Von MusicLoad hast du doch bestimmt (hauptsächlich) *.WMA-Dateien geladen, oder?

Diese sind durch das "DRM" (Digital Rights Management) geschützt und der "Schutz" darf somit nicht für eine Kopie oder CD fürs Auto umgangen werden.

Die von GreasySpoon genannten Dienste (FineTunes und Emusic-Songs) bieten unter Anderem "nicht geschütze" MP3-Dateien von guter Qualität an.
Da diese nicht geschützt sind, darfst du diese brennen, bis zu 7-10 Kopien davon weitergeben und sie so oft hören wie du möchtest.

Es soll ja .wma's geben, die sich nach einer bestimmten Zeit (MindestHaltbarkeitsDatum, oder 30 Tagen, etc) automatisch unbrauchsam (spieluntauglich) werden.......


MfG
ToSp


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