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03.01.2006
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Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügungen

probino und firstload: 250.000 Euro-Maulkorb für die netzwelt

Verbraucherschutz

Eine Viertelmillion Euro oder zwei Jahre Ordnungshaft drohen netzwelt-Chef bei Zuwiderhandlung. Widersprüche der Redaktion sind in Vorbereitung.

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Vorgeschichte: Füllhorn voller Dubiositäten
Zwei in Justiz- und Verbraucherschutzkreisen einschlägig bekannte Unternehmen haben kurz vor Jahresende per Einstweiliger Verfügung Einfluss auf die Veröffentlichungen der netzwelt genommen. Sowohl die Hochheimer newadmedia des Brian C. als auch das von dem Wiener Valentin F. betriebene firstload erwirkten entsprechende Beschlüsse beim Hamburger Landgericht.

Beide Unternehmen waren im Vorfeld vor allem bei netzwelt, aber auch in anderen Medien in die Kritik geraten: Die das Internetportal probino.de betreibende newadmedia durch das Stellen Hunderter von Rechnungen an Verbraucher - die ihrerseits fast allesamt einhellig behaupteten, dort nie etwas bestellt zu haben. Der Usenet-Zugangsanbieter firstload.de durch ähnliche Vorwürfe, neben dem Kritikpunkt, Kündigungen seiner Kunden schlichtweg ignoriert zu haben.

Allein 500 Anzeigen im Fall probino.de
Hier wollte netzwelt einschreiten. Und mit fundierten Recherchen und Veröffentlichungen nicht nur Licht ins Proben- und Download-Dunkel bringen. Sondern sich auch mit der Einführung einer Datenbank eine Vorstellung von der wahren Art und Größe der Fälle machen. Und den Betroffenen letztendlich eines zu signalisieren: Du bist nicht allein!

Und das waren sie in der Tat nicht. Massive Aufregung der Betroffenen als auch Blätterrauschen der Medien waren nicht ohne Folgen: Allein bei der für die probino-Fälle zuständigen Staatsanwaltschaft Wiesbaden sind inzwischen mehr als 500 Anzeigen eingegangen. Auch die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in Sachen firstload.de auf Hochtouren, während sich die netzwelt-Datenbank bislang fast täglich mit Betroffenen füllte.

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q, am 03.01.2006 16:41

Tag auch!

Ist die Juristenplatform nicht eine schöne Spielwiese für "grosse-Kinder"?!
Zeigts diesen hinterlistigen ********* ....*grummel*

Viel Erfolg!


GreasySpoon, am 03.01.2006 17:04

warten wir ab ;-)


HAMMER, am 03.01.2006 17:33

na, dass unser chef 2 jahre ins kittchen kommt, dass wollen wir doch nicht....


GreasySpoon, am 03.01.2006 17:53

ich schreibe euch dann von wo auch immer ich bin.


immorb, am 03.01.2006 18:09

Zitat:

[..]oder zwei Jahre Ordnungshaft drohen netzwelt-Chef[..]

Ich würde die 2 Jahre annehmen. Und da er ja unbelehrbar ist, müsste man ihn in ein Resozialisierungsprogramm stecken.Irgendwo auf einer sonnigen Insel. :goodnite:

Aber, "Einstweilige Verfügungen" sind normalgesehen eine gute Sache.Nur manchmal zweifle ich am Rechtsemfinden deutscher Richter.

M.f.G.


Dreschflegel, am 03.01.2006 18:20

Vielleicht könnte man auch so was wie 'ne Zellen-Webcam einrichten:ideen:


