Werden Singlebörsen-Nutzer abgezockt?

Match.com: Lockvögel in der Single-Börse

Online-Singlebörsen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Anders als in der Wochenendausgabe der Lokalzeitung finden sich dort Hundertschaften von Flirtwilligen, obendrein reich bebildert. Viele, meist männliche Nutzer zahlen gerne die zum Teil hohen Gebühren für die Mitgliedschaft. Entsprechend unangenehm ist es, wenn man feststellt, dass das lecker Hasi, mit dem man seit Tagen chattet, nicht mehr als ein Lockvogel ist.

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Das jedenfalls vermutet ein amerikanischer Nutzer der Singlebörse Match.com und hat die Online-Singlebörse verklagt. Sein Vorwurf: Der Anbieter würde Lockvögel beschäftigen, die User anmailen, um sie zur Verlängerung des rund 30 Dollar teuren Monatsabos zu animieren. Die Verantwortlichen weisen die Vorwürfe als unbegründet zurück, Match.com werde sich massiv wehren, um seinen Ruf zu verteidigen.

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Gelockt und abgezockt

Der Vorwurf des Match-Nutzers: Die Lockvögel erhielten Zugang zu den Mails und den persönlichen Daten der Singlebörsen-Nutzer, um deren Wesenseigenschaften zu studieren. Danach werde der Anwender, meist kurz vor Ablauf seines Monatsabos, angeschrieben, und zwar mit Mails, die Wesensverwandtschaft vortäuschen sollen. Dadurch soll der Anwender animiert werden, weiterhin Mitglied der Partnerbörse zu bleiben und brav seine 30 Euro zu entrichten.

Die Klage ist laut Kläger Matthew Evans nicht ganz unbegründet. Er habe Beweise für die üblen Machenschaften der Singlebörsen-Betreiber: Nach einigen Treffen mit einer jungen Dame, die er auf Match.com kennengelernt hatte, gestand sie ihm, ein Lockvogel zu sein. Die Firma bezahle sie für die Treffen und die Mails. Derartige Lockvögel treffen sich laut Evans am Fließband mit Herren aus dem Netz, rund 100 Treffen pro Monat seien durchaus pro Lockvogel drin. Natürlich ohne die Chance auf das, was in den Partnerbörsen eigentlich gesucht wird, nämlich die optimale Partnerschaft.

Klage vermutlich erfolglos

Inwieweit Evans den Angaben der jungen Frau allerdings glauben kann, ist fraglich. Immerhin gibt es gerade bei Treffen mit Singlebörsen-Bekanntschaften gerne mal Probleme, die man nicht so ansprechen möchte. Möglicherweise handelte es sich bei der Lockvogel-Geschichte um nichts als eine ganz besonders kreative Ausrede einer jungen Dame, die ihren Verehrer los werden wollte. Insofern könnte es also durchaus möglich sein, dass Evans sich mit seiner Klage in die Nesseln setzt.

Evans wäre nicht der erste Partnerbörsen-Nutzer, der auf mangelnden Erfolg mit einer Klage gegen den Anbieter reagiert. Oft genug herrscht in den Singlebörsen Männerüberschuss, viele davon seit Jahren auf der Suche - das Ausschluss-Kriterium für viele Frauen. Die Frauen hingegen nutzen die meist kostenlosen Accounts oft, um ihren "Marktwert" zu testen, ohne echtes Interesse, was hin und wieder zu Missverständnissen führt. Enttäuschte Männer wissen sich oft nicht anders zu helfen, als dem Anbieter eine Klage an den Hals zu heften - meist erfolglos, haben sich die Partnerbörsen doch normalerweise per AGB gegen solche Frust-Kläger abgesichert.

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