Flatrate-Nutzer vor Klagen der Musikindustrie sicher?

Filesharing: T-Online darf keine IP-Nummern mehr speichern

Das Landgericht Darmstadt entschied am Mittwoch, dass T-Online in Zukunft keine IP-Adressen seiner Flatrate-Nutzer mehr speichern darf. Das Urteil könnte weit reichende Auswirkungen auf die Klagekampagne der Musikindustrie haben - jedenfalls, bis die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in geltendes Recht umgesetzt wird.

Das Landgericht Darmstadt zog mit seinem Urteil einen Schlussstrich unter einen langen Streit zwischen dem T-Online-Nutzer Holger Voss und der Telekom-Tochter. Voss war vor drei Jahren für einen Beitrag im Forum des Online-Magazins Telepolis verklagt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurde klar, dass T-Online seine IP-Adresse gespeichert hatte, obwohl dies bei einer Flatrate nicht zur Rechnungsstellung nötig ist.

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Voss klagte - und gewann jetzt in zweiter Instanz. Das Onlinemagazin heise.de berichtet, die Speicherung der IP-Nummern habe dem Urteil zufolge gegen die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Gespeichert werden dürfen lediglich die Zeitpunkte der Einwahl.

IP-Adressen als Basis für Klagen

Das Urteil dürfte für Verstimmung bei der deutschen Musikindustrie sorgen. Die Plattenfirmen setzten bisher auf die IP-Adressen von Tauschbörsennutzern, um deren Identität im Rahmen eines Strafverfahrens zu ermitteln. Wenn Provider wie T-Online jetzt nicht mehr die IP-Adressen ihrer Flatrate-Nutzer speichern dürfen, dann laufen die Klagen ins Leere.

Allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, bis die IP-Adressen der Industrie wieder zur Verfügung stehen. Das EU-Parlament beschloss im Dezember eine umfassende Richtlinie zum Speichern von Verbindungsdaten. IP-Adressen könnten damit für bis zu 24 Monate auf Vorrat gespeichert werden. Noch ist unklar, wann die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden wird.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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Beiträgeinsgesamt 9 Beiträge

so solls sein!!!!! :-)

Ja, das kümmert T-Online aber alles nicht. Aktuelle eMail Anfrage vom März 2006. Laut Aussage Datenschutzbeauftragte gelte das Urteil nur für Herrn Voss. Bei allen anderen Usern wird die IP...

bis auf das mIRC netzwerk bist du nirgend wo sicher. in einem mIRC netzwerk wird nur deine "session ID" gespeichert, in allen anderen auch deine ip... wer bei kazaa leecht is auch selbst schuld:-)

zurecht, das mit der wikipedia. die persönlichkeitsrechte müssen gewahrt werden. es gibt eindeutige regeln und tron gehört sicher nicht zu diesen personengruppen. richtig so.

T-Online darf keine IP-Nummern mehr speichern und Wikipedia darf den Familiennamen von Tron nicht mehr veröffentlichen. Solche Samstage liebe ich. ;-) Wikipedia verliert beim Amtsgericht Berlin ...

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