Polizei will Maut-System zur Verbrecherjagd nutzen

Videoüberwachung und mautfaule Straftäter

Angenommen, ein Fahrzeug ist in eine Straftat verwickelt, zum Beispiel als Fluchtwagen bei einem Bankraub. Die Polizei könnte dank der Mautbrücken problemlos verfolgen, wo sich der Wagen gerade aufhält, sofern er sich auf der Autobahn befindet. Auf diese Weise ließen sich rechtzeitig Straßensperren oder andere polizeiliche Maßnahmen einleiten, um die Verbrecher auf der Stelle zu fangen. Dieser Verwendungszweck wäre sicherlich ein Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung, auch wenn die Ganoven vermutlich schnell die gleiche Taktik wie mautfaule LKW-Fahrer anwenden und auf die mautfreien Landstraßen ausweichen.

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Doch die Überwachung hat natürlich auch ihre schlechten Seiten. So ist dem Autobahn-Benutzer zu keinem Zeitpunkt klar, wer gerade seine Daten sammelt und ob er verfolgt wird. Temposünder könnten genauso gestellt werden wie es kein Problem wäre, Bewegungsprofile zu erstellen. Außerdem lässt sich problemlos feststellen, wer den Wagen fährt und wer der Beifahrer ist. So könnten Fahndungsfotos direkt mit den Fahrzeug-Fotos abgeglichen werden - ein Traum für Terror-Fahnder.

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Verantwortlich für die Pläne zeichnet sich der neue Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der offensichtlich in die Fußstapfen seines Vorgängers Otto Schily rollen möchte. Auslöser sei angeblich ein Fall, in dem ein LKW-Fahrer jemanden überfahren und getötet hatte, um danach Unfallflucht zu begehen. Dank der Mautstelle konnte der LKW-Fahrer gefasst werden, er hatte sein Mautgerät nicht eingeschaltet, was das Mautsystem mit dem Start einer Video-Überwachung beantwortet.

Leider dürfte der Traum der Ermittler, das Mautsystem für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ein Traum bleiben. Rechtzeitig vor dem ersten Einschalten der Mautstellen hatten Datenschützer dafür gesorgt, dass ein Gesetz die Übermittlung, Nutzung und Beschlagnahme der erhobenen Daten mit anderen Zielen als der Mauterhebung verbietet. Dummerweise lassen sich Gesetze problemlos ändern, es muss nur eine Mehrheit im parlamentarischen System geben, die für diese Gesetzesänderungen stimmt.

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