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03.02.2006
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Netzwelt-Anwalt Stefan Pauly weist Wege aus der Abo-Falle

Der simsen.de-Ratgeber: So reagieren Sie richtig

Verbraucherschutz

Hunderte Internetnutzer lockte der Internetdienst simsen.de jüngst mit angeblichen Gratis-Angeboten in die Abo-Falle. Unzählige Betroffene suchen zurzeit im Netz Rat und Hilfe. Netzwelt-Anwalt Stefan H. Pauly erklärt, wie Sie da wieder herauskommen...

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Der Tenor ist in allen E-Mails der gleiche: Ich habe mich eingetragen und glaubte an Gratis-SMS und ein harmloses Gewinnspiel. Dass ich in Wahrheit ein kostenpflichtiges Abonnement einging, war mir nicht bewusst. Der Schock kam erst, als simsen.de mir die Rechnung präsentierte. Wie jetzt aus dem Vertrag herauskommen? - Diese Frage stellen sich zurzeit viele simsen-Kunden wider Willen. Netzwelt ist der Sache mit Hilfe von Rechtsanwalt Pauly auf den Grund gegangen. Seine Stellungnahme finden Sie hier:

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Stefan PaulyStefan H. Pauly ist neben Netzwelt-Anwalt Schneehain unser Rechtsexperte rund ums Thema Verbraucherschutz. Der am Amts- und Landgericht Bonn zugelassene Rechtsanwalt steht der Redaktion daneben in Fragen des Online- und Presserechts mit Rat und Tat zur Seite. Pauly ist tätig auf den Gebieten des allgemeinen Zivil- und Strafrechts und befasst sich als Mitglied der deutsch-französischen Juristenvereinigung daneben mit Fragen französischsprachiger Rechtssuchender.

simsen.de - Das rät Rechtsanwalt Pauly
Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Personen nie eine Widerrufserklärung erhalten haben. Sprich: Diese ist ihnen weder per E-Mail, per Fax noch per Briefpost zugegangen. Trifft dies zu, sind insgesamt drei Fallgruppen von Betroffenen zu unterscheiden.

1. Gruppe: Keine SMS versandt
Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.

Sie müssen nicht zahlen! - Formulieren Sie stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Die in den AGBs von simsen.de verarbeitete "Widerrufsbelehrung" enspricht in keinerlei Hinsicht der Textform-Erfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S.1 Nr. 2, 126b BGB. Der Lauf Ihrer Widerrufsfrist hat noch nicht einmal begonnen. Im Übrigen ist eine Widerrufserklärung per E-Mail zwar möglich, aber in dieser Hinsicht sollten Sie sicher gehen.

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Andreas, am 04.02.2006 11:59

super service! leider wurde ein fall nicht berücksichtigt!
was ist wenn sich jemand anmeldet aber keine zugangsdaten
bekommen hat! zwar würde der fall mit der vergessenen belehrung
zutreffen, aber warum soll man kündigen wenn laut agbs kein vertrag
zu stande gekommen ist? da stand: der vertrag kommt mit dem empfang
einer bestädigungsmail (zugangsdaten) erst zustande...?!


GreasySpoon, am 04.02.2006 12:07

ohne mail kommt der vertrag nicht zustande, würde ich sagen und frage das gleich am montag unseren herrn pauly, ob er den fall noch aufgreifen kann. ohne juristische fachkenntnis würde ich sagen, dass er nicht zustande kommt, weil es an zwei übereinstimmenden willenserklärungen fehlt. bin allerdings kein jurist und deshalb nicht ernst zu nehmen.


Andreas, am 04.02.2006 15:51

ja... im notfall kommt auch die fehlende belehrung und das nicht nutzen des accounts in betracht!


Unregistriert, am 04.02.2006 16:35

Hallo
bei uns trifft der Fall 2 aus dem Ratgeber zu, das heisst, die 14jährige Tochter meiner Lebensgefährtin hat sich dort am 10.01.2006 angemeldet (und dabei natürlich ein falsches Geburtsdatum angegeben, damit es überhaupt geht) und innerhalb der "kostenlosen" ersten 14 Tagen 13 SMS versendet. Am 15. Tag (25.01.2006) kam die 1. Rechnung, gestern (03.02.2006) die erste Mahnung.

