P2P-Urteil: Nun droht Klagewelle gegen Betreiber

BitTorrent und eDonkey aus dem Schneider?

Ähnlich sieht das die in Los Angeles ansässige P2P-Marktforschungsfirma BigChampagne. Mehr als 8.5 Millionen Nutzer weltweit würden rund um die Uhr auf P2P-Netze zugreifen, so BigChampagne - und das, obwohl die Entertainment-Industrie weltweit gegen Nutzer und Betreiber von P2P-Netzen vorgeht. Aus Sicht der Marktforscher wird sich daran auch nach dem Urteil nicht viel ändern.

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Außerdem arbeiten BitTorrent und eDonkey ohne finanziellen Interessen und dienen in erster Linie zur Verteilung von großen Datenmengen. Zumindest am Beispiel von BitTorrent aber auch eDonkey lässt sich ohne Probleme beweisen, dass dies nicht immer mit illegalen Absichten geschieht. Im Urteil gegen Morpheus und Grokster war aber genau das als Begründung herangezogen worden. Demnach kann ein Entwickler für Copyright-Verletzungen auch durch Dritte haftbar sein, wenn dieser Software zum Zwecke der Urheberrechtsverletzung in Umlauf gebracht hat.

Die obersten Richter hatten im vergangenen Dezember entschieden, ein von der Musikindustrie angestrengtes Berufungsverfahren zur Zukunft der Tausch-Angebote aufzunehmen. Grokster und Morpheus hatten sich zuvor über mehrere Instanzen erfolgreich gegen die Klagen der Plattenfirmen zur Wehr gesetzt. Die Plattenfirmen konnten für ihre Position die Unterstützung der US-Regierung gewinnen. Firmen wie AT&T, Sun und Intel stellten sich dagegen auf die Seite der Tauschbörsen-Anbieter.

Mit dem jetzt gefällten Urteil hob der oberste Gerichtshof das Urteil der Berufungsinstanz auf und bezeichnete es als einen Fehler. Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zurückgewiesen, das nun neu entscheiden muss.

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