Firstload.de: Die Abo-Masche aus dem Alpenland

Das dreiste Geschäft mit der Abo-Masche

Denn auch wer alles richtig macht, sich anmeldet, herunterlädt und rechtzeitig kündigt, wird immer öfter von Firstload-Geldforderungen heimgesucht. So auch Arne A. aus Weserbergland. Am 17. Juni beginnt er sein Testabo. Die Firstload-Bestätigung kommt um genau 11:40 Uhr. "Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass sie bei Firstload.de erfolgreich freigeschalten wurden", so die grammatisch fragwürdige Begrüßung. Und weiter: "Ihnen stehen 14 Tage lang 1 Gigabyte Datenvolumen zur Verfügung."

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Doch As. Interesse an dem Produkt ist nur von kurzer Dauer. Genau 24 Minuten später, um 12:04 Uhr schickt er eine E-Mail an support@firstload.de: "Hiermit kündige ich den Vertrag innerhalb des Versuchszeitraums." - Groß ist die Überraschung, als ihn Firstload am 01. August als neuen Kunden begrüßt: "Wir möchten uns auf diesem Wege für Ihre bisherige Treue bedanken und verlängern Ihre Mitgliedschaft (laut unseren AGB) automatisch um weitere 12 Monate um nur EUR 94,80. Der Betrag für Ihr Paket wird bequem per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen." - Keine acht Tage später ließ Firstload-Chef Valentin F. eben jene 94,80 Euro von As. Konto abbuchen.

Schluss mit lustig: Der Download-Spaß endet mit Inkasso-Drohung

Wie Arne A. erging es auch Elmar B.: "Am 30. Juni begann meine Testphase. Am 11. schrieb ich die Kündigung - erhielt sogar noch eine Empfangsbestätigung. Am 15. Juni dann der Hammer: Per Mail kam die Verlängerung meiner Mitgliedschaft; vier Stunden später die bedauerliche Mitteilung, dass meine Kündigung angeblich nicht rechtzeitig vorlag. Wenig später buchten sie ab. Kontaktversuche mit Firstload blieben erfolglos. Da ließ ich das Geld zurückbuchen - und kassierte die erste Mahnung, in der man mir mit Inkasso drohte."

Arne A. und Elmar B. sind keine Einzelfälle. Die Foren sind voll mit Firstload-Testern, die sich über untergeschobene Abos trotz rechtzeitiger Kündigung beklagen. Viele davon haben sich in wütenden E-Mails an netzwelt gewandt und ihre Fälle mit Beweisen untermauert. Und ihre Wut ist begründet. Fs. Abbuchungen sind es nicht. Netzwelt hat die Fälle prüfen lassen - von Rechtsanwalt Alexander Schneehain.

Firstloads Abbuchungen unrechtmäßig?

"Firstload beruft sich in seiner Vertragsverlängerung auf seine AGB. Dabei haben sich die Kunden völlig AGB-konform verhalten. Denn danach beginnt das kostenpflichtige Abo erst, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen per Post, Fax oder E-Mail gekündigt wird. In den mir vorgelegten Fällen geriet die Kündigung fristgerecht in den Machtbereich des Empfängers. Und ging damit dem Unternehmen Firstload rechtswirksam zu. Ein Vertrag zwischen Firstload und den Kunden kam also gar nicht zustande - Fs. Abbuchungen sind somit unrechtmäßig."

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 8 Beiträge

Hi, Hab zwar im Vs nichts zu melden, aber nachdem ich euch das rüber geschoben habe bin ich mal so frei :rolleyes: :closed:

Ich dachte du meinst das hier """""Ich suche auch Kontakt zu geschädigten """"":D Habe es aber auch gleich zweckentfremdet um hier deutlich zu machen, dass es wohl besser ist,wenn es geschlossen wird....

Hallo, im Beitrag von "Opipeter" bitte lesen! Hanseatin:cool:

Zitat: Hallo, ich bin zwar nicht auf Firstload reingefallen, aber auch eine "Geschädigte". Habe zwar nicht bezahlt, fühle mich aber trotzdem geschädigt, weil diese

Hallo, ich bin zwar nicht auf Firstload reingefallen, aber auch eine "Geschädigte". Habe zwar nicht bezahlt, fühle mich aber trotzdem geschädigt, weil diese Rechnungen...

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