PSFouler@web.de, am 03.01.2006 19:38

Seit 5 jahren suche ich ominöse Internetdienstleister auf und beschäftige mich mit deren Machenschaften Probenwelt/ probenking/ Institut für produktforschung..... und ähnlichlautende Firmen, die imposanterweise alle gleichwohl verflochten sind. Man kann eindeutig von Mafiastrukturen sprechen und insbesondere betimmte Gerichtsbarkeiten in Dt sind deren anhängig, Hamburg, Hannover, Berlin, dazu eine nicht unbedeutrende zahl sogenannter "Inkassofirmen"....
Vor ca 3 jahren registrierte ich gleichwohl Veränderungen in den P2P netzwerken.
Für mich erhob sich erst einmal der Verdacht, dass besonders agile Nutzer und Betreiber und ehemalige Mitgestalter von kazaa;eMule; und Bittorrent Netzwerken schmieren und einkaufen ließen von wen steht außer Frage. habe mich demzufolge inzwischen mit Firstload und Usenext beschäftigt, inzwischen auch Razoorbock....(Freundlicherweise haben sie ihre Firmensitze in der Schweiz in belgien und in Holland, also angeblich für dt gerichtsbarkeit nicht erreichbar.
(Nur gut dass jene nicht in den Verdacht des Terrorismus geraten können.....)
Nicht nur dass P2P Netzwerke inzwischen in "kontrollierter" Hand der amerikanischen und internationalen Lobbyisten der Musik und Filmbranche sind, nein vor 2 jahren gab es ja auch schon illegale Vorstöße z.Bp desInternetproviders "berlikomm" jetzt Versatel, Telekomm, die seine Kunden, die P2P nutzten, bei der Staatsanwaltschaft Berlin anzuzinken, bzw deren Anschlüsse ausversehen zeitweilig zu kappen oder sie vehement zu hacken.
Und just unsere neue auf DDR Doktrinen fußende "Positiv-denker" regierung erließ promt ein verschärftes "kontrollgesetz" zum Schutze der Lobby(eine der ersten bundestagsbeschlüsse dez.2005)!!!!
es lebe der Notstand.
keiner fragt, auf welche Art MusikIndustrie zu ihrem Eigentum kam, wieviel Millionen Künstler über jahrzehnte, jahthunderte geprellt wurden
keiner hinterfragt, dass Normen Jahrtausende alt des Zusammenlebens in Gesellschaften und Gruppen vom Tausch + handel statt Krieg bestimmt war.
In dieser gesellschaftsform "dank" amerikanischer Hegemonieansprüche werden die letzten Freiheiten der Völker beschnitten.
Wielange dauert es noch, bis wir auch all die Worte die wir zum täglichen Umgang miteinader benötigen auch bezahlen sollen.Erste Anfänge sind hier schon sichtbar, wie "Geiz is geil" oder "locker vom Hocker", wobei ausgerechnet dieser Ausspruch schon einmal in Auschwitz von der KZ ärztin Fischer genutzt wurde um juden zu selektieren- und erine deutsche Firma hat diesen Ausspruch patentieren lassen.......ö
Hinweg mit dieser Brut Krimineller Akteure.


egal, am 03.01.2006 20:04

Also ich würde Mal sagen, man sollte Mal im Internet alle zusammenhalten und solche Idiotenvereine in Grund und Boden verklagen, so das Sie ihr leben lang pleite sind. Diese schrecklichen Abzockervereine kann ich einfach nicht ab....


Unterstützung, am 03.01.2006 21:36

Wie kann man euch unterstützen? Ich fürchte gar nicht... Ich würde aber gerne ;-)


Dotshead, am 03.01.2006 21:54

Wurden Herr C und Herr F. vom gleichen Anwalt vertreten?

Wäre ja mal interessant zu erfahren nach den neuesten Entwicklungen.

Grüße aus ME

Dots


GreasySpoon, am 03.01.2006 22:03

Zitat:

Wurden Herr C und Herr F. vom gleichen Anwalt vertreten?

Wäre ja mal interessant zu erfahren nach den neuesten Entwicklungen.

