CDs kopieren und P2P: Was ist erlaubt, was nicht?
Einschränkungen
Zulässig sind so einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, sofern sie nicht verkauft werden sollen und soweit zur Vervielfältigung nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Dies hat der Gesetzgeber zuletzt in dem im Herbst 2003 neu geregelten Urhebergesetz (UrhG) festgelegt.
Eine Privatkopie, auch wenn sie aus einer Quelle aus dem Internet stammt, darf nach dem aktuellen Urheberrecht also gemacht werden - solange sie ausschließlich für private und nicht-kommerzielle Zwecke gebraucht wird. Hat man nicht gerade vor, die heruntergeladenen Songs oder die kopierte CD bei eBay oder auf dem Flohmarkt zu verkaufen, ist der Musik-Download von einer Tauschbörse also nicht verboten.
Auch das Brennen der Datei, um sie zum Beipspiel im Auto anzuhören, ist erlaubt. Sogar das Verschenken der gebrannten CD an Verwandte oder Freunde (auch dies fällt unter "Private Zwecke") ist nicht verboten. Zwar darf man nicht beliebig viele Kopien einer DVD oder CD herstellen. Zulässig sind laut Gesetz "einzelne Vervielfältigungsstücke". Was das genau bedeuten soll, ist nicht ganz klar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Siebzigerjahren besagt jedoch, dass die Zahl von sieben Exemplaren nicht überschritten werden darf.
Einige Einschränkungen gibt es jedoch beim Download aus dem Internet beziehungsweise beim Kopieren von CDs oder DVDs. Ist beispielsweise erkennbar, dass die Quelle des Downloads illegal hergestellt wurde, ist auch das Herunterladen dieser Datei nicht erlaubt. "Der bloße Umstand, dass eine Datei in einem File-Sharing-Ordner zu finden ist und in einem P2P-Netz zum Download angeboten wird, reicht jedoch nicht, um von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage auszugehen", so Rechtsanwalt Jörg Dittrich von der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL in Hamburg.
Rechtswidrig hergestellte Dateien lassen sich im Zweifelsfall daran erkennen, dass ihre Originale noch gar nicht erschienen sind. Will man sich beispielsweise einen aktuellen Kinofilm bei eDonkey oder BitTorrent herunterladen, kann man davon ausgehen, dass die Quelle des Films illegal hergestellt wurde, zum Beipiel durch Abfilmen mit einem Camcorder im Kino.

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Was???? Sprich Dich aus, ich versteh' nicht, was Du mir sagen willst...? ;-)
wennsde der Kaffeesepp bist , Gruss an dich du rumstreuner !!!!!!!!!!! The A.EmpirE strikes back Ansonsten (auch wenn du nicht DER Sepp bist) schliess ick mich deiner meinung voll an , Gute Filme...
Zitat: Ich mein solange man von manchen HPs Dateien per DirektDownload herunterladen kann zweifel ich an der Wirksamkeit unserer Justiz. Um einen Wachtmeister zu zitieren, den...
ach ist doch alles Quatsch. Fakt ist doch das man noch nie (ich bin seit Anfang an dabei) so einfach und vor allen Dingen schnell, Musik, Software oder Filme aus dem Internet laden konnte. Ich...
Tja, und selbst wenn? Dann hat er wahrscheinlich etwas dafür getan. Grüße ans Team, ihr macht das gut. Cordobo