Filter oder Abschalten

Filesharing: Richter stellt Kazaa Ultimatum

Ein Gericht in Sydney hat dem Kazaa-Betreiber Sharman Networks zehn Tage zum Einrichten von Filtern gegeben. Wenn die Tauschbörse bis zum 5. Dezember nichts gegen den Austausch urheberrechtlich geschützter Materialien tut, droht ihr die Zwangs-Schließung.

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Sharman wurde vom Gericht dazu verpflichtet, alle neuen Versionen seiner Kazaa-Software mit einem Filter auszustatten. Der Filter soll 3000 Stichworte umfassen, die von der Musikindustrie festgelegt werden. Sharman wurde zudem dazu verdonnert, den Filter alle vierzehn Tage zu aktualisieren, um Neuveröffentlichungen zu berücksichtigen.

Die Effektivität dieser Maßnahme dürfte jedoch fraglich sein. Napster bemühte sich im Frühjahr 2001 ebenfalls um das Ausfiltern urheberrechtlich geschützter Inhalte anhand einfacher Stichwort-Listen. Die Nutzer der Tauschbörse reagierten darauf, indem sie simple Anagramme der Musiker-und Songnamen entwickelten. So wurde aus Metallica kurzerhand Etallicam - und die entsprechenden Titel waren weiterhin verfügbar.

Auch die Beschränkung auf zukünftige Versionen der Software dürfte dafür sorgen, dass Kazaa-Nutzer noch eine ganze Weile auf aktuelle Pop-Hits zugreifen können. Kazaa wurde nach Angaben von Sharman Networks rund 390 Millionen Mal aus dem Netz geladen. Keiner dieser Downloads enthielt die jetzt angeordneten Filter.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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