Der simsen.de-Ratgeber: So reagieren Sie richtig
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2. Gruppe: Bis zu 100 SMS versandt
Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.
Auch hier müssen Sie meiner Ansicht nach nicht zahlen! - Formulieren Sie ebenfalls stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.
Dies gilt meines Erachtens selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders. Und das ist hier ganz klar simsen.de.
3. Gruppe: Über 100 SMS versandt
Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.
Jetzt haben Sie ein Problem. Denn höchstwahrscheinlich müssen Sie zahlen. Hintergrund: Ab der 101. versandten SMS haben Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst. Ihr Widerrufsrecht ist somit erloschen. Das Verschicken einer Widerrufserklärung wäre im Zweifel vergebene Liebesmüh. Aus Ihrer persönlichen Sicht mag simsen.de Sie "hereingelegt" haben. Juristisch sind deren Verantwortliche jedoch auf der sicheren Seite. Ihnen verbleibt somit nur, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.
Zur Klarstellung am Schluss
Laut § 13 der AGBs von simsen.de "gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate". - Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Damit müssen Sie nicht rechnen. Für Sie gilt selbstverständlich das deutsche Recht. Denn diese AGB schreibt die Anwendung ausländischen Rechts auf Rechtsverhältnisse mit engster Verbindung zum deutschen Recht vor. Sie ist im Sinne des §305c Abs. 1 BGB "überraschend" und wird damit nicht Vertragsbestandteil.
Anmerkung: Dieses Gutachten wurde von Rechtsanwalt S. Pauly auf Grundlage der Inhalte auf simsen.de vom 20. Januar 2006 erstellt und gibt seine juristische Ansicht wieder. Mittlerweile wurden die Inhalte der Webseite leicht verändert.
Der Fall simsen hat sich mit dieser Einigung erledigt!
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Zitat: [B]auch ich bin auf die falle von simsen.de reingefallen.schreiben schicken hat alles nix geholfen und mit anwalt auch nichts.dansch sollte ich mir deren anwaltskosten rund 150,00 ...
[B]auch ich bin auf die falle von simsen.de reingefallen.schreiben schicken hat alles nix geholfen und mit anwalt auch nichts.dansch sollte ich mir deren anwaltskosten rund 150,00 zahlen.bezahlt habe ich 90,00...
[B]auch ich bin auf die falle von simsen.de reingefallen.schreiben schicken hat alles nix geholfen und mit anwalt auch nichts.dansch sollte ich mir deren anwaltskosten rund 150,00 zahlen.bezahlt habe ich 90,00...
mir gehts auch so....was hast du gemacht?
Zitat: Ihre Frage trifft auch mich. Leider konnte ich bisher keine Antwort finden. Ich habe zunächst nicht gezahlt, da ich die Seite nicht nutze. Doch jetzt erhielt ich nach Wochen eine...