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04.02.2006
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Handelsverband gibt falsche Ratschläge

Buchverleger: Rohlinge und Falschinformationen

Music Markt

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einer Kampagne gegen das Raubkopieren von Hörbüchern vorgehen. Das dazu verbreitete Informationsmaterial ignoriert jedoch wichtige Einschränkungen des Urheberrechts.

Die Kampagne des Buchhandels-Verbands steht unter dem Motto "Nur Original ist legal". Dass Verbraucher natürlich nach wie vor auch ganz legal Kopien erstellen dürfen, wissen auch die Verleger. Teil der Kampagne ist deshalb ein CD-Rohling, der über die rechtlichen Aspekte des heimischen Brennens aufklären soll.

In Teenie-tauglicher Kritzelschrift heißt es dazu auf dem Rohling unter anderem: "Du darfst auf mich auch fremde Werke brennen, z.B. dein Lieblings-Hörbuch oder deine Lieblings-CD." Auf diesen freundlichen Hinweis folgen eine ganze Reihe von Ausnahmen. Nicht gebrannt werden darf demnach, wenn die Werke kopiergeschützt sind. Und: "Du darfst mich nie verschenken, verkaufen oder tauschen."

Dieser Hinweis mag zwar gut gemeint sein, ist aber leider nicht ganz richtig. Eine Vervielfältigung zu "mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbszwecken" ist durch das Urheberrecht verboten, Verkaufen ist also nicht drin. Doch das Gesetz erlaubt ausdrücklich Kopien zum privaten Gebrauch - und dies schließt auch das enge persönliche Umfeld mit ein. Das Bundesjustizministerium erklärt dazu auf seiner Webseite wörtlich: "Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch weitergegeben werden, also z.B. in der Familie oder im engen Freundeskreis verschenkt, verliehen oder ausgetauscht werden."

Die eigentümliche Interpretation des Urheberrechts durch den Buchhandel kommt nicht ganz von ungefähr. Während Bücher sich immer schlechter verkaufen, feiern Verlage mit Hörbuchaufnahmen Umsatzerfolge. So verkauften deutsche Buchhandlungen im Weihnachtsmonat Dezember 6,2 Prozent mehr Hörbucher als im Vorjahreszeitraum. Im November lag die Wachstumsrate sogar über zehn Prozent. Diese Glückssträhne will man sich nun offenbar nicht von Heimbrennern kaputt machen lassen.


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chris
chris
04.02.06 11:47

Das ist doch immer der selbe Blödsinn,es wird immer gesagt man dürfe bis zu sieben Kopien anfetigen und diese anschließend verschenken,aber was immer noch nicht erlaubt ist,das ist den Kopierschutz zu brechen.Die meisten Politiker die damit was zu tun haben sagen doch immer es wäre weiterhin möglich Privatkopien anzufertigen,also sei der Verbraucher nicht zu sehr eingeschränkt,aber das stimmt nicht denn nur von ungeschützten Werken darf man weiterhin eine Privatkopie anfertigen.PUNKT


matthias
matthias
04.02.06 17:58

Für so definitiv feststehend halte ich den Sachverhalt nicht.
Ein Kopierschutz auf einer Audio-CD, der z.B. nur aktiv wird, wenn man unter Windows die Autostartfunktion angeschaltet hat, oder eingebaute Fehler, die von modernen CD-/DVD-Laufwerken selbständig ausgebügelt werden, sind in meinen Augen kein Umgehen eines Kopierschutzes. Wenn man ihn nicht einmal bemerkt und zum Kopieren ein legales Programm einsetzt, ist er kein Kopierschutz. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber eine gewisse Wirksamkeit für einen Kopierschutz im Gesetz vorgesehen. Einfach auf die CD schreiben, sie wäre geschützt, reicht nicht.

Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wenn offensichtlich gar kein "Schutz" vorhanden ist, kann man ihn auch nicht umgehen.


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