Hat mir jemand vielleicht nen Link oder nen vorgefassten Text für den Widerruf, mit dem ich/wir auch ne Chance haben?


Snooby, am 04.02.2006 17:23

Hallo,

ich bin auch auf die Seite reingefallen.
Habe nach Erhalt der Rechnung, per Fax gleich gekündigt.
Antwort habe ich per Mail bekommen, wie wohl jeder andere auch, ich hätte das 14 tägigen Rückgaberechti n Anspruch nehmen können :sad: , aber die Zeit war ja schon vorbei.
Bis jetzt habe ich weder eine Bestätigungsmail, noch einen Code freigeschaltet, weil ich nicht einmal ein Handy besitze. Ich wollte ja eines gewinnen.
Man hat zwar meine Kündigung angenommen, aber nur zum 5.1.2007. Egal was man eigentlich dennen schreibt, Reaktionen sind wie: Man kann nur ein Handy gewinnen, wenn man sich anmeldet uws.
Jetzt haben sie ja ihre Seite etwas geändert und für das Gewinnspiel einen Button extra dazugefügt. Nützt mir wohl jetzt nicht mehr viel.
Ich werde den Rat des Internetsrechsanwalt befolgen und nochmal widerrufen.
Auf jeden Fall, werde ich nicht zahlen, eher lass ich mich verklagen.


GreasySpoon, am 04.02.2006 17:44

Weitere Informationen zu simsen und anderen Abo-Projekten gibt es hier:
http://www.netzwelt.de/forum/forumdisplay.php?f=225

Falls sich jemand bei Simsen angemeldet hat. Bitte beantwortet mir zwei Fragen:

Was wolltet ihr dort:
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=37465

Und welche IP-Adresse sollt ihr laut Rechnung bzw. Mahnung gehabt haben:
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=37503


immorb, am 04.02.2006 20:16

Zitat:

ch bin auch auf die Seite reingefallen.
Habe nach Erhalt der Rechnung, per Fax gleich gekündigt.

Geiz ist geil.
wenn du dich angemeldet hast, hast du einen Vertrag abgeschlossen!!
Also heule nicht.
Der Netsheriff,die Redakteure und [Rechtsanwälte] versuchen denen zu helfen die ohne Ihr zutun an einen Vertrag gekommen sind.
Wenn ich zu blöd bin um die AGB zu lesen ist es meine eigene Schuld.

Ach ja. jeder kennt die Kaffefahrt, jeder fährt mit,[geiz ist geil]danach heult jeder.
Ich finde man sollte einen Unterschied machen wer bewusst den Service in Anspruch genommen hat,und wer durch undurchsichtige Dinge an die Verbindung gekommen ist.

Ich bin kein Experte,aber einem Geizistgeilkonsumenten der zu blöd ist um das gängigste aus den AGBs zu lesen ,nee danke.


GreasySpoon, am 04.02.2006 20:21

natürlich muss man differenzieren.

zu deinem beispiel fällt mir eine frau ein, die in der redaktion angerufen hatte und mich 45 minuten nach rechtlichen dingen zu dem thema gefragt hatte. ich solle ihr doch helfen. ich darf das nicht, weil es eine rechtsberatung ist und habe deshalb die ganze zeit versucht sie auf die artikel zu verweisen.

auf meine frage, warum sie denn mich anrufe und nicht einen anwalt nimmt, sagte sie mir, dass der doch geld koste und ich ja kostenlos zur verfügung stehe. als ich dann sagte, dass auch meine arbeitszeit geld kostet, wurde sie noch patzig zu mir.

84 euro an der backe, weil sie ein handy kostenlos wollte und ich soll sie rausholen... das war ihr tenor.

schade sind solche beispiele für all die leute, die ohne verschulden in eine falle getappt sind. für genau die leute machen wir das.


