Hinterlistig gegen Microsoft
Linux-Verband: Protest gegen Microsoft-Schleichwerbung
Wahlberichterstattung ist informativ und perfekt zur Platzierung von Schleichwerbung. Was die Titanic-Partei in ihrem Dritten Wahlwerbespot konsequent durchzieht, ist bei ARD und ZDF seit Jahren Gang und Gäbe. Einblendungen der "Sponsoren" der Wahlberichterstattung machen Werbung. Der Linux-Verband findet das wenig amüsant.
Nach Aussagen des Linux-Verbandes handele es sich bei den Einblendungen der Statistik-Partner in der Wahlberichterstattung um Schleichwerbung - und zwar für Microsoft. Tatsächlich blendet die ARD bei allen computergenerierten Wahldiagrammen des Instituts Infratest-Dimap am unteren Bildschirmrand ein Microsoft-Logo ein. Zuviel für die Linux-Freunde, das sei "Schleichwerbung in Informations- und Nachrichtensendungen". Und die ist bekanntlich nicht erlaubt.
Linux-Verband in Angriffstellung
Besser gesagt: Sie ist erlaubt. Und zwar von den Landesmedienanstalten, die für die Überprüfung der Inhalte von Fernsehen und Rundfunk zuständig sind. Dort wurde das sogenannte "Grafik-Sponsoring" nämlich als zulässig bewertet. Allerdings könne dies nicht als Rechtfertigung akzeptiert werden, "da sich dies allenfalls auf Sportsendungen beziehe." Das jedenfalls behauptet der Linux-Verband.
Werner Riek, Sprecher des Linux-Verbandes gegenüber der Netzwelt-Redaktion auf die Frage, worauf sich die Vorwürfe genau bezögen: "Sie kennen doch diese kleinen Logos bei der Wahlberichterstattung. Genau die meinen wir." Andere Logos werden laut Riek nicht eingeblendet, deshalb seien andere Firmen auch nicht involviert. Gerade die ARD, die in der Vergangenheit der latenten Schleichwerberei überführt worden war, dürfte dieser Vorwurf unangenehm sein.
Neidische Nerds
In einer Stellungnahme der ARD hingegen wird die Einblendung des Microsoft-Logos legitimiert: "Im Urteil des LG Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02) heißt es unter anderem: "Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."

Zitat: Soviel ich weiss haben die Landesmedienanstalten bei den Öffentlich-Rechtlichen nichts zu erzählen. Doch, haben sie.
Zitat: Besser gesagt: Sie ist erlaubt. Und zwar von den Landesmedienanstalten, die für die Überprüfung der Inhalte von Fernsehen und Rundfunk zuständig sind. ...
der kunde geht zu windows? ich bin nicht hingegangen... aber auf meinem pc war xp vorinstalliert... und nicht suse? komisch.... naja, und wenn man es schon umsonst ( im preis enthalten )...
Zitat: Aber solage indirekt in Zeitschriften und auf Seiten wie Netzwelt Werbung für Windows erscheint und in den Foren der dumme supportlose Windowsdummuser unterstützt wird, solange wird sich...
Nachtrag: Insbsondere solchen affigen hirnentleerten Kommentare wie von "Rick" blieben uns dann wenigstens teilweise erspart, das sollte doch schon ein Anreiz sein, Schleichwerbung unter einem anderen...