Songs für 14 US-Cent beim russischen Dienst
LegalSounds: Jetzt kommt das nächste AllofMP3
Der russische Musikdienst AllofMP3 ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge und darf von deutschen Internet-Nutzern nicht zum Einkaufen besucht werden. Mit LegalSounds startet nun ein weiteres Angebot aus Russlands Hauptstadt einen Downloaddienst. Alben können dort für 1,50 US-Dollar, einzelne Songs für 14 US-Cent gekauft werden. Ärger mit der Musikindustrie ist also vorprogrammiert.

"Downloading music as easy as it should be" heißt es vielversprechend auf der Webseite des Musikdienstes. Zu den angebotenen MP3-Dateien gelangt man tatsächlich nach nur vier Schritten: Registrieren, Download-Manager installieren, Konto aufladen, Musik kaufen - fertig! Dazu gibt es jeden Tag einen Song geschenkt - das macht in der Form nur der amerikanische Indie-Dienst eMusic. Das alles wäre nicht so revolutionär, wenn der Preis nicht so absolut günstig wäre.
Beatles-Alben ab 1,54 US-Dollar
Genau der dürfte der Musikindustrie auch wieder Sorgen bereiten. Ähnlich wie AllofMP3 beruft sich der neue Musikdienst auf eine Lizenz des russischen Verwertungsgesellschaft "Russische Multimedia und Internet Gesellschaft". Die erlaubt es dem Dienst Musik im MP3-Format an russische Internetnutzer zu vertreiben. Dennoch bieten beide russischen Dienste ihre Musik auch für europäische und amerikanische Kunden an.
Auf der Webseite von LegalSounds finden sich nicht nur MTV und europäische Charts sondern auch die Top-Listen aus Amerika, Deutschland und England. Zudem ist das Angebot nicht nur in russischer Sprache sondern in erster Linie in englischer verfasst. Preise werden in US-Dollar genannt. Russische Künstler finden sich in den Top-Listen keine. Bezahlt wird per Kreditkarte. Es ist klar, wen LegalSounds als Kunden ansprechen will - die westliche und geldbringende Kundschaft. Die müssen in ihren Heimatländern nämlich meist das siebenfache oder noch mehr bezahlen. Bei LegalSounds gibt es für einen Bruchteil des Preises MP3s ohne Kopierschutz in einer guten Qualität (meist 160 oder 192 kBps).
Demnächst Ärger mit der Musikindustrie?
Legal ist LegalSounds trotz seines Namens nicht. Zumindest nicht für deutsche Internet-Nutzer. Besonders brisant ist auch, dass der Dienst Songs der "Beatles" auf seiner Webseite anbietet. Für den normalen Kunden klingt das wie ein Muss für einen Onlinedienst. Tatsächlich hat aber derzeit kein einziger Musikdienst Songs der Pilzköpfe im Sortiment. Die weigern sich nämlich nach wie vor entsprechende Lizenzen zu erteilen.
Probleme mit den Anwälten von IFPI und RIAA sind vorprogrammiert. Da hilft auch nur wenig, dass sich LegalSounds als Alternative zu Filesharing-Diensten sieht und sich vermeintlich auf die Seite der Rechteinhaber stellt. "Das Ende der P2P-Netze ist nahe!", wirbt der Dienst in einer Pressemitteilung. Allerdings dürfte es wohl eher eine Frage der Zeit sein, bis das Ende der russischen Musikdienste nahe ist. Bisher scheitert die Musikindustrie noch an den alten Urheberrechtsgesetzen in Russland.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 19 Beiträge
Ich habe den Dienst gefunden werde ich den Dienst aber nicht nutzen. Es las sich bei mir übrigens wie Lizenzfreie Musik, erst nach der Anmeldung habe ich gesehen das dem nicht so gewesen ist. Gern...
Was heisst denn hier Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, also langsam platzt mir der Kragen. Leute jetzt bleibt mal auf dem Teppich, dann müßte ich ja alles, aber wirklich alles was heute preiswert...
deine argumentation ist schon richtig. tatsächlich wird diese "unwissenheit schützt vor strafe" auch im urheberrecht genannt, nämlich in der passage "...aus offensichtlich rechtwidrigen quellen..." was letztlich...
... ich bin noch auf etwas interessantes gestoßen, was meine These verstärkt: http://www.rechtslexikon-online.de/Gutglaeubiger_Erwerb.html Als AllofMP3 Benutzer habe ich moralische Bedenken nur...
Naja ich glaube auch, dass der Download von allofmp3 im streng juristischen Sinn innerhalb der EU unzulässig ist. Das Hauptproblem ist jedoch gerade die unklare Rechtslage. Wenn man sich nur aber einen...