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12.01.2006
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Das rät der netzwelt-Anwalt den Betroffenen

Ratgeber Probino-Post: So reagieren Sie richtig!

Verbraucherschutz

Der Probenanbieter probino.de verunsichert zurzeit die Netz-Gemeinde. Sie haben eine Rechnung, Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben bekommen? - Netzwelt-Anwalt Dr. Alexander Schneehain verrät, was jetzt zu tun ist.

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"Muss ich jetzt zahlen?" ist wohl die dringendste und häufigste Foren-Frage, wenn es um probino geht. So homogen die Fragestellung Betroffener, so unterschiedlich sind die Antworten, die sie darauf erhalten. Ja, nein, vielleicht, kommt darauf an. Netzwelt wollte einmal genauer wissen, worauf es ankommt - und hat einen Profi darauf angesetzt: Netzwelt-Anwalt Dr. Alexander Schneehain sagt Ihnen hier genau, was Sie in welchem Fall zu tun haben. Netzwelt - worauf Sie sich verlassen können.

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Dr. Alexander SchneehainDr. Alexander Schneehain ist unser Rechtsexperte rund um das Thema ebay und Verbraucherschutz. Der promovierte Jurist ist Dozent auf den von ebay durchgeführten "ebay Workshops" und "ebay Universities". Bundesweit schult er so u.a. Powerseller und Existenzgründer.

Suchen Sie einen kompetenten Anwalt zum Thema Verbraucherschutz im Internet? Mehr Informationen zu Dr. Schneehain und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.schneehain.de.

Probino-Post: Das rät Dr. Schneehain
Als Erstes ist festzustellen, dass im Vorfeld der probino-Forderungen nicht alle Betroffenen gleich gehandelt haben. Wir müssen hier fünf verschiedene Fallgruppen unterscheiden, die denkbar und jeweils unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Folglich sollten die Angehörigen unterschiedlicher Fallgruppen sich auch unterschiedlich verhalten. Und zwar wie folgt:

1. Gruppe: Nie auf der Seite gewesen
Personen, die tatsächlich nie auf probino.de gewesen sind, sich also nicht eingetragen haben und dennoch Rechnungen, Mahnungen und/oder Inkasso-Schreiben erhielten.

Zahlen Sie nicht! - Denn hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Machern von probino. Aufgrund dessen hat probino auch gar keine Ansprüche gegen Sie. Gleiches gilt für mit Geldeintreibung beauftragte Inkasso-Büros und Rechtsanwälte. Wer auch immer im Namen probinos Geld von Ihnen will: Schicken Sie ihm ein kurzes Schreiben per Post.

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Lili1999999, am 12.01.2006 23:06

Danke, das ist endlich eine klare Darstellung

Lili1999999


Anonym, am 13.01.2006 15:07

ja .... die vollständigste und klarste auflistung der verschiedenen konstellationen die es gibt und wie man darauf reagieren soll - lässt keine fragen offen - alle foren sollten bei neuen anfragen einfach auf diesen artikel verweisen


Ludwig, am 15.01.2006 06:31

Könnt ihr euch mal EUSMS angucken, die wollen auch mit der gleichen Masche Geld verdienen.

Dazu mehr hier.
http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID58/55.html


immorb, am 15.01.2006 13:53

Zitat:

Könnt ihr euch mal EUSMS angucken, die wollen auch mit der gleichen Masche Geld verdienen.

Was ist da falsch? Die Preise werden deutlich angegeben.
Nicht jeder der für seine Dienste Geld fragt ist unseriös.
Und mit 16 Jahren einen Vertrag abschliessen, ohne Einwilligung der Eltern, ist "Betrug/Urkundenfälschung usw".

M.f.G.


Anonym, am 15.01.2006 22:46

simsen wirbt mit kostenlosen sms...ganz unten steht klein, dass man dann doch zahlen muss. Wenn man nun zu spät gemerkt hat, dass dies eine "falle" ist, was kann man tun? ist ein vertrag denn überhaupt wirksam ohne unterschrift?


anonym, am 19.01.2006 16:59

da ich auch von probino übers ohr gehaun wurde und nur mich angemeldet hab um kostenlos proben zu bekommen,wurde mir nach wochen eine 1.mahnung über email danach ein inkassoschreiben und das eines anwalts zugesannt per post.mittlerweile soll ich 200euro zahlen.wer kann mir einen tip geben,was ich tun soll


anonym, am 19.01.2006 17:04

kann mir jemand die emailadresse von probino schreiben


Unregistriert, am 19.01.2006 17:08

Zitat:

da ich auch von probino übers ohr gehaun wurde und nur mich angemeldet hab um kostenlos proben zu bekommen,wurde mir nach wochen eine 1.mahnung über email danach ein inkassoschreiben und das eines anwalts zugesannt per post.mittlerweile soll ich 200euro zahlen.wer kann mir einen tip geben,was ich tun soll
antwort bitte


marnie, am 19.01.2006 17:19

von inkasso und ein schreiben von einem anwalt bekommen.mitlerweile soll ich 200euro zahlen.wer kann mir nen tip geben,was ich tun soll


