JPEG in Gefahr

JPEG-Patentstreit: Bleibt alles anders?

Es ist so einfach, schnelles Geld zu machen. Man entwickle ein innovatives Dateiformat, gebe dieses freizügig heraus, warte darauf, dass es sich durchsetzt und beginne dann, die Nutzer des Formats abzumahnen. So geschehen bei den Bildformaten JPEG und GIF. Während letzteres sich jedoch zusehends verabschiedet, möchten die Freunde des JPEG-Formats sich nicht kampflos ergeben.

Ein Patent ist ursprünglich dazu gedacht, einem Erfinder die Ausschlachtung seiner Erfindung zu ermöglichen, ohne dass diese direkt und straffrei von Mitbewerbern kopiert werden kann. Allerdings werden Patente auch gerne missbraucht, um schnelles Geld zu verdienen. Besonders dann, wenn Firmen, die ihre Patente auf bestimmte Dinge der Menschheit recht frei zur Verfügung gestellt haben, plötzlich von anderen Unternehmen aufgekauft werden. Dann pocht der neue Besitzer auf einmal auf seine Rechte als Patenteigner und mahnt gnadenlos ab.

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Öffentliche Patente und das Kreuz mit den Bildformaten

Natürlich gibt es Dinge, die sich nicht patentieren lassen, das Rad oder Feuer zum Beispiel, es handelt sich um allgemeines Kulturgut. Allerdings gibt es Versuche, auch diese Dinge patentieren zu lassen, Beispiel Musikindustrie und ihre zahlreichen Versuche, sich der Musik und Sprache zu bemächtigen. Andere Dinge hingegen sind patentrechtlich geschützt, wurden aber vom Rechteeigner freizügig an die Öffentlichkeit weitergegeben. Die Grafikformate GIF und JPEG sind solche Patente. Bei JPEG wechselte der Besitzer, bei GIF bemerkte jemand, dass er das eigentliche Patent besaß. Das Resultat sind Abmahnungen.

Im Fall von GIF entdeckte das Unternehmen Unisys, dass es im Besitz eines Patents war, das dem GIF-Format zugrunde lag. Die Firma begriff den Wert dieser Tatsache, war doch jede einzelne GIF-Grafik im Web eine Patentverletzung. Das Unternehmen begann, Websites und Hersteller von Grafikprogrammen zu verklagen. Glücklicherweise lief das ursprüngliche Patent in den vergangenen Jahren in den meisten Staaten aus und darf wieder genutzt werden.

Abmahnungen von Rechteinhabern

Anders sieht es mit dem JPEG-Format aus. Das weit verbreitete Grafikformat wurde in den Achtzigern von vorneherein als frei nutzbares Format von einer Expertengruppe der International Telecommunication Union entwickelt. Forgent Networks kaufte 1997 das Unternehmen Compression Labs und fand dort ein Patent, das genau die Algorithmen des freien JPEG-Formats beinhaltete. Das Patent war offensichtlich älter als das JPEG-Format, wordurch sich für Forgent Networks ein riesiger Abmahn-Markt erschloss. Das Unternehmen begann, aggressiv Lizenzgebühren einzufordern.

Nun hat sich die amerikanische Organisation für öffentliche Patente, kurz PUBPAT zu dem Thema geäußert: Die aggressive Lizenzpolitik von Forgent sei nicht haltbar, die im Patent genannten Routinen seien bereits vor der Einreichung des Compression-Labs-Patents bekannt und öffentlich zugänglich gewesen. Das Forgent-Patent wäre also nichtig, JPEG bliebe weiterhin ein frei zugängliches Format. Für den Endnutzer ist der Streit allerdings kaum von Relevanz. Anders als beim GIF-Format, wo schon ein winziges Bildchen für eine Abmahnung von Privatpersonen reichen konnte, wird der JPEG-Patent-Streit auf Unternehmens-Ebene ausgefochten. Lizenzgebühren werden von den Herstellern erhoben - oder eben nicht.

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Beiträgeinsgesamt 4 Beiträge

Zitat: mId pro KPat (milli-Ideen pro Kilo-Patente). Das große Problem bei Software ist, dass sie gleich zwei Bereiche berührt. Zum einen ist es geistiges Eigentum, wie ein Roman,...

Stimmt, danke! Habe ihn vervollständigt.

Traurig, daß so ein paar einfache Algorithmen, die jeder gute Programmierer entwickeln kann, überhaupt patentiert werden. Wieviele wirklich gute Ideen stecken denn noch hinter den Patenten. Kann man das messen? Wenn...

Der letzte Satz ist unvollständig

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