Urheberrecht für Filesharer
CDs kopieren und P2P: Was ist erlaubt, was nicht?
Immer wieder tauchen im netzwelt-Forum Fragen zum Urheberrecht auf: Ist das Kopieren von Musik-CDs erlaubt? Warum werden Tauschbörsen von der Musikindustrie immer als illegal bezeichnet? Wo liegt der rechtliche Unterschied zwischen einem Down- und einem Upload von Musik- oder Filmdateien? Um diese und andere Fragen zu klären, hier nochmal ein kleiner Ratgeber zum Thema Filesharing vs. Urheberrecht.
Inhaltsverzeichnis
- 1Filesharing: Problem rechtlich geschützter Dateien
- 2Download = Privatkopie
- 3Einschränkungen
- 4Bereitstellen von Dateien in P2P-Netzen
Filesharing: Problem rechtlich geschützter Dateien
In Tauschbörsen bekommt man die unterschiedlichsten Inhalte. Viele der angebotenen Musikdateien, Filme und Computerprogramme sind jedoch urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, eine oder mehrere Person(en) oder Firmen besitzen das alleinige Recht, den Film, die Musik oder die Software zu vervielfätigen und anschließend zu vertreiben.
In P2P-Börsen werden jedoch massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte kopiert und weitergegeben. Da dieses Recht jedoch nur der Urheber besitzt, sind viele Vorgänge in den Tauschbörsen tatsächlich nicht erlaubt. Jedoch muss man unterscheiden. Vor allem ist wichtig, von welcher Seite aus man P2P betrachtet: Zum Tauschen einer Datei gehören schließlich immer (mindestens) zwei Filesharer.
Download = Privatkopie
So ist das Bereitstellen einer Datei in einer Tauschbörse ganz anders zu bewerten als der Download von Musik, Filmen oder Software. Lädt man sich beispielsweise eine urheberrechtlich geschützte Musikdatei aus dem Internet herunter, ist dies rechtlich gesehen erst einmal das Gleiche wie wenn man sich eine Musik-CD kopiert. Das geschützte Werk wird vervielfältigt. Das ist zwar eigentlich verboten (da ausschließlich der Rechteinhaber Kopien des Werkes machen darf), jedoch macht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Ausnahme.
Verantwortlich dafür ist die so genannte Privatkopieschranke. Durch sie werden nicht etwa diejenigen in die Schranken gewiesen, die sich an das Urheberrecht halten müssen, sondern das Urheberrecht selbst. So steht zwar deutlich im Urheberrechtsgesetz, dass Kopien von rechtlich geschützten Inhalten nur vom Urheber erstellt werden dürfen. In bestimmten Fällen macht man sich jedoch nicht strafbar, wenn man einen geschützten Film oder eine Musik-CD kopiert oder aus dem Internet herunterlädt.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 11 Beiträge
Was???? Sprich Dich aus, ich versteh' nicht, was Du mir sagen willst...? ;-)
wennsde der Kaffeesepp bist , Gruss an dich du rumstreuner !!!!!!!!!!! The A.EmpirE strikes back Ansonsten (auch wenn du nicht DER Sepp bist) schliess ick mich deiner meinung voll an , Gute Filme...
Zitat: Ich mein solange man von manchen HPs Dateien per DirektDownload herunterladen kann zweifel ich an der Wirksamkeit unserer Justiz. Um einen Wachtmeister zu zitieren, den...
ach ist doch alles Quatsch. Fakt ist doch das man noch nie (ich bin seit Anfang an dabei) so einfach und vor allen Dingen schnell, Musik, Software oder Filme aus dem Internet laden konnte. Ich...
Tja, und selbst wenn? Dann hat er wahrscheinlich etwas dafür getan. Grüße ans Team, ihr macht das gut. Cordobo