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12.10.2005
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Songs für 14 US-Cent beim russischen Dienst

LegalSounds: Jetzt kommt das nächste AllofMP3

Sascha Hottes

Der russische Musikdienst AllofMP3 ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge und darf von deutschen Internet-Nutzern nicht zum Einkaufen besucht werden. Mit LegalSounds startet nun ein weiteres Angebot aus Russlands Hauptstadt einen Downloaddienst. Alben können dort für 1,50 US-Dollar, einzelne Songs für 14 US-Cent gekauft werden. Ärger mit der Musikindustrie ist also vorprogrammiert.

"Downloading music as easy as it should be" heißt es vielversprechend auf der Webseite des Musikdienstes. Zu den angebotenen MP3-Dateien gelangt man tatsächlich nach nur vier Schritten: Registrieren, Download-Manager installieren, Konto aufladen, Musik kaufen - fertig! Dazu gibt es jeden Tag einen Song geschenkt - das macht in der Form nur der amerikanische Indie-Dienst eMusic. Das alles wäre nicht so revolutionär, wenn der Preis nicht so absolut günstig wäre.

Beatles-Alben ab 1,54 US-Dollar

Genau der dürfte der Musikindustrie auch wieder Sorgen bereiten. Ähnlich wie AllofMp3 beruft sich der neue Musikdienst auf eine Lizenz des russischen Verwertungsgesellschaft "Russische Multimedia und Internet Gesellschaft". Die erlaubt es dem Dienst Musik im MP3-Format an russische Internetnutzer zu vertreiben. Dennoch bieten beide russischen Dienste ihre Musik auch für europäische und amerikanische Kunden an.



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Auf der Webseite von LegalSounds finden sich nicht nur MTV und europäische Charts sondern auch die Top-Listen aus Amerika, Deutschland und England. Zudem ist das Angebot nicht nur in russischer Sprache sondern in erster Linie in englischer verfasst. Preise werden in US-Dollar genannt. Russische Künstler finden sich in den Top-Listen keine. Bezahlt wird per Kreditkarte. Es ist klar, wen LegalSounds als Kunden ansprechen will - die westliche und geldbringende Kundschaft. Die müssen in ihren Heimatländern nämlich meist das siebenfache oder noch mehr bezahlen. Bei LegalSounds gibt es für einen Bruchteil des Preises MP3s ohne Kopierschutz in einer guten Qualität (meist 160 oder 192 kBps).

Demnächst Ärger mit der Musikindustrie?

Legal ist LegalSounds trotz seines Namens nicht. Zumindest nicht für deutsche Internet-Nutzer. Besonders brisant ist auch, dass der Dienst Songs der "Beatles" auf seiner Webseite anbietet. Für den normalen Kunden klingt das wie ein Muss für einen Onlinedienst. Tatsächlich hat aber derzeit kein einziger Musikdienst Songs der Pilzköpfe im Sortiment. Die weigern sich nämlich nach wie vor entsprechende Lizenzen zu erteilen.

Probleme mit den Anwälten von IFPI und RIAA sind vorprogrammiert. Da hilft auch nur wenig, dass sich LegalSounds als Alternative zu Filesharing-Diensten sieht und sich vermeintlich auf die Seite der Rechteinhaber stellt. "Das Ende der P2P-Netze ist nahe!", wirbt der Dienst in einer Pressemitteilung. Allerdings dürfte es wohl eher eine Frage der Zeit sein, bis das Ende der russischen Musikdienste nahe ist. Bisher scheitert die Musikindustrie noch an den alten Urheberrechtsgesetzen in Russland.

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GreasySpoon, am 12.10.2005 17:40

hm, fairer preis, gutes sortiment, nette seite.... leider nur im falschen land. will nicht wissen, wieviele alben die musikindustrie verkaufen könnte, wenn sie ein ähnliches modell legal zulassen würde.


Anonym, am 12.10.2005 21:14

Auf der einen Seite dürfen die Unternehmen überall auf der Welt produzieren, wenn irgendwie möglich erfolgt dieses in der billig Lohnländern. Auf der anderen Seite soll es als z.b. Deutescher illigal sein, etwas zukaufen bei einem legalen russischen Unternehmen. Das soll noch einer verstehen? Und wie unterscheidet man später eine mp3-Datei ob diese legal oder illigal erworben wurde?


Anonym, am 12.10.2005 23:21

Seit wann ist denn allofmp3 illegal? Es gab doch nur eine einstweilige Verfügung und kein Gerichtsurteil, oder?


