Abmahn-Wahnsinn: Sozialgericht Bremen vs. Shopblogger
Logische Konsequenz: Begriff entfernen
Die Zuordnung von Treffern in Google entsteht durch verschiedene Kriterien, deren genauen Inhalt Google nicht offen legt. Wichtig ist allerdings, dass der Page-Rank definitiv mit der Verlinkung einer Website zu tun hat. Je öfter eine Seite verlinkt ist, desto höher die Chance, in den ersten Suchergebnissen aufzutauchen. Dummerweise hat ein Website-Betreiber kaum Einfluss darauf, wer einen Link zu seiner Seite setzt, entsprechend gering ist die Chance, zu kontrollieren, wo seine Seite in Google gelistet wird. Mit anderen Worten: Der Shopblogger hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und wäre seine Website erst auf der zweiten Google-Trefferseite erschienen, hätte ihn auch das Sozialgericht in Frieden gelassen.
Doch genug des Konjunktivs. Die einzige logische Konsequenz für Björn Harste war die Umbenennung seines Blog-Eintrages, um den angedrohten "rechtlichen Schritten" des Sozialgerichts aus dem Weg zu gehen. Zudem verzichtet er darauf, das Sozialgericht Bremen auszuschreiben, um weiteren Ärger mit erbsenzählerischen und unwissenden Bürokraten aus dem Weg zu gehen. Denn ein Rechtsstreit ist, selbst wenn er im Fall des Shopbloggers doch recht einfach zu gewinnen wäre, immer mit viel Zeit und Geld verbunden. So ist ein Ausweichen auf eine andere Schreibweise die wohl geschickteste Lösung, den Abmahnern ihr Recht zu gewähren, ohne dabei die eigene Meinungsfreiheit einschränken zu lassen.
Der Fall Shopblogger.de ist ein hervorragendes Beispiel für den im Internet massiv zunehmenden Abmahn-Wahn, der hin und wieder sogar massiv die Meinungsfreiheit einschränkt. So schlagen auch in der netzwelt-Redaktion immer wieder Schreiben mehr oder weniger namhafter Rechtanwälte auf, die in meist nicht all zu freundlichen Tonfall die Änderung der ein oder anderen Formulierung wünschen. Die Anwälte werden meist von winzigen Firmen beauftragt, die weniger Wert auf die Namensrechte legen, als auf die kostenlose Werbung bei Nennung in den abgemahnten Medien hoffen.
Kalkuliertes Pushing und absichtliche Provokation
Allerdings handelt es sich dabei um kalkuliertes Pushing - die Abmahnung des Sozialgerichts hingegen ist offenbar auf dem Mist eines übereifrigen Sachbearbeiters gewachsen. Der scheint sich kaum darüber bewusst zu sein, wie seine Vorgehensweise das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt. Sollte bald die Nennung eines jeden Namens im Web, egal ob Behörde, Firma oder Privatperson, eine Abmahnung wegen Namensanmaßung nach sich ziehen, ist es vorbei mit der freien Meinungsäußerung.
Dieser Artikel sähe in einem solchen Fall übrigens anders aus, er begänne mit folgenden Zeilen: "Ein Gericht hat eine Website abgemahnt, weil dort der Name des Gerichts verwendet wurde." Punkt. Der Artikel wäre zu Ende und der Informationsgehalt gleich null. Die netzwelt-Redaktion freut sich schon jetzt auf das Mahnschreiben des Sozialgerichts Bremen wegen "Namensanmaßung" - oft genug genannt wird das Sozialgericht Bremen ja in diesem Artikel, um unter den ersten zehn Google-Treffern zu landen. Aber wahrscheinlich will das Sozialgericht Bremen hier überhaupt nichts unternehmen...