Grüße aus ME

Dots


welche entwicklungen?

zu deiner vermutung kann ich leider nichts sagen, nur so viel, die schreiben waren gleich und fast zeitgleich im büro vom gleichen gericht und richter...


pixel2, am 03.01.2006 22:24

komische verbindungen stellst du da her. also wenn du dein wissen einmal allen zugänglich machen möchtest, dann musst du noch lernen differenzierter und kritischer mit deinen argumenten umzugehen (und vor allem was gegen deine rechtschreibung machen!). was hat denn probenwelt & co. mit der musikindustrie zu tun? und was hat CDU und SPD mit DDR-doktrinen zu tun? was hat die tradition des tauschen und handelns mit raubkopien zu tun? usw. usf.

ich meine, die aussage Zitat:

keiner hinterfragt, dass Normen Jahrtausende alt des Zusammenlebens in Gesellschaften und Gruppen vom Tausch + handel statt Krieg bestimmt war.
ist ja grundlegend richtig, wenn sie heißen soll, man solle eher reden und diskutieren (=bessere angebote machen) statt krieg zu führen (=strafanzeigen). aber die argumentation ist sinnlos: ich gebe geld gegen musik = tauschen & handel. und dass jemand nicht gerne beklaut wird, war auch vor 1000 jahren so. damals wurde dem dieb die hand abgehackt. heute zerrt man ihn vor gericht oder mahnt ihn ab. in beiden fällen ging es nie darum, wie der händler zu seinem produkt gekommen ist, was er verkauft hat (falls du das mit "keiner fragt, auf welche Art MusikIndustrie zu ihrem Eigentum kam, wieviel Millionen Künstler über jahrzehnte, jahthunderte geprellt wurden" meinst).

du darfst die sache für eine seriöse recherche oder meinungsäußerung nicht vermischen. bloß weil einer schlechte musik macht oder andere künstler über den tisch zieht heißt nicht, dass er freiwild ist und man seine musik frei verschenken darf. auch kriminelle haben rechte, auch mörder müssen geschützt werden...

also sortiere nochmal deine argumente und was du sagen willst und dann bitte nochmal. ohne pathos, ohne meinungsmache, ohne verdrehen und übersteigerung der realtität, ohne beleidigungen.


pixel2, am 03.01.2006 22:38

mit welcher begründung dürfen die euch den abmahnen? es ist doch nicht so, dass ihr falsche behauptungen aufstellt, oder? ihr beschreibt doch nur die ist-situation. und da kann euch doch keiner was haben. wie kann sich denn der konsument schützen, wenn man nicht mal vor betrügern und prellern warnen kann? dann sind doch die ganzen bewertungen bei ebay, amazon market place, ciao.de usw. komplett sinnlos. dann müßte doch auch "nepper, schlepper, bauernfänger", "akte 2006", "bizz" (mit dem fass ohne boden) usw. abgemahnt werden, wenn sich die betrüger in der art wehren dürfen (und damit durchkommen).

das meine ich völllig unabhängig von eurem journalistischem status. muss ich jetzt als endanwender angst haben, wenn ich in einem board oder auf einer webseite eine aufklärungskampagne gegen eine firma/dienstleister starte, weil ich herausgefunden habe, dass das betrüger sind? darf ich offen sagen, dass firma xy oder anbieter xy seine kunden über den tisch zieht?

also mein vertrauen in den rechtsstaat ist in der letzten zeit sehr stark erschüttert. ich werd' mir gleich mal ne rechtschutzversicherung zu legen, man weiß ja nie... wenn offensichtlich unrecht durch unser rechtsystem unterstützt wird, dann muss man dagegen doch was tun. die richter können sich doch nicht immer hinter ihren paragrafen verstecken. entscheidungen über das wohl wirklicher personen können doch nicht an dem willen einzelner richter und anwälte hängen. ich versteh' das nicht. da geh ich doch lieber nach china oder kuba...


Dotshead, am 03.01.2006 22:46

ping -c1 simsen.de
PING simsen.de (80.249.117.2) 56(84) bytes of data.
64 bytes from webslave1.probino.de (80.249.117.2): icmp_seq=1 ttl=58 time=20.0 ms

ping -c1 probino.de
PING probino.de (80.249.117.2) 56(84) bytes of data.
64 bytes from webslave1.probino.de (80.249.117.2): icmp_seq=1 ttl=58 time=19.5 ms

http://www.probino.de/agb.php

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der NewAdMedia Wallauerstraße 9, 65239 Hochheim am Main (im Folgenden: Dienstleister) und dem Kunden

simsen.de und probino.de liegen IMHO auf dem gleichen Server. Impressum von probino.de weißt zwar die Opulentia als Geschäftspartner auf, die AGB verweisen aber auf NewAdMedia. Simsen.de ist seit heute auf V.F. registriert (bis dato auf B.L.)

