Digitale Alben und Geld als Entschädigung
Sony XCP: Einigung im Kopierschutzstreit
Kopierschutz
Im Streit um Rootkit-Software im Sony-Kopierschutz XCP ist es letzte Woche zu einer Einigung zwischen dem Major-Label und Verbraucherschützern gekommen. Demnach können Kunden des Medienkonzerns die CDs mit Rootkit zurückgeben und sich im Gegenzug drei Alben aus einer 200 Titel umfassenden Liste kostenlos herunterladen. Vom XCP-Kopierschutz sind 2,1 Millionen Kunden betroffen. Wer keine drei Alben nach seinen Geschmack findet, kann alternativ das gekaufte Album digital und ohne Kopierschutz aus dem Internet herunterladen und sich 7,50 US-Dollar in bar auszahlen lassen.
Ein Software-Entwickler aus den USA hatte Ende Oktober nicht schlecht gestaunt, als sein neues Anti-Viren-Programm Sonys Audio-CD-Kopierschutz XCP als Rootkit enttarnte. Rootkits werden vor allem von Hackern dazu genutzt, schädliche Dateien möglichst lange auf einem infizierten PC zu verstecken. Das Sony-Rootkit installiert sich beim Einlegen der Audio-CD automatisch auf dem Rechner und überwacht alle laufenden Prozesse und Programme. So soll ein Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik verhindert werden.
Unschöner Nebeneffekt: Die Software öffnet Tür und Tor für schädliche Viren und Trojaner. Zudem verbraucht sie noch massig Rechenleistung. Nachdem die Arbeitsweise von Sonys XCP-Kopierschutz bekannt wurde, gab es nicht nur Protest in den Medien und von einigen Verbraucherschützern. Auch der US-Bundesstaat Texas hatte kein Verständnis für den Einsatz einer solchen Software und verklagte Sony auf 100.000 Dollar Schadensersatz pro in Texas verkaufter XCP-CD.
XCP-Einigung: Kein Kopierschutz mehr auf Sony-CDs?
Sony hat wegen des öffentlichen Drucks schließlich die Produktion der entsprechenden CDs gestoppt und stellte eine Entferungssoftware für das XCP-Rootkit auf seiner Homepage zur Verfügung. Ein ähnliches Tool, das Sie bei uns im Software-Archiv herunterladen können, bietet auch der Ad-Aware-Hersteller Lavasoft an.
Auch wenn die genauen Details der außergerichtlichen Einigung zwischen den Verbraucherschützern der EFF (Electronic Frontier Foundation) und Sony noch nicht bekannt sind, deutet die Presseerklärung der EFF auf einen Verzicht des Mediamax-Kopierschutzes von Sunncomm hin. Das vermutet Janko Röttgers in seinem Blog "Mix, Burn & Rip".
MP3s ohne Kopierschutz
Dass Sony für die Downloads aufs MP3-Format setzt, ist gleich mehrfach bemerkenswert. Eines der Hauptmotive für den Einsatz von CD-Kopierschutzverfahren ist die Angst, Nutzer könnten eine CD in MP3s umwandeln und über P2P-Netze verbreiten. Bisher haben die großen Plattenfirmen auch im Online-Musikhandel um MP3s meist einen weiten Bogen gemacht. Mit dieser Umtauschaktion stellt ein Major-Label erstmals komplette Alben neuer Veröffentlichungen im MP3-Format.
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ich hoffe, damit ist die sache noch nicht gegessen. wenn sony nur mit einem blauen auge davon kommt, signalisiert das, dass man so weiter machen kann. man darf sich nur nicht erwischen lassen. und das darf nicht sein! es muss so doll weh tun, dass sich der konzern aus rein finanziellen gründet entscheiden muss, dem datenschutz und sicherheit vor eigene urheberrechtliche interessen zu stellen.
Da geb ich dir Recht.
Auffällig und bemerkenswert ist aber die große Diskrepanz zwischen den 7,50$, die die Verbraucherschützer ausgehandelt haben und den 100.000$, die Texas pro verkaufter XCP-CD einklagen will.
Die 7,50$ sind keinesfalls ausreichend, gemessen an dem Ärger und dem Aufwand, den ein verseuchtes Betriebssystem verursacht.
Von mir aus könnte Sony BMG komplett vom Markt verschwinden, ich würde ihnen keine Träne nachweinen - ganz im Gegenteil.
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