Verlinkung wird mit Abmahnung bestraft
Gericht: Allofmp3 verstößt gegen deutsches Urheberrecht (Update)
Das Landgericht München I hat eine Einstweilige Verfügung erlassen: Allofmp3 hat keine Lizenzen um in Deutschland seine Songs online zu verkaufen. Daher wurde eine einstweilige Verfügung gegen das russische Unternehmen erlassen.
Jetzt kann jeder Betreiber einer deutschen Internetseite, der auf das Webangebot von Allofmp3 verlinkt oder positiv über das Unternehmen berichtet, von der Musikindustrie abgemahnt werden.
Der Interessenverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) ist damit seinem Ziel, den Musik-Verkauf von Allofmp3 in Deutschland ein Ende zu setzen, ein gutes Stück näher gekommen. In der Vergangenheit wurde schon über verschiedene Wege versucht, Allofmp3 einen Riegel vorzuschieben - bisher jedoch vergeblich.
Abmahnung für "Unterstützer"
Das Unternehmen ist der Musikindustrie schon lange ein Dorn im Auge, da Allofmp3 sehr günstig Musikdownloads anbietet. Einzelne Songs sind schon für wenige Cents zu haben, ein komplettes Album kostet nicht mehr als ein bis zwei Euro. Der Haken dabei: Die russische Firma erwarb für ihren Musikverkauf lediglich die russischen Musikrechte - verkauft seine Songs jedoch weltweit.
Von der nun erklagten einstweiligen Verfügung in Deutschland will die hier ansässige Landesgruppe der IFPI auch Gebrauch machen. Laut einer Pressemitteilung des Verbandes sollen einige Musikunternhemen, vertreten durch eine Anwaltskanzlei in München, gegen alle so genannten "Unterstützer" von Allofmp3 vorgehen.
Alle Links, sowie jede positive Berichterstattung muss ab sofort von jeder deutschen Webseite entfernt werden - sonst droht eine Abmahnung. Das bestätigte uns die Anwaltskanzlei auch auf Anfrage. Dies gilt besonders für die Webseite des öffentlich-rechtlichen Radiosenders SWR3: Dort wurde Allofmp3 in einem Artikel vorgestellt und als "richtungsweisend" und "perfekt" bezeichnet.
Update 08.07.2005: Erste Abmahnungen
Nun wird es ernst für einige Seitenbetreiber. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat im Auftrag einiger Musiklabels (edel, EMI, Sony Music, SPV, Universal Music und Warner Music) Abmahnungen an Webseiten-Betreiber versendet, die einen Link auf den Musikdienst AllofMP3 gesetzt hatten.
In dem Schreiben fordert die Musikindustrie die Seiten-Betreiber auf die Links bis zum 12. Juli zu entfernen und fordert die Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Der Streitwert liegt bei 75.000 Euro. Nach Angaben von heise online sollen bisher "weniger als zehn" derartige Abmahnungen verschickt worden sein. Besonders brisant: In dem Artikel setzt heise online selbst einen Link auf den Musikdienst und riskiert damit erneut einen Streit mit der deutschen Musikindustrie.
