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28.01.2006
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ZPÜ will knapp 20 Euro, die VG Wort 30 Euro

Urheberrechtsabgabe: Pro PC werden jetzt fast 50 Euro gefordert

Kopierschutz

Nachdem die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bereits seit längerem vor Gericht um eine pauschale Urheberrechtsabgabe in Höhe von 30 Euro pro verkauftem PC kämpft, hat jetzt auch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine eigene entsprechende Klage eingereicht und verlangt nochmals 18,42 Euro. Die Forderungen der Urheber summieren sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.

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Gezahlt werden müssten entsprechende Abgaben direkt von den PC-Herstellern, und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2002 - so fordern es zumindest VG Wort und ZPÜ. Allein für die vergangenen vier Jahre kämen auf die Unternehmen damit Kosten in hundertfacher Millionenhöhe zu. Infolgedessen müssten Endverbraucher wahrscheinlich mit einem deutlichen Anstieg der PC-Preise rechnen.

Der kleine Mann muss es am Ende ausbaden

Ein Urteil des Landgerichts München vom Januar vergangenen Jahres gab der VG Wort bereits Recht, dass eine pauschale Abgabe für PCs zu zahlen sei, da diese für das private Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden könnten. Allerdings wurde die Höhe der Pauschale von den geforderten 30 Euro auf 12 Euro begrenzt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht allerdings noch aus.

Warum nicht einfach doppelt und dreifach kassieren?

Wie die VG Wort untermauert auch die ZPÜ ihre Forderung mit dem Argument, dass ein PC als Aufzeichnungs- und Vervielfältigungsgerät dienen kann, führt dabei aber auch ein eher absurdes Beispiel an: Nutzer könnten mit dem PC Filme aufnehmen, die im Internet von unabhängigen Produzenten kostenlos zum Download angeboten werden. Es soll nach dem Willen der ZPÜ also eine Nutzung abgabepflichtig gemacht werden, die der Urheber selbst kostenlos zur Verfügung stellen will.

Darüber hinaus lässt die ZPÜ anscheinend auch vollkommen außer Acht, dass sie bereits eine Abgabe auf alle in PCs eingebaute CD- und DVD-Brenner sowie auf entsprechende Rohlinge kassiert. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die Klage der ZPÜ daher in einer öffentlichen Mitteilung scharf kritisiert: "Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird."

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BURN, am 28.01.2006 10:27

Wenn ich jetzt schon dafür zahlen muss. Wie schon bei Brennern und Rollingen dann werde ich das auch nutzen und mir emule und co instalieren. Und hoffentlich werden das auch noch mehr tun! Das ist als wenn ich bei einem Messer kauf ein halbes Jahr einsitzen muss denn ich könnte ja mal einen Mord begehen mit dem Messer.

Ihr Sch*****lut**** denk doch nicht das ihr so das Filesharing unter kontrolle bekommt??!!
Und bei den meisten Sachen die man Tagtäglich um die Ohren gehauen bekommt was so in den Charts läuft und was weiss ich nicht alles, müssten wir eigendlich noch Geld bekommen. Und zwar Schmertzensgeld


Die_Pfanne, am 28.01.2006 11:06

Naja irgendwie verstehe ich die Logik hinter dem ganzen Prinzip nicht. Wir müssen daürt zahlen, das der PC Urheberrechtgeschützte Daten speichern kann, aber es ist verboten Urheberrechtgeschützte Daten runterzuladen bzw. zu vervielfälltigen...irgendwie hebt sich das meiner Meinung nach auf...

Was ich aber sehr endteuschend finde, sind die deutschen Gerichte, die sich leider kein bischen mit der Materie auskennen, aber trotzdem über wichtige und vor allem dem Privatbürger betreffende Dinge frei Schneuze abstimmen dürfen, hier muss etwas bewegt werden...vielleicht ein Volksentscheind

Immer Drann denken: www.fairsharing.de auch du kannst deinen teil dazu beitragen, also mach mit


King W., am 28.01.2006 14:33

Weiß jemand, wie das mit Selbstbau - PCs gehandhabt werden soll? Auf welche Komponenten wird denn dann die Abgabe erhoben? Mainboard? Festplatte?

Würde mir die entsprechenden Teile dann z.B. in Holland kaufen.


Tweek, am 30.01.2006 10:15

Zitat:

Geld bekommen. Und zwar Schmertzensgeld

Auch ich habe schon öfter darüber sinniert, ob nicht auch eine Schmerzabgabe für schlechte Rechtschreibung sinnvoll wäre... Ich bin sehr dafür, noch mehr, als für "Rollinge" Urheberrechts-Abgabe zu zahlen!


Jan, am 30.01.2006 13:42

Ich stimme euch beiden voll zu. Ich zahle fürs Kopieren und es ist verboten???? Was für eine Logik soll dahinter stecken? Ok. Werd ich eben Raubkopieren. Ich bazahle ja schließlich dafür. Wie wär es denn mal mit einer Sammelklage gegen diese Gebührenabzocke bei Brennern und PC's?


horst fuchs, am 13.03.2006 11:36

also wenn das wirklich so kommt dann kauf ich überhauptnix mehr origianal
selber schuld!!!


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