Wahl-Spezial: Parteien zum Thema Filesharing

Wahl-Spezial: Parteien zum Thema Filesharing

Ebenso sieht die Linkspartei die Gefahr der "unnötige Kriminalisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern," die es auch in Bezug auf Filesharing zu vermeiden gilt. Dabei folgt die Linkspartei einem eher praktischen Ansatz, in dem Brief an netzwelt heißt es: "Tauschbörsen lassen sich nicht durch Verbote verhindern." Das sehen die übrigen Parteien anders.

SPD: Ja zur Privatkopie, wenn...

Laut Johannes Kollbeck von der SPD sollen auch digitale Privatkopien weiterhin erlaubt sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Privatpersonen dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch kopieren. Darüber hinaus soll die Kopie nicht illegal hergestellt werden dürfen, heißt also ein bestehender Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Rechtswidrige Veröffentlichungen der Kopie sind sowieso nicht zulässig.

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Weiterhin darf für die "Aufnahme in Archive, welche im 'öffentlichen Interesse tätig' sind", sowie "zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch" kopiert werden. Ein eigener wissentschaftlicher Gebrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler oder Student Ausschnitte eines Films im Rahmen einer Präsentation zeigt. Veröffentlichen darf er diese Präsentation dagegen nicht.

Abschließend verweist die SPD auf die bevorstehende Diskussion und räumt ein, weiterhin am Recht auf Privatkopien festzuhalten, "solange nicht wesentliche Fragen der Digital-Rights-Managementsysteme geklärt sind." Insgesamt macht die SPD nur teilweise und indirekt deutlich, wie sie zum Filesharing steht: Bietest du Dateien zum Download an, machst du dich strafbar. Nutzt du solche illegalen Angebote, was dann?

FDP für starkes Urheberrecht

Anders als die bisher genannten Parteien stellen die Liberalen die Interessen der Wirtschaft in den Vordergrund. Laut Hans-Joachim Otto von der FDP muss "die digitale Privatkopie auch künftig unter dem Vorbehalt technischer Schutzmaßnahmen" stehen. Erst ein "wirksamer Schutz des geistigen Eigentums" schaffe die "notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung," heißt es weiter.

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