Probino: Vom Rechnungs-Bazillus in deutschen Briefkästen
Probino: Vom Rechnungs-Bazillus in deutschen Briefkästen
Können all diese Verbraucher lügen?
Was kann eine Rechnung für nie bestellte Leistungen anderes sein als rechtsunwirksam? - Dass viele dieser Leistungen tatsächlich nie geordert wurden, legt die große Anzahl von Betroffenen im deutschsprachigen Raum nahe, die sich allesamt gleich einlassen. Für sie ist die Proinkasso-Antwort die verbale Ohrfeige par Excellence: Werden sie mit dem lapidaren "das hören wir täglich" nicht indirekt der Lüge bezichtigt?
Staatsanwaltschaft Wiesbaden: Ermittlungen wegen Betruges
Alles ein großes Missverständnis oder doch hundsgemeiner Betrug? - Das prüft zumindest jetzt die zuständige Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Pressesprecher Oberstaatsanwalt Schulte dazu: "Gegen zwei verantwortliche Personen eines Hochheimer Unternehmens ermitteln wir in diesem Fall derzeit wegen des Verdachts des Betruges.
Die mutmaßlich Tatverdächtigen leisten inzwischen polizeilichen Ladungen nicht mehr Folge. Auch über ihren Anwalt fand bisher keine Einlassung statt. Betroffene, die von dieser Firma ungerechtfertigt Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten haben, können sich unter dem Aktenzeichen 3350 Js 26286/05 bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden melden."
Ungerechtfertigte Rechnungen: Das rät der Experte
Bei Vorliegen solcher Rechnungen sofort Anzeige zu erstatten, rät auch Internet-Rechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain: "Ist die Leistung nicht beauftragt worden, kann daran auch die schönste Rechnung nichts ändern. Zur Sicherheit rate ich Personen, die eine solche Rechnung erhalten, dem Absender per Postweg ein Schreiben zu schicken und kurz klar zu machen, dass man das Produkt auf der Rechnung nie geordert hat. Obendrein empfiehlt sich eine Strafanzeige.
Auf weiteres würde ich nicht reagieren. Erst beim Eintreffen eines Inkasso-Schreibens würde ich, wenn rechtsschutzversichert, einen Anwalt aufsuchen. Und selbst wenn nicht: Vor Gericht können Personendaten wie Name und Adresse höchstens als Indiz, nicht jedoch als Beweis für einen Vertragsschluss gelten. Und die Beweispflicht hat hier immer noch der Forderungssteller. Und dem wird es sicherlich schwer fallen, einen nicht vorhandenen Vertragsschluss zu beweisen."
Brian C.: Stellungnahme versprochen
Klar ist: Die newadmedia wird auch Kunden haben, die wissentlich und willentlich den probino-Probendienst in Anspruch genommen haben. Auf der Hand liegt aber auch: Hunderte von Betroffenen können wohl kaum allesamt die Unwahrheit sagen. Allein in der netzwelt-Datenbank haben sich binnen fünf Tagen über 70 Personen als von adnewmedia "ungerecht abgerechnet" eingetragen; wohl nur die Spitze des Eisberges. - Eine Erklärung, warum er Internet-Deutschland zurzeit mit dubiosen Rechnungen überzieht und woher er die ganzen Personendaten nimmt, wollte uns Brian C. am Telefon nicht geben. Eine schriftliche Stellungnahme steht noch aus. Wir sind gespannt, was der junge Hochheimer dazu zu sagen hat
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