AgentCooper, am 19.01.2006 18:30

Zitat:

antwort bitte

Ich gehe mal davon aus, dass Du die drei Posts geschrieben hast. Zwischen Deinem 1. und dem 3 Post sind grademal 9 Minuten vergangen. Das ist eine Kommentarfunktion bzw. ein Forum und kein Chat. Geduld sollte man schon haben.
Zu Deinem Problem: Du hast Dich angemeldet, um kostenlos Proben zu bekommen? Auf der Seite steht aber, dass es monatlich 7€ kostet...

Coop


immorb, am 19.01.2006 19:00

Zitat:

wer kann mir nen tip geben,was ich tun soll

Eine Rechtsberatung durch Laien ist vom Gesetzgeber verboten.
Darum steht hier am Anfang ein Posting in dem alles durch Herrn Dr. Schneehain erklärt wird.
Zur Deutlichkeit>> Ratgeber Probino-Post:
M.f.G.


GreasySpoon, am 19.01.2006 19:50

Zitat:

von inkasso und ein schreiben von einem anwalt bekommen.mitlerweile soll ich 200euro zahlen.wer kann mir nen tip geben,was ich tun soll


steht alles im artikel


Satan, am 30.01.2006 09:53

Hi!
Bei Simsen.de ist alles in Ordnung! Hier ist keine Falle zu entdecken, alle Kosten stehen in den AGB's. Man hat sogar die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Sollte dies nicht passieren, kann rein rechtlich gesehen, Simsen.de auf das Geld bestehen.


Murderdoll2006, am 30.01.2006 09:59

Hallo!
Meine Freundin hatte auch Probleme mit Probino.de!
Sie hatte zwar auf "Jetzt Anmelden" geklickt, aber dort wurde dann geschrieben, das sie noch nicht volljährig sei und somit die anmeldung fehlgeschlagen ist. Sie bekam trotzdem eine Rechnung per E-Mail und später eine Mahnung von ProInkasso, die in ihrem Schreiben mit Anwälten drohten.
Wie kann man hier vorgehn? Es ist ja kein Geschäft zustande gekommen.

LG
Murderdoll2006


Unregistriert, am 31.01.2006 08:40

Zitat:

Hi!
Bei Simsen.de ist alles in Ordnung! Hier ist keine Falle zu entdecken, alle Kosten stehen in den AGB's. Man hat sogar die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Sollte dies nicht passieren, kann rein rechtlich gesehen, Simsen.de auf das Geld bestehen.


Dafür ändern die auch alle 5 Tage Ihre AGBs und platzieren die Stelle mit den Kosten sehr geschickt, sodass sie niemand sofort sieht. Sehr wiedersprüchlich ist auch, dass riesig mit einer GRATIS-Leistung und einem Gewinnspiel geworben wird, dieses aber an einen 24-Monatsvertrag gebunden ist.


King W., am 31.01.2006 11:48

Zitat:


Wie kann man hier vorgehn? Es ist ja kein Geschäft zustande gekommen.


Am Besten, mit dem ganzen Zeug zur Polizei. Und gegen dieses komische Inkassounternehmen Anzeige erstatten.


Cleo, am 31.01.2006 13:33

Na, du bist ja ein Optimist,
kündigen innerhalb von 14 Tagen, so sollte das bei Firstload auch sein.
Da wurden etliche Kündigungen ignoriert und trotzdem abgebucht. War auch keine Falle zu erkennen. Wer nicht bezahlt hat (Geld zurückgebucht hat) der kriegte Post vom Anwalt. Bei uns passierte das nach fast 4 Monaten!


Cleo, am 31.01.2006 13:39

Noch ein kleiner Nachschlag:
Simsen.de ist genau wie Firstload ein "Baby" von Fritzmann oder neuerdings Verimount in Wien und Dubai. Na klingeln da nicht die Alarmglocken?


einhorn100de, am 31.01.2006 21:16

Hallo ich habe von probino eine mahnung bekommen,was soll ich jetzt tun.
Bitte helft mir!!!!!


GreasySpoon, am 31.01.2006 21:17

steht doch alles hier:
http://www.netzwelt.de/news/73390-ratgeber-probinopost-so-reagieren-sie.html
liest das denn keiner?

jeden tag rufen etliche leute bei uns an, schicken mails oder fragen im forum... warum schaut keiner zuerst, was da steht?


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