Das rät der netzwelt-Anwalt den Betroffenen

Ratgeber Probino-Post: So reagieren Sie richtig!

Der Probenanbieter probino.de verunsichert zurzeit die Netz-Gemeinde. Sie haben eine Rechnung, Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben bekommen? - Netzwelt-Anwalt Dr. Alexander Schneehain verrät, was jetzt zu tun ist.

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"Muss ich jetzt zahlen?" ist wohl die dringendste und häufigste Foren-Frage, wenn es um probino geht. So homogen die Fragestellung Betroffener, so unterschiedlich sind die Antworten, die sie darauf erhalten. Ja, nein, vielleicht, kommt darauf an. Netzwelt wollte einmal genauer wissen, worauf es ankommt - und hat einen Profi darauf angesetzt: Netzwelt-Anwalt Dr. Alexander Schneehain sagt Ihnen hier genau, was Sie in welchem Fall zu tun haben. Netzwelt - worauf Sie sich verlassen können.

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Probino-Post: Das rät Dr. Schneehain
Als Erstes ist festzustellen, dass im Vorfeld der probino-Forderungen nicht alle Betroffenen gleich gehandelt haben. Wir müssen hier fünf verschiedene Fallgruppen unterscheiden, die denkbar und jeweils unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Folglich sollten die Angehörigen unterschiedlicher Fallgruppen sich auch unterschiedlich verhalten. Und zwar wie folgt:

1. Gruppe: Nie auf der Seite gewesen
Personen, die tatsächlich nie auf probino.de gewesen sind, sich also nicht eingetragen haben und dennoch Rechnungen, Mahnungen und/oder Inkasso-Schreiben erhielten.

Zahlen Sie nicht! - Denn hier besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Machern von probino. Aufgrund dessen hat probino auch gar keine Ansprüche gegen Sie. Gleiches gilt für mit Geldeintreibung beauftragte Inkasso-Büros und Rechtsanwälte. Wer auch immer im Namen probinos Geld von Ihnen will: Schicken Sie ihm ein kurzes Schreiben per Post.

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