Anonym, am 13.10.2005 07:40

ob legal oder illegal?
die Musikindustrie würde dir mit ihrem tollem DRM antworten


GreasySpoon, am 13.10.2005 08:02

Zitat:

Seit wann ist denn allofmp3 illegal? Es gab doch nur eine einstweilige Verfügung und kein Gerichtsurteil, oder?


das herunterladen von musik von allofmp3 ist illegal, es verstösst gegen das deutsche urheberrecht.


Anonym, am 13.10.2005 09:16

Und welches Gericht hat so entschieden? Ich weiß, dass die Musikindustrie das selbstverständlich behauptet aber glücklicherweise entscheiden das in Deutschland Gerichte und nicht die Musikindustrie.


immorb, am 13.10.2005 11:22

Zitat:

Und welches Gericht hat so entschieden?

guggste hier=>> Einstweilige Verfügung.PdF
guggste auch hier=>> http://www.heise.de/newsticker/meldung/61447


pixel, am 13.10.2005 12:11

seh' ich auch so. ok, die unternehmen müssen dafür sölle bezahlen, wenn sie die produkte wieder einführen. aber das ist immer noch billiger. und warum können wir als konsumenten das nicht machen? ich kann doch auch in china cds und videospiele für einen bruchteil des hiesigen geldes kaufen. wenn ich über 100 (oder 150) € komme, bezahle ich nochmal zoll. aber das ist hier ja nicht drin.

ich hab den eindruck, dass die MI schon so weit in unser rechtssystem eingedrungen ist, dass unsere freiheiten extrems beeinträchtigt sind. oder wie kann ich das anders verstehen?


Anonym, am 13.10.2005 13:37

Warum wird hier geschrieben, dass Allofmp3 nicht von deutschen
Intrernet-Surfern genutzt werden darf? Also icj bon Allofmp3 Kunde
und habe einen google News Alert zu allofmp3 und mir ist diese
Info noch nicht begegnet. Die letzten relevanten Meldungen waren
lediglich, das swr3/heise Gutachten (Allofmp3 darf genutzt werden) und
die Unterlassungsklage gegen Werbung und Links.
Darüber hinaus gab es auch noch einmal die Meldung, dass der Doanload
von urheberrechtlich geschützten Medien für den privaten Gebrauch ohne
Weitergabe nach aktueller Urheberechtslage eh nicht starfbar sei.
Demnach wäre doch rechtlich höchstens Allofmp3 selber, der Internet-Provider,
der den Zugang für deutsche Nutzer ermöglicht, oder vielleicht die
Kreditkartengesellschaft angreifbar, oder?
Mache ich mich wirklich strafbar als Kunde von Allofmp3???


Anonym, am 13.10.2005 14:00

Wer da "guggt" und auch bis zum Ende liest wird Folgendes finden:
Zitat:

Eine Rechtsverletzung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinn durch die privaten Nutzer der Dienste in Deutschland liegt nach Ansicht der Juristen aber wohl nicht vor: Dazu müsse es sich nach der ersten Novellierung des Urheberrechts bei den in den Musikportalen verwendeten Dateien um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handeln, was angesichts der komplizierten Rechtslage für den Nutzer kaum festzustellen sei.


Anonym, am 13.10.2005 14:17

...und noch einen Schritt weiter gedacht:
Wenn Allofmp3 doch eine Lizenz für den Internet Verkauf besitzt
(auch wenn diese eventuell nicht weltweit gilt...) so wurden die mp3s doch
keinesfalls rechtswidirg hergestellt, der Download wäre somit legal!
(Nach Urheberechtsnovellierung)


OxX, am 13.10.2005 16:14

Bestes Beispiel sind z.B. Reimporte von Autos ! sind die auch illegal ? Nein

Nur weil man ständig die Unwahrheit rumschreit wird sie auch nicht "wahrer"


immorb, am 13.10.2005 18:30

Zitat:

Bestes Beispiel sind z.B. Reimporte von Autos ! sind die auch illegal ?

Wenn keine Betriebserlaubnis("Certificate of Conformity" ) der EU vorliegt ja.
Ein besseres Beispiel sind zb gefälschte Erstzteile.
So hat der Zoll in Südbaden ein Auto beschlagnahmt das komplett aus gefäschten Ersatzteilen gebaut war.


