Elektroschrott-Richtlinie der EU tritt in Deutschland in Kraft
Return to sender: Ab August müssen Hersteller ihren Müll zurücknehmen
Ab dem 13. August sind Hersteller von Elektronikgeräten in Deutschland verpflichtet, von ihnen produzierte Geräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Damit tritt dann ein entsprechender Paragraph des im März dieses Jahres verabschiedeten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft.
Vorteil für den Verbraucher, eventuell aber auch Nachteil
Demnach sind die Hersteller verpflichtet, jegliche von ihnen produzierte Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden, auf eigene Kosten abzuholen und zu entsorgen. Für Geräte, die nachweislich nicht von Privatpersonen genutzt werden, gilt das allerdings nur eingeschränkt: Hier sind die Besitzer für die Entsorgung immer noch selbst verantwortlich, sofern die entsprechenden Geräte vor dem 13. August 2005 gekauft wurden. Sonst gilt auch hier die volle Rücknahme- und Entsorgungspflicht des Herstellers.
Wegen der mit der Rücknahmepflicht entstehenden Kosten, rechnen die Hersteller mit erheblichen Mehrausgaben. Vermutlich werden diese dann letztendlich wieder vom Endverbraucher selbst getragen werden müssen, indem er mehr für die entsprechenden Produkte zahlen muss.
EU-Richtlinie als Grundlage
Mit der im August in Kraft tretenden Rücknahmepflicht für Hersteller, die im ElektroG veranktert ist, ist Deutschland einer der ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der die entsprechende EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ("Elektroschrott-Richtlinie", WEEE-Richtlinie) umsetzt.

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