Urteil: Netzwelt sprengt den probino-Maulkorb!
Urteil: Netzwelt sprengt den probino-Maulkorb!
23. November 2005: Der newadmedia-Anwalt lässt grüßen
Denn gerade die Datenbank mausert sich immer mehr zum Menetekel der Hochheimer Geschäftspraktiken, die Betroffenen-Zahlen erreichen schnell dreistellige Höhen. - Was Geschädigten und Medien hilft, scheint der newadmedia ein Dorn im Auge. Denn der Anwaltsbrief in dieser Sache lässt nicht lange auf sich warten: Ein Dr. B. aus Hamburg zeigt dann auch flugs "die Vertretung von newadmedia, Herrn Brian C., Hochheim" an. Und kolportiert, die in Datenbank und Artikel abgegebenen "Äußerungen" seien "nachweislich unwahr und daher nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt". Schreibt von Verächtlichmachung und übler Nachrede. Daher sei netzwelt "zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet". Kostennote: schlappe 911,80 Euro. Schönen Gruß, Dr. B.
Die Opfer ein Haufen zahlungsunwilliger Lügner?
Rumms, da ist sie - die Jura-Klatsche. Und in Bonn herrscht Zugzwang. Dem Hochheimer gefällig sein und die Opferdatenbank rausnehmen? Dem Anwalt Glauben schenken, der da postulierte, dass unzufriedene Kunden kaum existieren? - Obwohl täglich neue Personen auf uns zukommen, die allesamt den Erhalt von Probino-Rechnungen und -Inkassoschreiben belegen sowie einhellig versichern, den Probendienst nie in Anspruch genommen zu haben? Hier einzulenken hieße, des Anwalts Wort als Maß aller Dinge zu nehmen - und die Gegenseite einen Haufen zahlungsunwilliger Lügner zu zeihen. - Es hieße, eine Entscheidung wider besseren Wissen zu treffen. Denn Anschein und Sachlage sprechen eine andere Sprache.
25. November 2005: Wir unterschreiben gar nix!
Und letztendlich geht's ums Prinzip: Wie glaubwürdig wäre diese Redaktion noch, wenn sie schon beim ersten Advokaten-Husten klein bei gäbe? Und fundierte Rechercheergebnisse wie ihre Überzeugung stande pede in den Wind bliese? - Ein Anwalt muss in den Ring. Und ist in Dr. Alexander Schneehain schnell gefunden. Seine Antwort: Die Unterlassungserklärung wird nicht unterschrieben! - Die Tatsachen sind "wahr und erweislich" und fallen daher "unter den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit".
Die Einstweilige Verfügung: 250.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Haft
Langer Rede, kurzer Sinn: Wir hatten uns zu früh gefreut. Die Ruhe war eine vor dem Sturm. Denn kaum einen Monat später, in der Zeit des so genannten "Weihnachtsfriedens", reißen uns der Hochheimer und sein Anwalt aus den Ferien: Sie hatten die ganz große Kugel gerollt - und vor der 24. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts eine Einstweilige Verfügung gegen netzwelt erwirkt. Darin wird uns bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren verboten, die newadmedia weiterhin in unserer Opferdatenbank zu führen. Obendrein dürften wir in Zusammenhang mit dem Probendienst nicht mehr von "Prellerin", "Abzockerin", "Betrügerin", "Opferdatenbank", "Geschädigten" und "Gesamtschaden" sprechen. Die Kosten des Verfahrens fielen uns nach einem Streitwert von 25.000 Euro zur Last.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 35 Beiträge
....die Abstände des Gülle-Abladens werden geringer - kaum weg - schon wieder da.
Da hast du wohl recht. Bin grad wieder am löschen. Zum nächsten Forenupdate hier, soll es wohl für Gäste auch dieses Verifydingsbums (so wie wir es netterweise nennen) auch geben.
Offensichtlich haben es sich Foren-Spammer inzwischen zur Gewohnheit gemacht, nachts bei euch zuzuschlagen (s. Vor-Posting; kam in den letzten Tagen des Öfteren vor). Computerbetrug wird daher...
Weiter So Netzwelt! Ein großes Lob an die Netzwelt (Sascha Hottes, Alex Leinhos, Christian Rentrop,...). Solchen Abzockern muss gezeigt werden, was "
@anonym ja @dots ich wollte dich nicht persönlich angreifen sondern ein teil einer ganzen zunft, zu der ich ja letztlich auch gehöre.