Anonym, am 14.10.2005 11:40

Gefälschte Ersatzteile sind aber ein ziemlich schnelchtes Beipsiel, denn da ist
das Objekt an sich ja schon illegal. Das ist bei den Dateien von allofmp3 ja nicht
der Fall, denn sie haben ja eine Lizenz zum Verkauf von mp3s über das Internet.
Deswegen ist der Staatsanwalt ja auch ohne Erfolg wieder abgezogen.
Es gibt einfach keinen Vergleich für dieses Dilemma. Ich als Nutzer würde mich
natürlich freuen, wenn es letztlich darauf hinaus laufen würde, dass es sich
einfach um eine Gesetzeslücke handeln würde, die die MI einfach hinnehmen
muss. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob mp3s, die übers Netz gehen als Ware
oder als Dienstleistung eingestuft werden müssen, da die Gesetzgeber weltweit
das Internet einfach zu lange ignoriert haben.
Außerdem: Auch das Argument, dass bei den günstigen Preisen ja kein
"Guter Glaube" vorgeherrscht haben kann, dass es sich um legale Taten
handelt ist Blödsinn: Eine mp3 Datei in annähernder CD-Qualität kostet bei
4 Minuten Länge bei allofmp3 etwa 0,39$. Das macht bei sagen wir 14 Stücken
auf einer CD 5,40$, hinzu kommen ein Rohling für sagen wir 0,20€, eine Cover
Ausdruck für 0,40€ und ein Jewel Case für 0,50€. Macht also ganz grob
7€ für eine CD mit selbstgedrucktem Cover, auf CD-R plus Downloadkosten und
Arbeitszeit für die Erstellung. Und das für eine CD, die im Laden vielleicht 11€
kostet.
Wenn man sich diese Reechnung vor Augen hält macht das klar, dass Portale
wie iTunes oder Musicmatch, die ca einen Euro pro Song verlangen einfach
Wucherpreise haben, die in keiner Relation stehen. Und das für minderwertige,
verlustbehaftet kompremierte mp3s mit DMR Beschränkungen...
Also ich bin kein Jurust, aber zur Zeit kann kein deutscher Nutzer für den
Download bei allofmp3 belangt werden.


Anonym, am 31.10.2005 00:30

Naja ich glaube auch, dass der Download von allofmp3 im streng juristischen Sinn innerhalb der EU unzulässig ist. Das Hauptproblem ist jedoch gerade die unklare Rechtslage. Wenn man sich nur aber einen "Normalbenutzer" vorstellt, so hat der doch absolut keine Chance zu entscheiden, ob ITunes, Musikload oder AllofMP3 legal oder illegal ist. Selbst wenn man sich dann versucht, darüber zu informieren (wir ich) gibt es so findet man immer noch keine klare Antwort. Ich glaube nicht, dass irgendein Gericht einem Normalbenutzer dafür belangen kann. Zum Vergleich: Wenn mir meine VW Werkstatt mir ein Ersatzteil verkauft, kann ich auch nicht im Detail prüfen, ob sie zum Verkauf des Erstazteils auch berechtigt ist. Darüber hinaus, handelt es sich offensichtlich sogar um ein "Original".


Anonym, am 31.10.2005 00:42

... ich bin noch auf etwas interessantes gestoßen, was meine These verstärkt:
http://www.rechtslexikon-online.de/Gutglaeubiger_Erwerb.html

Als AllofMP3 Benutzer habe ich moralische Bedenken nur gegenüber den Künstlern. Das CD-Kaufen wurde mir in den letzten jahren deutlich durch "Un-CD's" erschwert, so dass ich davon fast ganz abgekommen bin (außer richtige CDDA, die es ab und zu doch noch gibt.)


GreasySpoon, am 31.10.2005 08:02

deine argumentation ist schon richtig. tatsächlich wird diese "unwissenheit schützt vor strafe" auch im urheberrecht genannt, nämlich in der passage "...aus offensichtlich rechtwidrigen quellen..." was letztlich offensichtlich ist, beurteilt dann jeder richter nach seiner meinung.


Anonym, am 29.11.2005 05:19

Was heisst denn hier Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, also langsam platzt mir der Kragen.
Leute jetzt bleibt mal auf dem Teppich, dann müßte ich ja alles, aber wirklich alles was heute preiswert irgendwo verkauft wird anzweifeln, nee wo kommen wir denn da hin, man bezahlt Geld für die Ware Mp3 und die ist eben preiswert (billig will ich gar nicht verwenden siehe oberer Beitrag, sonstige Kosten etc)
Wenn einer eventuell dafür haften muß ist das Allofs und kein anderer...


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