Link auf AllofMP3 könnte für Ärger sorgen
Music Markt: Heise-Verlag vs. Musikindustrie (Update III)
Anfang April diesen Jahres urteilte ein deutsches Gericht, dass das Online-Magazin heise keinen Link auf die Webseite des Softwareentwicklers Slysoft setzen darf. Das Unternehmen mit Sitz in der Karibik besitzt mit der Software AnyDVD einen DVD-Kopierschutzknacker, der in Deutschland verboten sein soll und der Musikindustrie deshalb ein Dorn im Auge ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1Unentschieden im ersten Streit
- 2Provokation oder Prinzip?
- 3Update 22.07.2005: Heise legt Streit offen
- 4Update 28.07.2005: Urteil bestätigt
- 5Update 03.09.2005 12:22 Uhr: legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein
Vor Gericht forderte die Anwaltskanzlei Waldorf im Namen von verschiedenen Musiklabels, dass der Link entfernt wird, der Name des Herstellers Slysoft nicht genannt und auch die Berichterstattung über die Software generell eingestellt wird. Genau in den beiden letzten Punkt hatte das Gericht aber nicht im Sinne der Musikindustrie entschieden sondern zu Gunsten der Pressefreiheit. Dennoch musste heise den Link aus dem Artikel entfernen, konnte den Artikel aber ansonsten so im Internet belassen.
Unentschieden im ersten Streit
Der Link zu Slysoft wurde von den Richtern "als vorsätzliche Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung" gewertet. Dabei sei es unerheblich, dass man die Software auch über Suchmaschinen wie Google finden kann. Letztlich mache der Link im Artikel das Auffinden von AnyDVD viel einfacher und damit auch Urheberrechtsverletzungen.
Weil aber das Gericht weder im Interesse von Heise noch im Interesse der Musikindustrie geurteilt hat, wird der Fall in die nächsthöhere Instanz getragen. Heise will erreichen, dass das Linksetzen generell erlaubt ist. Rechtsanwaltskanzlei Waldorf will für seine Mandantschaft erreichen, dass illegale Angebote am liebsten überhaupt nicht mehr in Deutschland erwähnt werden.
Provokation oder Prinzip?
Die Musikindustrie hatte das erste Urteil genutzt, um Webmaster abzumahnen, die einen Link auf den russischen Downloaddienst AllofMP3 gesetzt hatten. Dieser ist in Russland legal, darf aber eigentlich nicht von deutschen Internetnutzern genutzt werden. In vielen Fachmagazinen, aber auch bei SWR3, gilt der Dienst aber als beste Antwort zu den zweifelsfrei illegalen Filesharing-Angeboten im Netz.
Heise nutzte die Berichterstattung über diese Abmahnungen und setzte im Artikel einen Link auf den russischen Downloaddienst. Auf Anfrage von Spiegel Online äußerte sich der zuständige Redakteur, Holger Bleich, und bestritt, dass Heise eine Klage provozieren will: "Nicht wir haben den Streit begonnen, sondern die andere Seite." Links gehörten in die Online-Berichterstattung wie die Seitenzahlen in eine Zeitschrift. Bleich weiter gegenüber Spiegel Online: "Sollen wir denn unseren Lesern in vorauseilendem Gehorsam Informationen vorenthalten weil sie den kommerziellen Interessen einer Gruppe von Unternehmen entgegenstehen?"
Waldorf wird dem Verlag wohl schon bald eine Abmahnung wegen des Links zustellen. Heise wird aber wohl kaum eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Letztlich wird man sich also wieder vor Gericht sehen. Dann müsste die Frage geklärt werden, ob das Setzen eines Links auf ein im Ausland legales Musikangebot in Deutschland illegal sein kann.

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