Französische Urheberrechtsverschärfung kurz vor Verabschiedung
Frankreich: P2P verbieten, Kopien erlauben
Die französische Nationalversammlung hat sich diese Woche auf einen neuen Urheberrechtsentwurf geeinigt, der schon am kommenden Dienstag verabschiedet werden könnte. Die umstrittene Legalisierung von Tauschbörsen spielt darin keine Rolle mehr. Stattdessen will man jetzt die Verbreitung von P2P-Software verbieten.
Frankreichs Parlamentarier hatten im Dezember überraschend beschlossen, den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten über Tauschbörsen zu legalisieren. Rechteinhaber sollten im Gegenzug über eine pauschale Abgabe vergütet werden. Diese Pläne spielen im aktuellen Urheberrechtsentwurf jedoch keine Rolle mehr. Einzelne Downloads sollen stattdessen anfangs mit einer Geldstrafe von 38 Euro belegt werden. Wiederholungstäter und exzessive P2P-Nutzer sollen jedoch härter bestraft werden.
Am härtesten könnte es einem Bericht des Onlinemagazins heise.de zufolge Entwickler und Anbieter von P2P-Software treffen. Wer Software verbreitet, die offensichtlich Zugang zu geschützten Werken gewährt, soll demnach mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Besonders pikant für französische Journalisten: Auch der Hinweis auf solche Programme soll bereits strafbar sein.
Entspannter will man dagegen mit heimischen Kopierern umgehen. So soll das Umgehen von Kopierschutzsperren von DVDs und geschützten Audio-CDs für Privatzwecke erlaubt sein. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Anbieter von Digital Rights Management ihren Konkurrenten Einblick in ihre Technologien geben müssen, um Interoperabilität zu erlauben. Branchenkenner gehen davon aus, dass sich Apple unter solchen Bedingungen vom französischen Markt verabschieden würde. Die Firma weigert sich bisher standhaft, ihren iPod-Kopierschutz an andere Firmen zu lizenzieren.
Das Gesetz soll am Dienstag endgültig von der Nationalversammlung verabschiedet werden. Danach bedarf es noch der Zustimmung des französischen Senats. Gut möglich, dass bis dahin noch einige Punkte geändert werden.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge
Zitat: Wer Software verbreitet, die offensichtlich Zugang zu geschützten Werken gewährt, soll demnach mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro bestraft werden....
wieso nicht ... P2P software wird illegal und danach kommt hdtv und blue ray oder hddvd - und damit ist die privat kopie fuer 99.x % (mit x nahe 1) sowieso gestorben!
Zitat: [...] nu ja jetzt stellt sich die frage was ist p2p software, hehe, nu ja also , azureus, bit torrent ist kein filesharing, damit werden auch große linux destributionen verteilt, [...]...
Ja, lol , also da haben se doch echt wieder nen vogel, nu ja jetzt stellt sich die frage was ist p2p software, hehe, nu ja also , azureus, bit torrent ist kein filesharing, damit werden auch große linux...
Was wäre dann mit iTunes?