Netzwelt klärt auf: Für welche Computer sammelt die GEZ Rundfunkgebühren ein

GEZ für Computer: Wer wann was zahlen muss

Wenn es an der Tür klingelt und der GEZ-Mitarbeiter seinen Ausweis zückt, fragten die Gebührenfahnder bislang in der Regel nach Fernsehern und Radios. Inzwischen stehen auch Computer auf der Fahndungsliste. Netzwelt sagt für welche Computer schon jetzt die Rundfunkgebühr fällig wird und was sich ab 2007 ändert, wenn auch Rechner mit Internetanschluss gebührenpflichtig werden.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Computer mit TV-Karte gelten als Empfangsgerät
  2. 2Unternehmen müssen auch für ihre Rechner zahlen
  3. 3Was ist besonderer technischer Aufwand?
  4. 4Beispiel DVB-T: Auslegung der GEZ nicht gerade kundenfreundlich
  5. 5So oder so: Gebühren für Internetrechner kommen
  6. 6Ab 2007: Vorerst nur Radiogebühr für Internetrechner?

Grundsätzlich gilt laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): Wer bereits einen Fernseher angemeldet hat, muss für seinen Computer keine zusätzlichen Gebühren zahlen - der Rechner gilt dann als gebührenbefreites Zweitgerät.

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Computer mit TV-Karte gelten als Empfangsgerät

Computerbesitzer, die keine Rundfunkgeräte zu Hause haben, müssen nach derzeit geltendem Recht dann GEZ-Gebühren bezahlen, wenn sie zum Beispiel eine TV-Karte in ihrem Rechner eingebaut haben. "Wenn ein Bauteil im Computer den Empfang von Fernseh- oder Radiosignalen ermöglicht, gilt der Rechner als Empfangsgerät", sagt Tassilo Forchheimer von der ARD-Pressestelle."

Fällig werden dann diesselben Gebühren, die auch Besitzer von konventionellen Geräten zahlen müssen: Für Fernseher und Radio liegt der Gebührensatz derzeit bei 17,03 im Monat. Wer nur Radio empfängt, muss 5,52 Euro zahlen.

Etwas komplizierter wird die Lage ab dem Jahr 2007, wenn auch Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig werden. Dann sollen die GEZ auch diejenigen zur Kasse bitten, die zu Hause keinen Fernseher dafür aber einen Rechner mit DSL-Anschluss oder Modem haben.

Unternehmen müssen auch für ihre Rechner zahlen

Die neue Regelung trifft nicht nur so manchen Fernsehmuffel mit PC, sondern auch viele Unternehmen. Schließlich steht inzwischen in so gut wie jedem Büro ein Computer mit Internetanschluss. Allerdings müssen Gewerbetreibende nur für einen Computer pro Standort bezahlen. Besonders hart trifft die neue Regelung Freiberufler, die zu Hause arbeiten: Sie müssen dann nämlich sowohl für ihren privat genutzten Fernseher als auch für ihren geschäftlich genutzten Computer Rundfunkgebühren entrichten.

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