Das Bundeskriminalamt warnt vor verseuchten E-Mails

Sicherheit: HandgranatenHarald und BKA verschicken keine Virenpost

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar. Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet. Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt."

Schwitzige Hände? Eine E-Mail mit diesem Text dürfte gestern abend oder heute morgen in so manchem Postfach gelandet sein. Absender ist angeblich das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden. Der eigentliche Absender der Mails hat natürlich anderes im Sinn. Er benutzt den Angst einflößenden Absendernamen, inklusive Telefonnummer und vollständiger Adresse, um zum Öffnen der verseuchten Anhänge zu animieren. Bei der angegebenen Telefonnummer handelt es sich übrigens praktischerweise direkt um die des Pressedienstes der Behörde.

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Sehr gefährlich, nicht öffnen

Die Beamten des BKA teilen mit, dass das Öffnen der Anhänge sehr gefährlich ist. Möglicherweise handele es sich bei den ZIP-Dateien um Computer-Viren vom Typ W32.SoberX. Wer den Anhang öffnet, macht sich bei seinen Freunden äußerst beliebt. Die aggressiven Viren versenden sich nämlich selbstständig an alle Einträge im Adressbuch. Die Behörde empfiehlt daher die E-Mails sofort zu löschen und einen aktuellen Virenscanner laufen zu lassen.

"Bei uns wurde ein neues Benutzerkonto mit dem Namen 'HandgranatenHarald' beantragt. Um das Konto einzurichten, benoetigen wir eine Bestaetigung, dass die bei der Anmeldung angegebene e-Mail-Adresse stimmt. Bitte senden Sie zur Bestaetigung den ausgefuellten Anhang an uns zurueck. Wir richten Ihr Benutzerkonto gleich nach Einlangen der Bestaetigung ein und verstaendigen Sie dann per e-Mail, sobald Sie Ihr Konto benutzen koennen."

Auch diese E-Mail, angeblich vom Online-Auktionshaus eBay, richtet unter Umständen erheblichen Schaden an. Denn auch hier kann davon ausgegangen werden, dass der Inhalt im Anhang virentechnisch kein Kind von Traurigkeit ist, und es versteht sich von selbst, dass man die Bestätigung besser nicht "einlangen" sollte, was immer dies auch sein möge.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir folgende redaktionelle Übersichten erstellt: Virenschutz und Browser & Mailer.

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