Jambo23, am 04.02.2006 23:31

Zitat:

Hallo
bei uns trifft der Fall 2 aus dem Ratgeber zu, das heisst, die 14jährige Tochter meiner Lebensgefährtin hat sich dort am 10.01.2006 angemeldet (und dabei natürlich ein falsches Geburtsdatum angegeben, damit es überhaupt geht) und innerhalb der "kostenlosen" ersten 14 Tagen 13 SMS versendet. Am 15. Tag (25.01.2006) kam die 1. Rechnung, gestern (03.02.2006) die erste Mahnung.

Hat mir jemand vielleicht nen Link oder nen vorgefassten Text für den Widerruf, mit dem ich/wir auch ne Chance haben?


So, der Text oben kam von mir, hab mich jetzt auch mal angemeldet hier.

Wenn man hiernach geht:
Zitat:
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-00067738 ) an.

dann sind wohl bis zu meinem Fall schon 67 738 Leute auf den "Schwindel" reingefallen.

Was mir eben aufgefallen ist, bei der Servicenummer steht nicht wieviel die kostet, muss das nicht dranstehn?


Unregistriert, am 05.02.2006 10:06

Ich habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und nicht weil ich 100 SMS verschcken wollte.

Warum haben die wohl die Seite geändert???? Geht dennen der Ar*** wohl doch auf Grundeis??

Warum schickt mir man nicht mal die Einlogdaten??? Wie soll ich einen Serivice in Anspruch nehmen der nicht mal freigeschaltet ist???

Wieviel zahlen Sie Ihnen, für solche patzigen Antworten???





Zitat:

Geiz ist geil.
wenn du dich angemeldet hast, hast du einen Vertrag abgeschlossen!!
Also heule nicht.
Der Netsheriff,die Redakteure und [Rechtsanwälte] versuchen denen zu helfen die ohne Ihr zutun an einen Vertrag gekommen sind.
Wenn ich zu blöd bin um die AGB zu lesen ist es meine eigene Schuld.

Ach ja. jeder kennt die Kaffefahrt, jeder fährt mit,[geiz ist geil]danach heult jeder.
Ich finde man sollte einen Unterschied machen wer bewusst den Service in Anspruch genommen hat,und wer durch undurchsichtige Dinge an die Verbindung gekommen ist.

Ich bin kein Experte,aber einem Geizistgeilkonsumenten der zu blöd ist um das gängigste aus den AGBs zu lesen ,nee danke.


Unregistriert, am 05.02.2006 20:40

Meine Freundin gehört wohl zur Gruppe 1 und wir haben den Widerruf wie folgt formuliert (haben das in einem Forum so gelesen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am xx.xx.xxxx über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als "versteckt" und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!

Ich bitte um Zusendung einer schriftlichen Bestätigung meines Widerrufs.



Wir haben dabei allerdings nicht direkt auf den §312c Abs.2 S.1Nr.2, 162b BGB hingewiesen. Hoffe doch, daß das kein Fehler war.

Haben das ganze per email, per Fax und per Einschreiben mit Rückschein versandt und warten jetzt auf Antwort.
Hoffentlich kommen wir aus dieser Sch***** wieder raus. Drücke auch allen andern die Daumen :-)


skizZ, am 06.02.2006 15:05

Was tun wenn man es mit Proinkasso zu tun bekommt?

http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=166537&page=60

bei manchen Usern ist es bereits soweit


Unregistriert, am 06.02.2006 18:00

Also soweit ich gehört und gelesen habe, ist Proinkasse aus dem Bund der Inkassounternehmen rausgeflogen.

Dürfen die dann überhaupt noch eintreiben?

Vielleicht könnte der Rechtsanwalt zu dieser Situation auch mal Stellung nehmen. Weiß ja keiner ob simsen.de den Widerruf akzeptiert...


Anonym, am 06.02.2006 19:09

hallo ich habe mich wie viele andere bei simsen.de regestriert, ich habe vor einigen tagen eine rechnung bekommen. beziehungsweise schon eine mahnung weil ich erst mal nach schauen wollte. ob das auch gerechtfertigt ist. zu meinem problem ich habe noch nicht mal die 100 free sms verbraucht aber meine 14 tägige wiederrufs frist ist schon abgelaufen. und die angeblichen restlichen free sms haben die mir auch gelöscht. was kann ich da machen kann mir einer weiter helfen


Unregistriert, am 06.02.2006 19:27

Du musst den Beitrag ganz lesen. Als allererstes steht da was Du machen kannst, aber hier nochmal der Link:

http://www.netzwelt.de/news/73535-der-simsenderatgeber-so-reagieren-sie.html


gast, am 06.02.2006 20:26

und was ist dabei rausgekommen wegen dem wenn man keine Email vor der Rechnung erhalten hat?


