Hochbiet-Anbieter mit kaum kalkulierbaren Risiken
XXLSell.com: Gefährlicher Ebay-Pusher
3, 2, 1... meins. Die Werbespots des Online-Auktionshauses Ebay zeigt fiebernde Bieter, Studenten, Rentner, Familienväter, die mit verkrampften Gesichtern vor ihren iMacs sitzen, um danach in völlig überzogenen Jubel auszubrechen. Ein guter Preis für den Käufer, Pech für den Verkäufer. Wer als Verkäufer einen guten Preis erzielen möchte, greift zu XXLSell.com.
Inhaltsverzeichnis
- 1Die goldenen Zeiten sind vorbei
- 2Wir bieten Sie hoch!
- 3Wunschpreis = Traumpreis
- 4Keine Sicherheit vorhanden
- 5XXLSell kann kaum haftbar gemacht werden
- 6Störfaktor statt Verkaufshilfe
- 7Fazit: Finger weg!
Die goldenen Zeiten sind vorbei
Die goldenen Zeiten von Ebay sind vorbei. Früher konnten für Schrott Traumpreise erzielt werden, während gute Produkte oft weit unter Ladenpreis über den Tisch gingen. Inzwischen hat sich dieses System eingependelt, die Bieter agieren vernünftiger, die Verkäufer stellen professioneller ein. Eine Grundregel aus den Urzeiten von Ebay sind jedoch geblieben: Wann immer man selbst kauft, wird man kaum ein Schnäppchen machen. Und wenn man selbst etwas los werden möchte, werden oft Preise erzielt, die dem angebotenen Produkt in keinster Weise würdig sind, auch dank des breiten und von Ebay eigentlich untersagten Einsatzes sogenannter "Sniper", kleiner Programme und Dienste, die das Höchstgebot erst kurz vor Auktionsende eingeben.
XXLSell.com ist die Verkäufer-Antwort auf diese Sniper, eine Bietgemeinschaft, die dafür sorgen soll, dass die erwünschten Preise tatsächlich auch erzielt werden. Das Prinzip ist einfach: Der Dienst vermittelt zufällig einen anderen Ebay-Nutzer, der das erwünschte Höchstgebot setzt. Grundsätzlich eine gute Idee, jedoch genau wie die Sniper in keinster Weise konform mit Ebays AGB. Dort heißt es nämlich klipp und klar: "Es ist bei Ebay verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen." Eindeutiger kann man es wohl kaum ausdrücken.
Wir bieten Sie hoch!
Doch was genau ist XXLSell.com? "XXLSell ist das Vitamin C für Verkäufer auf Ebay", heißt es auf der Website. Die Stärkung des Verkäufer-Immunsystems gegen die breite Nutzung von Sniperprogrammen. Verkäufer sind in dieser Hinsicht, da hat XXLSell recht, im Nachteil: Während Ebay dank eines Urteils des Berliner Landgerichts schon seit Jahren nicht mehr gegen die Sniper vorgehen darf und deshalb auch die Klausel über "die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse" ersatzlos aus der AGB gestrichen hat, ist das "Hochbieten" oder "Shill Bidding" von Ebay nach wie vor verboten.
XXLSell schert sich nicht um diese Beschränkung. Das System, das der in der Dominikanischen Republik eingetragene Dienst anbietet, ist so einfach wie effizient: Kunden können mit XXLSell bei Ebay den gewünschten Verkaufspreis für ihre Artikel erzielen, ohne zittern zu müssen, dass irgendwo ein Sniper auf seine Chance wartet. Umsonst ist das jedoch nicht. Wer XXLSell preisgünstig nutzen möchte, muss dem Anbieter seinen Ebay-Account zu Biet-Zwecken zur Verfügung stellen. Trotzdem kostet der Dienst zwei Prozent des Wunschpreises. Bei einem Artikelgebot von 100 Euro wären das 2 Euro an Gebühren. Wem es zu riskant ist, dem Anbieter den eigenen Ebay-Account zur Verfügung zu stellen, kann zum Premium-Account greifen. Für vier Prozent des Wunschpreises wird der Account nicht zum Bieten benutzt.
Wunschpreis = Traumpreis
Der Biet-Vorgang von XXLSell ist so einfach wie effizient: Aus der Kunden-Datenbank wird einer der Normal-Accounts ausgewählt, der dann automatisiert auf den Artikel eines anderen Kunden bietet, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Allerdings kann dieser hohe Preis nicht garantiert werden, schließlich muss der Biet-Dienst überboten werden, um einen realen Kauf zustande zu bringen. Wählt der XXLSell-Nutzer beispielsweise als Wunschpreis 50 Euro aus, bietet das System bis 49,50 Euro mit. Der nächste Bieter wird in jedem Fall 50 Euro oder mehr zahlen müssen.

Zitat: Von wen wird Netzwelt.de eigentlich betrieben , für mich sieht das nach Panikmache aus. Nix Panikmache, sondern Warnung. Zumal die "Panikmache" in diesem Fall auch...
eben das wollte ich auch sagen ... wenn man nachweisen kann das das ein Scheingeschäft war kann man Käufer nicht zum Kauf zwingen. Dazu reicht meiner Meinung nach ein schriftliches Dokument vom XXL Service. ...
Zitat: §117 BGB, [Scheingeschäft] (1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.
§117 BGB, [Scheingeschäft] (1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. Und nichts anderes macht auch xxlsell....
Zitat: Nicht ganz so einfach, man muss immer noch das 'fake' Gebot überbieten, und wenn man Schrott verkauft, dann ist es Schrott und keiner bietet einen hohen Preis, so toll ist das Programm...