Wer kein Impressum auf der eigenen Homepage hat, wird unter Umständen zur Kasse gebeten
Eigene Homepage: Brauche ich ein Impressum?
Frank S. weiß es jetzt besser: Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von rund 300 Euro ist ihm klar, dass er ein Impressum auf seiner Homepage gebraucht hätte. "Da bin ich selbst schuld", gibt er zu. Was war passiert? Und wie kann man ähnliche Fälle vermeiden?
Frank S. ist Hobby-Webdesigner. "Ich bastel fast immer an irgendeiner Internet-Seite herum, an der ich neue Ideen ausprobiere", erzählt S. Seine erworbenen Fähigkeiten wollte er dann auch nutzen, um für andere Leute Webseiten zu gestalten. Dazu stellte S. eine Seite ins Netz, auf der er seine Fähigkeiten anbot. Außer einer E-Mail-Adresse hinterließ er keine Daten. "Ich befürchtete, man könnte sonst mein Angebot als gewerblich auffassen", sagt S., "und das wollte ich nicht."
Wenn der Postbote zweimal klingelt
Ein Gewerbe wollte S. erst anmelden, wenn er einen Auftrag bekommen würde. Deshalb schrieb er auch nichts über ein Honorar. "Meinem Verständniss nach hatte ich eine private Homepage erstellt", sagt S. Doch zwei Monate später bekam er Post - unangenehme Post.
Der Brief kam von der Rechtsanwaltskanzlei P. Auf fünf Seiten fanden sich eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung und ein Screenshot der Seite von Frank S. Ein professioneller Webdesigner hatte die Anwaltkanzlei wegen eines Vertsoßes gegen das Wettbewerbsrecht beauftragt. Laut der Anwaltspost hatte S. gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, weil eine Anbieterkennzeichnung - ein Impressum - fehlte. Dazu sollte S. eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Anwaltskosten tragen.
Nach Rücksprache mit seinem Anwalt war klar: Die Abmahnung war rechtens. Zwar konnte S. den Gegenstandswert noch drücken, rund 300 Euro musste er allerdings trotzdem zahlen. , "Ich hätte mich vorher besser informieren sollen", sagt S. Doch wie lassen sich solche unangenehmen Überraschungen vermeiden?



Hallo @Aladdin, ich verweise mal auf meine Antwort weiter oben: "Es heißt 'geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien', d.h. private Seiten sind ausgenommen", hängt also vom Inhalt Deiner...
Ich bin erst 14, und hab schon meine eigene Homepage, allerdings hat meine Mutter etwas dagegen unsere Daten im Internet freizugeben (sie hat angst davor dauernd von Gewinnspielen angerufen zu werden), vorallem die...
Hi ich weis das mit dem Impressum ist schon viel Diskutiert worden...Ich habe auf meiner Seite jetzt eine Email adresse im impressum eingetragen.... Muss ich echt auch noch meine ganze private Adresse evtl...
@FreewareGuide: Danke für die schnelle Rückmeldung! lg Michaela
Thorsten ...Danke Danke Danke ... :liebegru: Bei Härting habe ich den erlösenden Satz gefunden: Code: Nein. Nach dem Telemediengesetz gilt die Impressumspflicht nur...