Silver1980NRW, am 06.02.2006 20:33

HALLo

Am 15.1.2006 begab ich mich auf die seite smscase.de und habe mich dort Dummerweise Angemeldet da ich mich auf die 100 Frei sms verlassen hatte und die 14 Tägige wiederrufsfrist leider überlesen hatte die in den AGBs standen. Da ich die 14 Tage wiederruf nicht in Anspruch genommen hatte, schickte mir man darauf hin am 30.1. ein Rechnung über den Gesamtbetrag von 90 Euro. Da ich aber nicht bezahlen konnte und zur Zeit leider Arbeitslosen geld beziehe und ich mich Dummer weise schell dort Angemeldet hatte, habe ich dort Angerufen und mit einem Mitarbeiter gesprochen. Dieser hatte mir bei dem Telefonat in absprache mitgeteilt das ich auch 50 euro bezahlen könnte, und habe somit Eingewilligt was ich auch dann getahn habe. Noch am Gleichen Tag, habe ich 50 Euro an die Besagten Kontodaten der Firma oder was das sein soll überwiesen. Heute Morgen hatte ich dann eine Em@il in meinem Postfach mit der "letzten Rechnung" und Androhung von einem Inkasso Unternehmen. Darauf hin bin Ich zur Bank gegangen von wo aus die Überweisung getätigt wurde und hat mir bestätigt das das Geld auf dem Konto ist. Zusätzlich habe ich mir noch einen Kontoauszug geholt, wo hervor geht das ich das Geld Überwiesen habe. Ausser habe ich nochmals Dort Angerufen und meine Situation und die Abmachung mit dem Mitarbeiter geschildert. Die Mitarbeiterin die das Telefonat entgegen genommenen hatte, meinte das es im Symstem verzeichnet gewesen ist ( hat mir der Typ Damals auch versichert) uind die M@il mit der Androhung des Inkassos Unternehemen Automatisch verschickt wird und das Ein Mitarbeiter die Buchungen heute Abend überprüft und ich eine Bestätigung per Em@il erhalten würde wenn das Geld Eingegangen ist....

Was soll und kann ich machen ... Ich habe Screenshots von den Rechnungen als auch von deren Seite hier um es zu beweisen .... Ausserdem habe ich per Fax direkt Gekündigt da man dort (Scheisse leider) eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten hat. Die Absprache der Überweisung war Mündlich und habe den Betrag auch nachweislich überwiesen so wie es Abemacht war. Jetzt kommt die Firma und droht mir mit einem Inkasso Unternehmen .... Ich weiß nicht was ich machen soll... bitte helft mir...!???

LG SILVER


Tina, am 06.02.2006 20:57

Ich habe mich angemeldet, hab auch ungefähr 30 von den gratis sms versand, den dienst habe ich aber nur vom´12. bis zum 17. 01 das ganze genutzt!

Und dann nicht mehr, und aufeinmal bekam ich eine Rechnung über 84 €!

Was soll ich jetz machen? Soll ich zahlen? oder mich verklagen lassen, aber wenn simsen.de recht bekommt, is das auch blöd dann muss ich ein bisschen mehr als diese 84 € zahlen!

Bitte helft mir, bzw. gebt mir einen Rat was ich machen könnte!

Lg
Tina


Unregistriert, am 07.02.2006 07:58

Leute. Der Netzwelt-Anwalt hat doch alles beschrieben, was wir machen sollen/Ihr machen sollt. Der 1. Beitrag zu diesem Thread enthält einen Link zu der Vorgehensweise, die der Netzwelt-Anwalt rät. Lest Euch das doch mal durch. Es werden ja immer die gleichen Fragen gestellt...


Blackblader, am 07.02.2006 16:43

Ist das dass gleiche wie bei feversms.tv?? könnte man das prüfen??


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