HTH
Dots


NetSheriff, am 03.01.2006 22:54

Hallo Pixel2,

eines ist klar: Wir haben in unseren Artikeln über das Thema keine falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sondern lediglich wahre Tatsachen publiziert, die wir mit aller gebotenen Sorgfalt recherchiert haben. Was uns jetzt warum genau verboten wird - darauf will und vor allem darf ich jetzt nicht eingehen; so gerne ich dies hier tun würde.

Aber es scheint jetzt wohl an der Zeit, Anwälte und Richter sprechen zu lassen. Und bis zu derem Richtspruch müssen wir uns leider ungemein bedeckt halten...
Ich hoffe, Du hast dafür Verständnis.

Gruß,

Alex


Anonym, am 03.01.2006 23:46

in was für einer welt leben wir ... und das nennt sich demokratie ... ich lach mich tot ... scheiss kommerz ... scheiss abmahnunternehmen ...


junker, am 04.01.2006 01:12

also eine freundin von mir hat auch noch im alten jahr eine mail von denen bekommen,und ich hab noch förmlich zurück geschrieben,das es sich womöglich um einen irrtum handeln müsse.
zurück kam eine mail die mir nun wrklich die beine wegzogdie vorderung hatte sich nun innerhalb von 3 wochen verdopplt.
das einzige was nun noch zu machen ist ,wir werden einen anwalt einschalten und probino mal eine nette forderung senden.denen ist doch echt nicht mehr zu helfen,mal sehen wie lange das noch weiter gehen tut...


Anonym, am 04.01.2006 02:08

----------------schnipp--------------------

Vorname Nachname
Strasse Nr. 1234
12345 Musterstadt


Eidesstattliche Versicherung
============================

Darüber belehrt, daß bereits die fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt strafbar ist, versichere ich, __(Vorname)__ __(Nachname)__, nachstehendes zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt:

1. _________
2. _________
3. _________
4. _________

Ich versichere, dass ich über 16 Jahre alt bin. Mit der Verwendung dieser eidesstattlichen Versicherung in rechtlichen Auseinandersetzungen - insbesondere vor Gericht - erkläre ich mich einverstanden.

Musterstadt, den __(Datum)__
.
.
.
________________
s.g.g.u.u. Vorname Nachname


----------------schnapp--------------------

Copy-paste, ausfuellen, und per Post an:

Redaktion netzwelt
z.H. Herrn Alex Leinhos = persoenlich =
Stichwort: EV
Poststraße 24
53111 Bonn

Alles klar? :-)


Misc, am 04.01.2006 02:30

Solche Verfügungen stellen ein legitimes Mittel da, Behauptungen (d.h. keine bisher eindeutig bewiesenen Fakten) bis zur Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit/Richtigkeit zu unterbinden. Ein Level weiter wäre dann (falls vom Kläger gewünscht) die (bzw. der Antrag auf eine) Gegendarstellung, deren Sinn und Zweck es ist, dem Betroffenen das gleiche Mittel und die selbe Wirksamkeit "zum Zurückschießen" zu geben, ob die Berichterstattung nun wahr war oder nicht. Das funktioniert aber nur, solange der Einwand nicht offensichtlich unwahr ist. (Bzw., wenn die Behauptung egal welcher Seite offensichtlich unwahr ist -> drastische Verkürzung des Gerichtsweges)

Dass das Ganze viel zu oft (wie auch in diesem Fall) missbraucht/übertrieben wird, ist wohl überflüssig zu erwähnen.

Mehr Details: http://www.medien-anwalt.de/home.htm?de/navGegendarstelleung.htm~Standard

Hingegen bzgl. des Themas völlig belanglos: http://uncyclopedia.org/wiki/Linux (Achtung Selbstlob: So einiges stammt von mir)


Jan, am 04.01.2006 02:42

Ich würde euch auch liebend gern unterstützen falls ihr Hilfe braucht. Unser Rechtsstaat hebelt sich anscheinend langsam aber sicher selbst aus mit solchem Blödsinn. :(


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